Trump als „Vorbild“? Kontextlücken bei Miosga

Am 30. Januar 2026 wurden neue, umfangreiche Epstein-Unterlagen veröffentlicht. Donald Trump taucht darin tausendfach auf. Wenige Tage später stellt Caren Miosga in der ARD dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla die Frage, ob Trump ein „Vorbild für Deutschland“ sein könne.

Trump als „Vorbild“? Kontextlücken bei Miosga
Quelle: Sora

09.02.2026, Programmbeschwerde an NDR Rundfunkrat

NDR Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

09.02.2026

Programmbeschwerde – Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich Programmbeschwerde gegen die Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026 ein.

Gegenstand meiner Beschwerde ist nicht die Einladung eines Vertreters der Partei AfD als solche, sondern die redaktionelle Gestaltung der Sendung, insbesondere die Titelwahl sowie die Gesprächsführung und Einordnung zentraler Aussagen des AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla.

Bereits der Titel der Sendung („Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“) eröffnet einen normativen Deutungsrahmen, in dem ein autoritär agierender und demokratiefeindlich auftretender Politiker als potenziell legitimes Vorbild behandelt wird, ohne diese Prämisse erkennbar kritisch zu brechen. Damit wird dem Publikum ein Diskussionsrahmen angeboten, der einer journalistischen Vorab-Einordnung bedurft hätte.

Darüber hinaus habe ich die offiziellen Untertitel der Sendung bis zum Hinzukommen weiterer Gäste (Minute 34) ausgewertet. Diese Analyse zeigt aus meiner Sicht wiederholt strukturelle Defizite in der journalistischen Gesprächsführung:

  • Auf ausweichende oder relativierende Antworten von Herrn Chrupalla erfolgte keine konsequente Zurückführung auf die ursprüngliche Ausgangsfrage.
  • Zentrale Aussagen blieben ohne vertiefende Nachfragen oder Präzisierungen.
  • Eine erkennbare Kontextualisierung problematischer Deutungsangebote fand nicht statt.
  • Sachlich gebotene Richtigstellungen oder einordnende Hinweise unterblieben.

Statt einer asymmetrischen Gesprächsführung, die Voraussetzung für ein wirksames „inhaltliches Stellen“ wäre, entsteht über weite Strecken der Eindruck eines dialogischen Gesprächs auf Augenhöhe. Das häufig vorgebrachte Argument, Vertreter der AfD würden in diesem Format journalistisch gestellt und eingeordnet, lässt sich anhand der Gesprächsstruktur in dem genannten Sendungsabschnitt daher nicht nachvollziehen.

Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass sich diese Beschwerde nicht gegen einzelne politische Positionen richtet, sondern gegen die redaktionelle Praxis der Rahmung, Gesprächsführung und Einordnung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, Orientierung zu geben und problematische Positionen nicht nur abzubilden, sondern journalistisch einzuordnen. Diesen Auftrag sehe ich in der genannten Sendung nicht durchgängig erfüllt.

Ich bitte um Prüfung meiner Programmbeschwerde und um eine schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

09.02.2026, Schreiben an die Redaktion

MIO media GmbH
Schlegelstraße 26A
10115 Berlin

09.02.2026

Zur Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich ergänzend zu meiner formalen Programmbeschwerde direkt an Sie, weil mich weniger die Frage der Zulässigkeit, sondern die der journalistischen Selbstbeschreibung Ihrer Sendung beschäftigt.

„Caren Miosga“ steht für einen Anspruch, der über bloße Abbildung politischer Positionen hinausgeht: Einordnung, Präzision, journalistische Führung. Genau deshalb wiegt es schwer, wenn dieser Anspruch im konkreten Fall nicht eingelöst wird.

In der Sendung vom 08.02.2026 wurde wiederholt argumentiert – implizit wie explizit –, Vertreter der AfD würden in Ihrem Format „inhaltlich gestellt“. Nach Auswertung der Untertitel bis zum Hinzukommen weiterer Gäste lässt sich dieser Anspruch jedoch nicht nachvollziehen. Ausweichende Antworten wurden nicht konsequent auf die Ausgangsfrage zurückgeführt. Zentrale Aussagen blieben ohne vertiefende Nachfrage, ohne Kontextualisierung, ohne Richtigstellung.

Das Problem ist dabei nicht ein einzelner Moment, sondern die Struktur des Gesprächs: Statt journalistischer Führung entstand über weite Strecken Augenhöhe. Damit wird nicht „gestellt“, sondern Raum eröffnet – und zwar für Deutungsangebote, die ohne Einordnung beim Publikum verbleiben.

Gerade bei einer Gesprächskonstellation, in der ein AfD-Bundesvorsitzender zu einem autoritären, demokratiefeindlich agierenden Politiker als mögliches „Vorbild“ befragt wird (wie unglücklich Ihre Titelwahl im zeitlichen Kontext der Veröffentlichung der Epstein-Files war, wissen Sie wohl selbst am besten), reicht es nicht, Fragen zu stellen. Es braucht Rückbindung, Klarstellung, Widerspruch. Andernfalls wird aus kritischem Journalismus ein dialogisches Format mit politischer Schieflage.

Ich schreibe Ihnen das nicht, um Absichten zu unterstellen. Ich gehe vielmehr davon aus, dass Redaktion und Moderatorin selbst den Anspruch haben, genau solche Effekte zu vermeiden. Umso irritierender ist es, wenn sie dennoch auftreten.

Mich würde daher interessieren, wie Sie selbst rückblickend die Gesprächsführung bewerten – und an welchen Stellen Sie konkret das „inhaltliche Stellen“ verorten würden, auf das in vergleichbaren Fällen regelmäßig verwiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

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