09.02.2026, Programmbeschwerde an NDR Rundfunkrat
NDR Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg09.02.2026
Programmbeschwerde – Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich Programmbeschwerde gegen die Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026 ein.
Gegenstand meiner Beschwerde ist nicht die Einladung eines Vertreters der Partei AfD als solche, sondern die redaktionelle Gestaltung der Sendung, insbesondere die Titelwahl sowie die Gesprächsführung und Einordnung zentraler Aussagen des AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla.
Bereits der Titel der Sendung („Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“) eröffnet einen normativen Deutungsrahmen, in dem ein autoritär agierender und demokratiefeindlich auftretender Politiker als potenziell legitimes Vorbild behandelt wird, ohne diese Prämisse erkennbar kritisch zu brechen. Damit wird dem Publikum ein Diskussionsrahmen angeboten, der einer journalistischen Vorab-Einordnung bedurft hätte.
Darüber hinaus habe ich die offiziellen Untertitel der Sendung bis zum Hinzukommen weiterer Gäste (Minute 34) ausgewertet. Diese Analyse zeigt aus meiner Sicht wiederholt strukturelle Defizite in der journalistischen Gesprächsführung:
- Auf ausweichende oder relativierende Antworten von Herrn Chrupalla erfolgte keine konsequente Zurückführung auf die ursprüngliche Ausgangsfrage.
- Zentrale Aussagen blieben ohne vertiefende Nachfragen oder Präzisierungen.
- Eine erkennbare Kontextualisierung problematischer Deutungsangebote fand nicht statt.
- Sachlich gebotene Richtigstellungen oder einordnende Hinweise unterblieben.
Statt einer asymmetrischen Gesprächsführung, die Voraussetzung für ein wirksames „inhaltliches Stellen“ wäre, entsteht über weite Strecken der Eindruck eines dialogischen Gesprächs auf Augenhöhe. Das häufig vorgebrachte Argument, Vertreter der AfD würden in diesem Format journalistisch gestellt und eingeordnet, lässt sich anhand der Gesprächsstruktur in dem genannten Sendungsabschnitt daher nicht nachvollziehen.
Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass sich diese Beschwerde nicht gegen einzelne politische Positionen richtet, sondern gegen die redaktionelle Praxis der Rahmung, Gesprächsführung und Einordnung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, Orientierung zu geben und problematische Positionen nicht nur abzubilden, sondern journalistisch einzuordnen. Diesen Auftrag sehe ich in der genannten Sendung nicht durchgängig erfüllt.
Ich bitte um Prüfung meiner Programmbeschwerde und um eine schriftliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
26.02.2026, Antwort des NDR Rundfunkrats
Günther Klebinger
Würzburg26.02.2026
Ihre Zuschrift vom 09.02.2026 / Sendung „Caren Miosga“ am 08.02.2026 – Thema „Ist Trump
ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des NDR und Ihre entsprechende Nachricht vom 09.02.2026.
Wir möchten jede Zuschrift sorgfältig prüfen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihres Schreibens ggf. etwas Zelt in Anspruch nehmen kann.
Bitte geben Sie uns diese Zeit. Wir kommen dann unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
ML
NDR Gremiengeschäftsstelle
09.02.2026, an die Redaktion
MIO media GmbH
Schlegelstraße 26A
10115 Berlin09.02.2026
Zur Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich ergänzend zu meiner formalen Programmbeschwerde direkt an Sie, weil mich weniger die Frage der Zulässigkeit, sondern die der journalistischen Selbstbeschreibung Ihrer Sendung beschäftigt.
„Caren Miosga“ steht für einen Anspruch, der über bloße Abbildung politischer Positionen hinausgeht: Einordnung, Präzision, journalistische Führung. Genau deshalb wiegt es schwer, wenn dieser Anspruch im konkreten Fall nicht eingelöst wird.
In der Sendung vom 08.02.2026 wurde wiederholt argumentiert – implizit wie explizit –, Vertreter der AfD würden in Ihrem Format „inhaltlich gestellt“. Nach Auswertung der Untertitel bis zum Hinzukommen weiterer Gäste lässt sich dieser Anspruch jedoch nicht nachvollziehen. Ausweichende Antworten wurden nicht konsequent auf die Ausgangsfrage zurückgeführt. Zentrale Aussagen blieben ohne vertiefende Nachfrage, ohne Kontextualisierung, ohne Richtigstellung.
Das Problem ist dabei nicht ein einzelner Moment, sondern die Struktur des Gesprächs: Statt journalistischer Führung entstand über weite Strecken Augenhöhe. Damit wird nicht „gestellt“, sondern Raum eröffnet – und zwar für Deutungsangebote, die ohne Einordnung beim Publikum verbleiben.
Gerade bei einer Gesprächskonstellation, in der ein AfD-Bundesvorsitzender zu einem autoritären, demokratiefeindlich agierenden Politiker als mögliches „Vorbild“ befragt wird (wie unglücklich Ihre Titelwahl im zeitlichen Kontext der Veröffentlichung der Epstein-Files war, wissen Sie wohl selbst am besten), reicht es nicht, Fragen zu stellen. Es braucht Rückbindung, Klarstellung, Widerspruch. Andernfalls wird aus kritischem Journalismus ein dialogisches Format mit politischer Schieflage.
Ich schreibe Ihnen das nicht, um Absichten zu unterstellen. Ich gehe vielmehr davon aus, dass Redaktion und Moderatorin selbst den Anspruch haben, genau solche Effekte zu vermeiden. Umso irritierender ist es, wenn sie dennoch auftreten.
Mich würde daher interessieren, wie Sie selbst rückblickend die Gesprächsführung bewerten – und an welchen Stellen Sie konkret das „inhaltliche Stellen“ verorten würden, auf das in vergleichbaren Fällen regelmäßig verwiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
20.03.2026, Antwort der Redaktion
Günther Klebinger
Würzburg20.03.2026
Ihre Zuschrift vom 09.02.2026
Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihre kritische Zuschrift zur Sendung Caren Miosga vom 08.02.2026. Der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats, Dr. Fickinger, hat uns als zuständige Redaktion gebeten, Ihnen zu antworten.Sie richten Ihre Beschwerde nicht gegen die Einladung des AfD-Bundessprechers Tino Chrupalla als solche, sondern gegen die redaktionelle Form der Sendung. Im Zentrum stehen bei Ihnen der Titel und die Frage, ob die Gesprächsführung den Anspruch auf kritische Einordnung erfüllt hat. Darauf möchten wir Ihnen direkt antworten.
Zunächst zum Titel der Sendung. Die Formulierung „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland, Herr Chrupalla?“ war keine redaktionelle Setzung zugunsten Donald Trumps und auch keine Einladung, ihn als legitime Leitfigur zu behandeln. Sie war die zugespitzte Frage an einen AfD-Vorsitzenden, der sich immer wieder positiv auf politische Entwicklungen In den USA bezieht und sich an diesem Abend dazu erklären sollte. Dass ein solcher Titel einen scharfen Deutungsrahmen eröffnet, war beabsichtigt. Er sollte den Konflikt sichtbar machen, nicht ihn glätten. Aus unserer Sicht lag darin gerade die kritische Rahmung des Gesprächs.
Ihr zweiter Punkt betrifft die Gesprächsführung. Sie schreiben, bis zum Hinzutreten der weiteren Gäste sei zu häufig ein Gespräch auf Augenhöhe entstanden, obwohl eine stärkere Zurückführung, Präzisierung und Einordnung geboten gewesen wäre. Wir teilen diese Bewertung nicht. Das Format lebt nicht davon, auf jede Ausweichbewegung mit derselben Frage in Endlosschleife zu reagieren. Unser Ziel war, Herrn Chrupalla mit den politischen Widersprüchen seiner Positionen zu konfrontieren und ihn an konkreten Aussagen zu messen. Genau das ist in der Sendung geschehen: zu seinem Verhältnis zu Donald Trump, zu seiner Haltung zu Russland und zu zentralen wirtschaftspolitischen Behauptungen der AfD. Dass ein Gespräch dabei nicht In ein pausenloses Unterbrechen kippt, Ist keine Nachsicht, sondern Teil journalistischer Steuerung.
Sie verlangen zu Recht Einordnung. Auch darin sehen wir einen Kern unseres Auftrags. Einordnung heißt aus unserer Sicht aber nicht nur Vorabbewertung, sondern die überprüfbare Konfrontation im laufenden Gespräch. Deshalb wurden Aussagen nicht einfach übernommen, sondern in den Kontext anderer Fakten, Gegenpositionen und offener Widersprüche gestellt. Dass man über die Wirksamkeit dieses Weges streiten kann, bestreiten wir nicht. Dass an diesem Abend auf Einordnung verzichtet worden sei, trifft aus unserer Sicht jedoch nicht zu.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Orientierung geben. Er erfüllt diesen Auftrag nicht dadurch, dass er politisch relevante Akteure nur noch aus der Distanz beschreibt, sondern auch dadurch, dass er sie im Studio mit ihren Aussagen konfrontiert. Das war die redaktionelle Entscheidung für diese Sendung.
Wir hoffen, dass unsere Beweggründe für Sie nachvollziehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
BL
Redaktion Caren Miosga
25.03.2026, an den Rundfunkrat
NDR Rundfunkrat
Vorsitzender Dr. Ulrich Fickinger
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg25.03.2026
Betreff: Programmbeschwerde vom 09.02.2026 – Sendung „Caren Miosga“ vom 08.02.2026 – Stellungnahme zur Antwort der Redaktion vom 20.03.2026
Sehr geehrter Herr Dr. Fickinger,
vielen Dank, dass Sie meine Programmbeschwerde an die zuständige Redaktion weitergeleitet haben. Die Antwort der Redaktion Caren Miosga vom 20.03.2026 liegt mir vor.
Ich schätze, dass die Redaktion sich die Zeit genommen hat, auf meine Kritik einzugehen. Allerdings kann diese Antwort meine Programmbeschwerde nicht ausräumen — und zwar aus zwei Gründen.
Erstens ein formaler Punkt. Eine Programmbeschwerde richtet sich an den Rundfunkrat. Sie wird nicht dadurch erledigt, dass die Redaktion, deren Arbeit Gegenstand der Beschwerde ist, ihre eigene Arbeit für gelungen erklärt. Ich bitte daher um Prüfung und Bescheidung durch den Rundfunkrat selbst, wie es das Verfahren vorsieht.
Zweitens ein inhaltlicher Punkt. Die Redaktion behauptet, Herr Chrupalla sei „mit den politischen Widersprüchen seiner Positionen konfrontiert“ und „an konkreten Aussagen gemessen“ worden. Diese Behauptung bleibt in der gesamten Antwort ohne einen einzigen konkreten Beleg. An keiner Stelle wird benannt, wann in der Sendung eine Aussage Chrupallas zurückgewiesen, kontextualisiert oder richtiggestellt wurde.
In meiner Beschwerde hatte ich eine Auswertung der offiziellen Untertitel bis Minute 34 zugrunde gelegt. Die Redaktion geht darauf mit keinem Wort ein. Stattdessen verbleibt sie auf der Ebene allgemeiner Selbstbeschreibung — was aus Sicht der Redaktion verständlich sein mag, als Antwort auf eine Programmbeschwerde aber nicht ausreicht.
Ebenso unerwähnt bleibt der zeitliche Kontext der Sendung: Am 30. Januar 2026, neun Tage vor der Ausstrahlung, wurden umfangreiche Dokumente aus dem Epstein-Verfahren veröffentlicht, in denen Donald Trump tausendfach namentlich auftaucht. Die redaktionelle Entscheidung, wenige Tage später die Frage „Ist Trump ein Vorbild für Deutschland?“ zum Sendungstitel zu machen, ohne diesen Kontext zu thematisieren, war Bestandteil meiner Beschwerde. Die Antwort der Redaktion schweigt dazu.
Ich bitte Sie daher, meine Programmbeschwerde dem vorgesehenen Verfahren zuzuführen und durch den Rundfunkrat inhaltlich prüfen und bescheiden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
Quellen
- https://www.ardmediathek.de/video/caren-miosga/ist-trump-ein-vorbild-fuer-deutschland-herr-chrupalla/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8xMTY1NjU4YS00ZWMyLTQwMGUtYjFiZS0wOGFjOTUzZDkzNTNfZ2FuemVTZW5kdW5n
- https://www.nytimes.com/2026/02/01/us/trump-epstein-files.html
- https://appell2026.de/#antidemokratischer-staatsumbau-und-gewalt

