Trump als „Vorbild“? Kontextlücken bei Miosga

Am 30. Januar 2026 wurden neue, umfangreiche Epstein-Unterlagen veröffentlicht. Donald Trump taucht darin tausendfach auf. Wenige Tage später stellt Caren Miosga in der ARD dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla die Frage, ob Trump ein „Vorbild für Deutschland“ sein könne.

Trump als „Vorbild“? Kontextlücken bei Miosga
Quelle: ARD

09.02.2026, Programmbeschwerde an NDR Rundfunkrat

NDR Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

09.02.2026

Programmbeschwerde – Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich Programmbeschwerde gegen die Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026 ein.

Gegenstand meiner Beschwerde ist nicht die Einladung eines Vertreters der Partei AfD als solche, sondern die redaktionelle Gestaltung der Sendung, insbesondere die Titelwahl sowie die Gesprächsführung und Einordnung zentraler Aussagen des AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla.

Bereits der Titel der Sendung („Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“) eröffnet einen normativen Deutungsrahmen, in dem ein autoritär agierender und demokratiefeindlich auftretender Politiker als potenziell legitimes Vorbild behandelt wird, ohne diese Prämisse erkennbar kritisch zu brechen. Damit wird dem Publikum ein Diskussionsrahmen angeboten, der einer journalistischen Vorab-Einordnung bedurft hätte.

Darüber hinaus habe ich die offiziellen Untertitel der Sendung bis zum Hinzukommen weiterer Gäste (Minute 34) ausgewertet. Diese Analyse zeigt aus meiner Sicht wiederholt strukturelle Defizite in der journalistischen Gesprächsführung:

  • Auf ausweichende oder relativierende Antworten von Herrn Chrupalla erfolgte keine konsequente Zurückführung auf die ursprüngliche Ausgangsfrage.
  • Zentrale Aussagen blieben ohne vertiefende Nachfragen oder Präzisierungen.
  • Eine erkennbare Kontextualisierung problematischer Deutungsangebote fand nicht statt.
  • Sachlich gebotene Richtigstellungen oder einordnende Hinweise unterblieben.

Statt einer asymmetrischen Gesprächsführung, die Voraussetzung für ein wirksames „inhaltliches Stellen“ wäre, entsteht über weite Strecken der Eindruck eines dialogischen Gesprächs auf Augenhöhe. Das häufig vorgebrachte Argument, Vertreter der AfD würden in diesem Format journalistisch gestellt und eingeordnet, lässt sich anhand der Gesprächsstruktur in dem genannten Sendungsabschnitt daher nicht nachvollziehen.

Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass sich diese Beschwerde nicht gegen einzelne politische Positionen richtet, sondern gegen die redaktionelle Praxis der Rahmung, Gesprächsführung und Einordnung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, Orientierung zu geben und problematische Positionen nicht nur abzubilden, sondern journalistisch einzuordnen. Diesen Auftrag sehe ich in der genannten Sendung nicht durchgängig erfüllt.

Ich bitte um Prüfung meiner Programmbeschwerde und um eine schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

26.02.2026, Antwort des NDR Rundfunkrats

Günther Klebinger
Würzburg

26.02.2026

Ihre Zuschrift vom 09.02.2026 / Sendung „Caren Miosga“ am 08.02.2026 – Thema „Ist Trump
ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“

Sehr geehrter Herr Klebinger,

vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des NDR und Ihre entsprechende Nachricht vom 09.02.2026.

Wir möchten jede Zuschrift sorgfältig prüfen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihres Schreibens ggf. etwas Zelt in Anspruch nehmen kann.

Bitte geben Sie uns diese Zeit. Wir kommen dann unaufgefordert wieder auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen

ML
NDR Gremiengeschäftsstelle

09.02.2026, an die Redaktion

MIO media GmbH
Schlegelstraße 26A
10115 Berlin

09.02.2026

Zur Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich ergänzend zu meiner formalen Programmbeschwerde direkt an Sie, weil mich weniger die Frage der Zulässigkeit, sondern die der journalistischen Selbstbeschreibung Ihrer Sendung beschäftigt.

„Caren Miosga“ steht für einen Anspruch, der über bloße Abbildung politischer Positionen hinausgeht: Einordnung, Präzision, journalistische Führung. Genau deshalb wiegt es schwer, wenn dieser Anspruch im konkreten Fall nicht eingelöst wird.

In der Sendung vom 08.02.2026 wurde wiederholt argumentiert – implizit wie explizit –, Vertreter der AfD würden in Ihrem Format „inhaltlich gestellt“. Nach Auswertung der Untertitel bis zum Hinzukommen weiterer Gäste lässt sich dieser Anspruch jedoch nicht nachvollziehen. Ausweichende Antworten wurden nicht konsequent auf die Ausgangsfrage zurückgeführt. Zentrale Aussagen blieben ohne vertiefende Nachfrage, ohne Kontextualisierung, ohne Richtigstellung.

Das Problem ist dabei nicht ein einzelner Moment, sondern die Struktur des Gesprächs: Statt journalistischer Führung entstand über weite Strecken Augenhöhe. Damit wird nicht „gestellt“, sondern Raum eröffnet – und zwar für Deutungsangebote, die ohne Einordnung beim Publikum verbleiben.

Gerade bei einer Gesprächskonstellation, in der ein AfD-Bundesvorsitzender zu einem autoritären, demokratiefeindlich agierenden Politiker als mögliches „Vorbild“ befragt wird (wie unglücklich Ihre Titelwahl im zeitlichen Kontext der Veröffentlichung der Epstein-Files war, wissen Sie wohl selbst am besten), reicht es nicht, Fragen zu stellen. Es braucht Rückbindung, Klarstellung, Widerspruch. Andernfalls wird aus kritischem Journalismus ein dialogisches Format mit politischer Schieflage.

Ich schreibe Ihnen das nicht, um Absichten zu unterstellen. Ich gehe vielmehr davon aus, dass Redaktion und Moderatorin selbst den Anspruch haben, genau solche Effekte zu vermeiden. Umso irritierender ist es, wenn sie dennoch auftreten.

Mich würde daher interessieren, wie Sie selbst rückblickend die Gesprächsführung bewerten – und an welchen Stellen Sie konkret das „inhaltliche Stellen“ verorten würden, auf das in vergleichbaren Fällen regelmäßig verwiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

20.03.2026, Antwort der Redaktion

Günther Klebinger
Würzburg

20.03.2026

Ihre Zuschrift vom 09.02.2026

Sehr geehrter Herr Klebinger,

vielen Dank für Ihre kritische Zuschrift zur Sendung Caren Miosga vom 08.02.2026. Der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats, Dr. Fickinger, hat uns als zuständige Redaktion gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie richten Ihre Beschwerde nicht gegen die Einladung des AfD-Bundessprechers Tino Chrupalla als solche, sondern gegen die redaktionelle Form der Sendung. Im Zentrum stehen bei Ihnen der Titel und die Frage, ob die Gesprächsführung den Anspruch auf kritische Einordnung erfüllt hat. Darauf möchten wir Ihnen direkt antworten.

Zunächst zum Titel der Sendung. Die Formulierung „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“ war keine redaktionelle Setzung zugunsten Donald Trumps und auch keine Einladung, ihn als legitime Leitfigur zu behandeln. Sie war die zugespitzte Frage an einen AfD-Vorsitzenden, der sich immer wieder positiv auf politische Entwicklungen In den USA bezieht und sich an diesem Abend dazu erklären sollte. Dass ein solcher Titel einen scharfen Deutungsrahmen eröffnet, war beabsichtigt. Er sollte den Konflikt sichtbar machen, nicht ihn glätten. Aus unserer Sicht lag darin gerade die kritische Rahmung des Gesprächs.

Ihr zweiter Punkt betrifft die Gesprächsführung. Sie schreiben, bis zum Hinzutreten der weiteren Gäste sei zu häufig ein Gespräch auf Augenhöhe entstanden, obwohl eine stärkere Zurückführung, Präzisierung und Einordnung geboten gewesen wäre. Wir teilen diese Bewertung nicht. Das Format lebt nicht davon, auf jede Ausweichbewegung mit derselben Frage in Endlosschleife zu reagieren. Unser Ziel war, Herrn Chrupalla mit den politischen Widersprüchen seiner Positionen zu konfrontieren und ihn an konkreten Aussagen zu messen. Genau das ist in der Sendung geschehen: zu seinem Verhältnis zu Donald Trump, zu seiner Haltung zu Russland und zu zentralen wirtschaftspolitischen Behauptungen der AfD. Dass ein Gespräch dabei nicht In ein pausenloses Unterbrechen kippt, Ist keine Nachsicht, sondern Teil journalistischer Steuerung.

Sie verlangen zu Recht Einordnung. Auch darin sehen wir einen Kern unseres Auftrags. Einordnung heißt aus unserer Sicht aber nicht nur Vorabbewertung, sondern die überprüfbare Konfrontation im laufenden Gespräch. Deshalb wurden Aussagen nicht einfach übernommen, sondern in den Kontext anderer Fakten, Gegenpositionen und offener Widersprüche gestellt. Dass man über die Wirksamkeit dieses Weges streiten kann, bestreiten wir nicht. Dass an diesem Abend auf Einordnung verzichtet worden sei, trifft aus unserer Sicht jedoch nicht zu.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Orientierung geben. Er erfüllt diesen Auftrag nicht dadurch, dass er politisch relevante Akteure nur noch aus der Distanz beschreibt, sondern auch dadurch, dass er sie im Studio mit ihren Aussagen konfrontiert. Das war die redaktionelle Entscheidung für diese Sendung.

Wir hoffen, dass unsere Beweggründe für Sie nachvollziehbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

BL

Redaktion Caren Miosga

25.03.2026, an den Rundfunkrat

NDR Rundfunkrat
Vorsitzender Dr. Ulrich Fickinger
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

25.03.2026

Betreff: Programmbeschwerde vom 09.02.2026 – Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026 – Stellungnahme zur Antwort der Redaktion vom 20.03.2026

Sehr geehrter Herr Dr. Fickinger,

vielen Dank, dass Sie meine Programmbeschwerde an die zuständige Redaktion weitergeleitet haben. Die Antwort der Redaktion Caren Miosga vom 20.03.2026 liegt mir vor.

Ich schätze, dass die Redaktion sich die Zeit genommen hat, auf meine Kritik einzugehen. Allerdings kann diese Antwort meine Programmbeschwerde nicht ausräumen — und zwar aus zwei Gründen.

Erstens ein formaler Punkt. Eine Programmbeschwerde richtet sich an den Rundfunkrat. Sie wird nicht dadurch erledigt, dass die Redaktion, deren Arbeit Gegenstand der Beschwerde ist, ihre eigene Arbeit für gelungen erklärt. Ich bitte daher um Prüfung und Bescheidung durch den Rundfunkrat selbst, wie es das Verfahren vorsieht.

Zweitens ein inhaltlicher Punkt. Die Redaktion behauptet, Herr Chrupalla sei „mit den politischen Widersprüchen seiner Positionen konfrontiert“ und „an konkreten Aussagen gemessen“ worden. Diese Behauptung bleibt in der gesamten Antwort ohne einen einzigen konkreten Beleg. An keiner Stelle wird benannt, wann in der Sendung eine Aussage Chrupallas zurückgewiesen, kontextualisiert oder richtiggestellt wurde.

In meiner Beschwerde hatte ich eine Auswertung der offiziellen Untertitel bis Minute 34 zugrunde gelegt. Die Redaktion geht darauf mit keinem Wort ein. Stattdessen verbleibt sie auf der Ebene allgemeiner Selbstbeschreibung — was aus Sicht der Redaktion verständlich sein mag, als Antwort auf eine Programmbeschwerde aber nicht ausreicht.

Ebenso unerwähnt bleibt der zeitliche Kontext der Sendung: Am 30. Januar 2026, neun Tage vor der Ausstrahlung, wurden umfangreiche Dokumente aus dem Epstein-Verfahren veröffentlicht, in denen Donald Trump tausendfach namentlich auftaucht. Die redaktionelle Entscheidung, wenige Tage später die Frage „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland?“ zum Sendungstitel zu machen, ohne diesen Kontext zu thematisieren, war Bestandteil meiner Beschwerde. Die Antwort der Redaktion schweigt dazu.

Ich bitte Sie daher, meine Programmbeschwerde dem vorgesehenen Verfahren zuzuführen und durch den Rundfunkrat inhaltlich prüfen und bescheiden zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

20.05.2026, die Vorsitzende des NDR Rundfunkrates

Sehr geehrter Herr Klebinger,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 25.03.2026 anlässlich der Sendung Caren Miosga „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“ vom 08.02.2026.

Nachdem die Antwort der Redaktion vom 20.03.2026 Ihre Kritik an der Sendung nicht ausräumen konnte, habe ich die verantwortliche Redaktion erneut gebeten, auf Ihre Kritikpunkte in Ihrem Schreiben vom 25.03.2026 einzugehen und dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme, die von der Leiterin des Programmbereichs Gesellschaft unterzeichnet wurde, finden Sie im Anhang zu meinem Schreiben. Sollten Sie Ihre Beschwerde durch diese weitere Stellungnahme nicht als erledigt ansehen, haben Sie das Recht, sich erneut an den Rundfunkrat zu wenden und darzulegen, warum Sie auch nach der erneuten Stellungnahme Ihre Beschwerde aufrechterhalten möchten. Der Rundfunkrat wird dann abschließend über Ihre Beschwerde entscheiden.

Ich danke Ihnen für die kritische Begleitung des Programms, die zur Qualitätssicherung der Angebote beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Höltkemeier

Vorsitzende NDR Rundfunkrat

20.05.2026, Stellungnahme der Redaktion

Stellungnahme der Redaktion „Caren Miosga“ zu den Schreiben von Herrn Günther Klebinger vom 9. Februar bzw. 25. März 2026 zur Sendung „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“ vom 8. Februar 2026 Im Ersten

In seinen Schreiben vom 9. Februar bzw. 25. März 2026 nimmt Herr Klebinger Bezug auf die Sendung „Caren Miosga: Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“, die am 8. Februar 2026 im Ersten ausgestrahlt wurde. Er kritisiert die redaktionelle Gestaltung der Sendung, insbesondere die Titelwahl sowie die Gesprächsführung und die Einordnung zentraler Aussagen des AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla. Bereits der Titel eröffne nach Ansicht von Herrn Klebinger „einen normativen Deutungsrahmen, in dem ein autoritär agierender und demokratiefeindlich auftretender Politiker als potenziell legitimes Vorbild behandelt wird, ohne diese Prämisse erkennbar kritisch zu brechen“. Herr Klebinger schreibt, er habe in der ersten Hälfte der Sendung im Einzelinterview von Caren Miosga mit Tino Chrupalla vermisst, dass Aussagen Chrupallas erkennbar zurückgewiesen, kontextualisiert oder richtiggestellt worden seien. Über weite Strecken sei der Eindruck eines „dialogischen Gesprächs auf Augenhöhe“ entstanden. Herr Klebinger bezieht sich dabei ausdrücklich auf seine eigene Auswertung der offiziellen Sendungsuntertitel bis Minute 34. In seinem zweiten Brief kritisiert Herr Klebinger das bereits von der Redaktion erfolgte Antwortschreiben. Die Behauptung der Redaktion, wonach Herr Chrupalla mit den politischen Widersprüchen seiner Positionen konfrontiert und an konkreten Aussagen gemessen worden sei, bleibe in der Antwort ohne einen konkreten Beleg. Er fügt außerdem hinzu, die Redaktion habe den Sendungstitel gewählt, ohne Bezug auf die wenige Tage vorher veröffentlichen Epstein-Akten zu nehmen, in denen der US-Präsident namentlich erwähnt werde. Herr Klebinger vermisst in der Sendung dazu journalistische Einordnung und Orientierung.

Dazu nimmt die Redaktion „Caren Miosga“ wie folgt Stellung.

Wir haben auf das erste Schreiben von Herrn Klebinger bereits geantwortet und die darin vorgebrachten Kritikpunkte eingeordnet. Seine erneute Zuschrift haben wir zum Anlass genommen, die Sendung im Hinblick auf die angesprochenen Aspekte nochmals zu überprüfen.

Ein Gespräch auf Augenhöhe ist für uns ein zentrales Element journalistischer Gesprächsführung. Es ermöglicht Gästen, ihre Positionen darzustellen, schließt jedoch kritische Nachfragen, Einordnung und Widerspruch ausdrücklich ein.

Ziel der Sendung war es, politische Positionen nicht nur darzustellen, sondern im Gespräch kritisch zu prüfen und einzuordnen. Herrn Klebingers Eindruck, dies sei im Einzelinterview nicht erfolgt, teilen wir nicht. Caren Miosga hat an mehreren Stellen nachgehakt, Aussagen eingeordnet und zentrale Positionen ihres Gastes kritisch hinterfragt. Dies lässt sich an mehreren konkreten Stellen der Sendung nachvollziehen, etwa an Herrn Chrupallas Aussage: ,,Ich sehe aktuell nicht, dass Deutschland von Russland bedroht ist.“ Frau Miosga hat dazu folgendes erwidert: ,,Haben Sie nicht den Eindruck, dass Russland uns droht? Das macht er (Putin) doch andauernd.“ Die Redaktion hat diese Aussage zudem durch einen Einspieler ergänzt, in dem Wladimir Putin mit dem Einsatz von Atomwaffen droht, und damit die Aussage faktenbasiert sichtbar gemacht. Weiter sagt Garen Miosga: ,,Putin führt einen völkerrechtswidrigen Krieg in der Ukraine und er lässt in ganz vielen seiner Reden keinen Zweifel daran, dass er Russlands Großmachtstatus zurückhaben will. Dass er wieder Einflusszonen im postsowjetischen Raum haben will und dass er Kontrolle über Nachbarn haben will.“

Auch bei der Frage der NATO-Erweiterung hat die Moderatorin die Darstellung ihres Gastes nicht unkommentiert stehen lassen, sondern auf die völkerrechtlichen Grundlagen und die freiwilligen Beitritte neuer Mitgliedstaaten verwiesen und diese Einordnung im Gespräch sehr deutlich gemacht:

Caren Miosga: ,,Da muss ich einmal die Fakten sagen. Sie kennen auch die Nato-Russland-Akte von 1997. Da hat Russland zugesagt keine Veto-Rechte auf neue Mitgliedsländer der Nato zu haben und sie wissen auch, dass alle neuen Mitgliedsländer souverän und freiwillig in die NATO eingetreten sind. So wie zuletzt Finnland und Schweden aus Angst vor Russland. Und was sie da erzählen, ist reine Kreml-Propaganda. Das ist das Narrativ des Kremls.“

Ebenso widerspricht Caren Miosga der Andeutung Tino Chrupallas, dass Wehrdienstleistende von der aktuellen Bundesregierung möglicherweise in die Ukraine geschickt werden könnten. Caren Miosga fragte hierzu: ,,Wehrdienstleistende dürfen gar nicht in den Auslandseinsatz geschickt werden. Wie kommen Sie darauf?“

Nach dem Hinzukommen der weiteren Gäste wurde die Einordnung aus unserer Sicht noch deutlicher. Veronika Grimm widersprach Herrn Chrupallas Darstellung zu Mercosur und zur Wirtschaftspolitik. Michael Bröcker nannte AfD-Pläne rechtlich nicht umsetzbar und wirtschaftlich schädlich. Die Sendung war damit kein Gesprächsraum ohne Gegenposition, sondern ein konfrontatives Format, in dem Herr Chrupalla seine Thesen vertreten musste.

Diese Beispiele zeigen, dass zentrale Aussagen nicht unwidersprochen geblieben sind, sondern im Gespräch konkret aufgegriffen und überprüft wurden. Eine Bewertung der Sendung allein auf Grundlage der Untertitel wird dem tatsächlichen Gesprächsverlauf nicht gerecht. Untertitel geben den Wortlaut wieder, können jedoch weder Tonfall noch die Dynamik des Gesprächs und die unmittelbaren Reaktionen der Beteiligten vollständig abbilden.

Die Fragestellung im Titel der Sendung ist bewusst als offene Frage formuliert. Sie stellt keine Bewertung dar, sondern dient als Ausgangspunkt, um unterschiedliche Perspektiven auf internationale politische Entwicklungen und deren mögliche Relevanz für Deutschland zu diskutieren. In der Anmoderation wurde diese Fragestellung zudem klar eingeordnet und kritisch gerahmt. Darin sagt Frau Miosga zu Beginn der Sendung: ,,Grenzen zu, Migranten raus und Eigennutzfirst-das, was Trump umsetzt klingt für die AfD nach einem guten Programm. Passt das zu Germany first? Ist Trump ein Vorbild für Deutschland?“

Die politischen Handlungen des US-Präsidenten haben starke Auswirkungen auf die ganze Welt und damit auch auf Deutschland, sicherheitspolitisch und wirtschaftspolitisch. Damit gehören sie als Thema zwingend in unsere Sendung. Die AfD verschränkt sich sehr stark mit der MAGA-Bewegung von Donald Trump, so wie es keine andere Partei im Deutschen Bundestag tut. Und auch die MAGA-Bewegung hat sich wiederholt für die AfD stark gemacht. Die Redaktion wollte herausarbeiten, wie sich die Partei zwischen den beiden Großmachtpolen Russland und den USA positioniert. Und ob sie sich, trotz aller Verknüpfungen mit Trump, von seiner Zollpolitik, die die deutsche Wirtschaft schwächt, und seiner interventionistischen Außenpolitik distanziert.

Die von Herrn Klebinger angesprochenen Veröffentlichungen zu den Epstein-Akten waren nicht Gegenstand der Sendung. Der Fokus lag auf politischen Positionen und deren Einordnung, nicht auf persönlichen Vorwürfen oder aktuellen Entwicklungen in der US-Innenpolitik.

Auch wenn wir Herrn Klebingers Kritikpunkte im Ergebnis anders bewerten, möchten wir ihm für die kritische Auseinandersetzung mit unserer Sendung ausdrücklich danken.

Hamburg, 8. Mai 2026

JvS

Leiterin Programmbereich Gesellschaft

Original (PDF-Download)

15.07.2026, an die Vorsitzende des NDR Rundfunkrates

Sehr geehrte Frau Höltkemeier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2026 und die beigefügte weitere Stellungnahme der Redaktion Caren Miosga vom 08.05.2026.

Ich schätze die Sorgfalt, mit der die Redaktion diesmal auf einzelne Punkte meiner Beschwerde eingegangen ist. Aus den nachfolgend genannten Gründen kann die Stellungnahme meine Beschwerde jedoch nicht ausräumen. Ich halte sie ausdrücklich aufrecht und bitte um Behandlung durch den Rundfunkrat.

1. Die Belege der Redaktion betreffen ein anderes Thema als die Beschwerde

Die Redaktion führt drei konkrete Stellen an, an denen Frau Miosga Aussagen Herrn Chrupallas widersprochen habe: die Frage der russischen Bedrohung, die NATO-Erweiterung, die Andeutung zu Wehrdienstleistenden. Diese Belege sind sachlich zutreffend — sie betreffen jedoch ausschließlich den Themenkomplex Russland und Sicherheitspolitik.

Gegenstand meiner Beschwerde war die Behandlung des titelgebenden Themas: Trump als mögliches Vorbild. Dass die Redaktion Einordnungsarbeit dort belegen kann, wo sie stattgefunden hat, entkräftet meine Kritik am Fehlen ebendieser Arbeit an anderer Stelle nicht. Der Titel der Sendung lautete nicht „Ist Putin ein Vorbild?“.

2. Widersprüchliche Titel-Verteidigung

Im ersten Antwortschreiben der Redaktion vom 20.03.2026 wurde der Sendungstitel als „zugespitzte Frage“ mit „scharfem Deutungsrahmen“ verteidigt, dessen Konflikthaftigkeit „beabsichtigt“ gewesen sei. In der zweiten Stellungnahme vom 08.05.2026 heißt es nun, der Titel sei „bewusst als offene Frage formuliert“ und stelle „keine Bewertung dar“.

Beide Verteidigungen lassen sich nicht gleichzeitig aufrechterhalten. Ein Titel ist entweder zugespitzt oder offen. Der Wechsel der Argumentation je nach adressiertem Einwand ist selbst ein Indiz dafür, dass die Titelwahl nicht so klar redaktionell begründet ist, wie die Stellungnahmen suggerieren.

3. Einordnung durch Gäste ersetzt keine journalistische Führung

Die Stellungnahme verweist darauf, dass „nach dem Hinzukommen der weiteren Gäste“ die Einordnung „noch deutlicher“ geworden sei — mit Bezug auf Veronika Grimm und Michael Bröcker. Das mag zutreffen. Es verschiebt die redaktionelle Verantwortung jedoch an Dritte. Die journalistische Einordnung eines politischen Gasts ist Aufgabe der Redaktion und der Moderation, nicht der eingeladenen Diskussionsteilnehmer. Ob und wie stark widersprochen wird, hängt sonst von Auswahl und Auskunftsfreude der Gäste ab — und damit vom Zufall der Konstellation.

4. Der Untertitel-Einwand geht am Kern vorbei

Die Redaktion argumentiert, eine Bewertung „allein auf Grundlage der Untertitel“ werde dem Gesprächsverlauf nicht gerecht, weil Tonfall und Dynamik fehlten. Meine Auswertung stützte sich auf das, was inhaltlich gesagt wurde — und das ist im offiziellen Untertitel des NDR vollständig enthalten. Tonfall und Dynamik können eine fehlende inhaltliche Richtigstellung nicht ersetzen. Was beim Publikum ankommt, sind die gesprochenen Sätze.

5. Gesamtbewertung

Die zweite Stellungnahme belegt Einordnungsarbeit zu Russland, weicht bei Trump aus, wechselt die Titel-Verteidigung, delegiert Einordnung an Gäste und verschiebt die Debatte auf die Untertitel-Methodik. Der Kern meiner Beschwerde — fehlende journalistische Einordnung zum titelgebenden Thema — bleibt unbeantwortet.

Ich bitte den Rundfunkrat daher, meine Beschwerde nach dem vorgesehenen Verfahren zu behandeln und abschließend zu bescheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

15.07.2026, Mail von Frau Höltkemeier

Sehr geehrter Herr Klebinger,

vielen Dank für Ihre aufmerksame Beobachtung des Programms und Ihre kritischen Anmerkungen dazu.

Ihre o. g. Beschwerde habe ich an den Programmausschuss des Rundfunkrates mit der Bitte um Beratung überwiesen. Der Programmausschuss wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 15.09.2026 mit Ihrem Anliegen befassen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Rundfunkrat erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 25.09.2026. Da die Sitzungspause im Sommer eine Befassung des vorberatenden Programmausschusses erst im September ermöglicht, bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Rundfunkrat über Ihr Anliegen im frühen Herbst abschließend entscheiden wird. Diese wird im Livestream übertragen auf: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/index.html.

Über das Ergebnis und die Beschlussfassung der Beratungen werde ich Sie anschließend gerne unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Höltkemeier

Vorsitzende NDR Rundfunkrat

09.10.2026, Mail von Frau Höltkemeier

Ihre Programmbeschwerde vom 09.02.2026 und weitere Schreiben zur Sendung „Caren Miosga“ – Thema „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“ am 08.02.2026

Sehr geehrter Herr Klebinger,

mit der oben genannten Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt.

Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 25.09.2026 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorangegangen war eine ausführliche Beratung im Programmausschussam 15.09.2026.

Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts konnte der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze und die Anforderungen an die Programmgestaltung des NDR feststellen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Angelegenheit für den Rundfunkrat damit abgeschlossen ist. Wir danken Ihnen für die kritische Begleitung des Programms, die zur Qualitätssicherung der Angebote beiträgt.

Gerne möchten wir Sie auf die Veröffentlichung der Beratungsergebnisse der Ausschüsse auf der Website des NDR hinweisen:

https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Ausschuesse-des-NDR-Rundfunkrats,rundfunkrat132.html

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Höltkemeier

Vorsitzende NDR Rundfunkrat

12.10.2026, eine Rückfrage

Betreff: Programmbeschwerde vom 09.02.2026 – Sendung „Caren Miosga” vom 08.02.2026 – Bitte um Begründung der Beschlussfassung

Sehr geehrte Frau Höltkemeier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 09.10.2026 und die Mitteilung über die Entscheidung des Rundfunkrates vom 25.09.2026.

Ich nehme den Beschluss zur Kenntnis. Erlauben Sie mir dennoch eine Verfahrensnachfrage: Nach der NDR-Beschwerdeordnung ist dem Beschwerdeführer eine kurz gefasste Begründung zu übermitteln, die der Beschlussfassung zugrunde liegt. Ihr Schreiben teilt mir das Ergebnis der Beratungen mit, benennt aber keine inhaltlichen Erwägungen, mit denen der Rundfunkrat zu seiner Einschätzung gelangt ist.

Für mein Verständnis des Vorgangs und die weitere Dokumentation wäre ich Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir die der Beschlussfassung zugrundeliegende Begründung noch nachreichen könnten. Insbesondere interessiert mich, wie der Rundfunkrat die von mir in meinem Schreiben vom 15.07.2026 benannten Punkte gewürdigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

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