Dossier: Karin Prien
Quelle: Bundesregierung/Dominik Butzmann (bearbeitet)
Dossier 52 Min. Lesezeit

Karin Prien

Karin Prien führt seit dem 6. Mai 2025 das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Zuschnitt ist neu: Das Kabinett Merz hat Forschung und Technologie in ein eigenes Ressort ausgegliedert und der Bildung dafür die Zuständigkeiten des früheren Familienministeriums zugeschlagen. In Priens Haus liegen seither die Bildungsprogramme des Bundes, das Elterngeld, die Kinder- und Jugendhilfe, die Gleichstellungs- und Seniorenpolitik und die Demokratieförderung. Dieses Dossier folgt ihren letzten neun Jahren im Amt.

Kiel (2017–2025)

Als Karin Prien nach Berlin wechselt, liegen fast acht Jahre Landespolitik hinter ihr. Von Juni 2017 bis Mai 2025 führt sie das schleswig-holsteinische Bildungsressort in den Kabinetten Günther I und II — zunächst als Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, ab dem Regierungswechsel 2022 als Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Im Dezember 2021 wählt die Kultusministerkonferenz sie zu ihrer Präsidentin für das Jahr 20221; im Januar 2022 wird sie zudem stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU. Was sie in Kiel entscheidet, hat von da an bundespolitisches Gewicht.

1 Die KMK hat sich Ende 2024 neu strukturiert: Sie besteht als Dachverband fort, gliedert sich seither aber in drei eigenständige Teilkonferenzen — die Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK, konstituiert am 10. Oktober 2024), die Wissenschafts-MK und die Kultur-MK. Für schulpolitische Beschlüsse ab 2025 ist die Bildungs-MK zuständig. Priens Präsidentschaft 2022 galt noch der ungeteilten KMK.

Rückabwicklung bei der Lehrerausbildung (2018)

Im Juli 2018 beschließt das schleswig-holsteinische Kabinett einen Gesetzentwurf, der eine zentrale Weichenstellung der Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und SSW rückgängig macht. Das von Prien geführte Bildungsministerium legt das Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vor: Es beseitigt das 2014 eingeführte einheitliche Sekundarschullehramt, das Standesunterschiede zwischen den Schularten abbauen und eine gemeinsame Didaktik für die Sekundarstufe fördern sollte. An seine Stelle treten wieder getrennte Studiengänge. Das Gymnasiallehramt qualifiziert für beide Sekundarstufen, das Gemeinschaftsschullehramt schwerpunktmäßig für die Sekundarstufe I.

Das Ministerium begründet den Schritt mit der Koalitionsvereinbarung und der Passung zur zweigliedrigen Schulstruktur. Prien selbst argumentiert, wer ein Lehramt studiere, wisse künftig, auf welche Schulart das Studium ziele. In der ersten Lesung am 7. September 2018 zeigt sich, wie tief der Streit reicht: Der grüne Koalitionspartner gibt ein eigenes Projekt preis — Lasse Petersdotter räumt einen „großen Konflikt“ in den Koalitionsverhandlungen ein und trägt den Kompromiss lediglich mit. Die FDP begrüßt die Rückabwicklung ausdrücklich. Aus der Opposition kommt scharfer Widerspruch: Martin Habersaat (SPD) nennt die Reform eine „bildungspolitische Rolle rückwärts“ und wirft der Koalition vor, dem „Standesdünkel der Gymnasien“ nachzugeben; der SSW verweist auf die Zufriedenheit der Studierenden mit der bestehenden Ausbildung.

Zustimmung erhält die Koalition auch von der AfD, deren Abgeordneter Frank Brodehl die Reform als Ende der „Gleichmacherei“ und als „guten Tag“ für das Bildungswesen feiert. Bei der Verabschiedung am 12. Dezember 2018 stimmen CDU, Grüne, FDP, AfD und eine fraktionslose Abgeordnete dafür, SPD und SSW dagegen. Auf die Stimmen der AfD war die Koalition dabei nicht angewiesen — sie verfügte mit 44 von 73 Sitzen über eine eigene Mehrheit. Das Gesetz tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.

„Bitte differenzieren“: Corona (2020–2022)

Im August 2020, kurz vor Schuljahresbeginn, liegen dem Bildungsministerium rund 1.600 ärztliche Atteste von Lehrkräften vor, die sich einer Risikogruppe zurechnen. Ob das zutrifft, entscheiden nicht die behandelnden Ärzte, sondern der arbeitsmedizinische Dienst des Landes: Von 780 geprüften Fällen erkennt er 32 an. Die GEW unterstützt rund 20 Klagen. Landesvorsitzende Astrid Henke wirft Prien vor, sie erwecke den Eindruck, diese Lehrkräfte müssten nicht in den Präsenzunterricht, lasse sie tatsächlich aber durch ihren eigenen Dienst aussortieren.

Am 7. August untersagt das Verwaltungsgericht Schleswig dem Ministerium im Eilverfahren, eine lungenkranke Lehrerin aus dem Kreis Segeberg zum Präsenzunterricht heranzuziehen. Das Land legt Rechtsmittel ein — und behält am Ende recht: Am 20. August weist dasselbe Gericht acht Eilanträge ab. Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe allein reiche nicht; einen Anspruch auf eine „Nullrisikosituation“ gebe es nicht. Prien: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.“

Parallel entscheidet sie, was Schulen für ihren Schutz nicht tun dürfen. Eine Maskenpflicht im Unterricht sei „aktuell nicht geboten“; Schulen dürfen sie nicht in eigener Verantwortung anordnen. Rund 60 der 791 Schulen im Land müssen ihre bereits beschlossenen Hygienepläne zurücknehmen. Die GEW spricht von einem Schlingerkurs.

Anderthalb Jahre später, am Abend des 11. Februar 2022, antwortet sie auf Twitter einer Nutzerin, die Zahlen zu während der Pandemie gestorbenen Kindern nennt und fehlenden Schutz an Schulen beklagt:

Bitte differenzieren: Kinder sterben. Das ist extrem tragisch. Aber sie sterben mit COVID_19 und nur extrem selten wegen COVID_19.

Twitter (heute X), 11.02.2022; Account inzwischen deaktiviert, zitiert nach t-online

Prien begegnet der Sorge eines Menschen mit einer statistischen Belehrung. Belastbar ist die indes nicht: Nach Daten der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (3.636 stationäre Fälle aus 192 Zentren) starben 0,3 Prozent der erfassten Kinder an Covid-19 und 0,1 Prozent mit Covid-19 bei unklarer Ursache. Das Verhältnis ist das umgekehrte von dem, das Prien behauptet.

Der Hashtag #Prienruecktritt trendet, eine Petition von Bundeseltern, „Eltern in der Krise“ und #ProtectTheKids sammelt binnen einer Woche rund 5.000 Unterschriften. Am Montag, dem 14. Februar, deaktiviert Prien ihren Account und lässt über ihren Sprecher mitteilen, sie nehme sich einige Wochen Zeit, um über die Nutzung des Mediums nachzudenken. In der Berichterstattung wird daraus ein Shitstorm: Verhandelt wird nun der Ton auf Twitter, nicht mehr die Aussage der Ministerin.

Dieser Verschiebung widerspricht einen Tag später die Publizistin Marina Weisband (Grüne) im Deutschlandfunk. Sie zieht zunächst eine klare Grenze: Prien habe vereinzelt auch Euthanasievergleiche, Beleidigungen und Antisemitismus abbekommen, und dagegen sei jeder zum Widerspruch verpflichtet. Den Großteil der Reaktionen aber verortet sie nicht bei einem „enthemmten Mob“, sondern bei ehrlicher Wut: Der Tweet sei Teil einer Politik, die Familien mit vorerkrankten Angehörigen — „Schattenfamilien“, bundesweit rund 400.000 Kinder — in einer für sie gefährlicher werdenden Umgebung allein lasse. Und: Auch ein vorerkranktes Kind habe „ein Recht, so lange zu leben, wie es eben geht, ohne unnötige Gefahr.“

Prien erklärt, sie bedaure, betroffene Familien verletzt zu haben, und verteidigt ihren Kurs. Am 23. Februar, zwölf Tage nach dem Tweet, legt sie im Landtag den Fahrplan zurück in die Normalität vor: ab 3. März schulische Aktivitäten ohne Einschränkungen und Auflösung der Kohorten, ab 20. März keine anlasslosen Tests mehr, ab 1. April das Ende der Maskenpflicht. Kinder, sagt sie, seien durch die sozialen Folgen stärker gefährdet als durch das Virus.

Sonderzeichen als Fehler: der Gender-Erlass (2021)

Am 24. Mai 2021 schreibt Karin Prien auf Twitter:

My 2 cents zum #Genderverbot: Verbote passen nicht zur @CDU. Aber Schülerinnen und Schüler, wie Studierende dürfen jedenfalls keine Nachteile erfahren, wenn sie nicht gendern! Sprache verändert sich mit der Gesellschaft, aber bitte ohne staatlich verordneten Zwang.

Twitter (heute X), 24.05.2021

Gut drei Monate später, Anfang September und knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl, kündigt sie in den Lübecker Nachrichten an, Gendersternchen, Binnen-I und Unterstrich seien an Schulen „grundsätzlich nicht gestattet“. Am 9. September folgt der Erlass zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen. Er benennt die untersagten Formen einzeln: Genderstern (Schüler*innen), Binnen-I (SchülerInnen), Gender-Gap mit Unterstrich oder Doppelpunkt (Schüler_innen, Schüler:innen) und Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich (Schüler/innen). Erlaubt bleiben die Doppelnennung und neutrale Formen. Die Sonderzeichen gelten fortan als Rechtschreibfehler — beim ersten Auftreten als Fehler, danach als Folgefehler, überall dort, wo Sprachrichtigkeit in die Note eingeht. Der Erlass regelt nicht nur schriftliche Arbeiten, sondern auch, wie Schulen nach außen kommunizieren.

Prien begründet das nicht als politische Entscheidung, sondern als Anwendung geltenden Rechts: Maßgeblich seien die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung, die in Schleswig-Holstein seit 2006 gelten — eingeführt unter einem SPD-geführten Bildungsministerium. Ein Verbot, sagt sie, sei das nicht.

Der Widerspruch kommt zuerst aus der eigenen Koalition. Die Grünen-Landesvorsitzende Ann-Kathrin Tranziska nennt es „Verbotspolitik“ und „Bundestagswahlkampf auf dem Rücken der Schüler*innen“. In der Landtagsdebatte am 23. September hält die bildungspolitische Sprecherin Ines Strehlau der Ministerin vor, ohne Einvernehmen in der Koalition gehandelt und den Erlass einfach an die Schulen geschickt zu haben: „Und der Erlass war ein grobes politisches Foul, Frau Ministerin Prien.“ Auch aus den Schulen selbst kommt Kritik: Alexej Stroh, Vorsitzender der Direktorenvereinigung, schreibt dem Ministerium in einem offenen Brief, das Sternchen sei „kein Rechtschreibproblem“ — Lehrkräfte könnten es anstreichen, aber keine korrekte Alternative danebenschreiben. Der Philologenverband dagegen stützt Prien und nennt die Zeichen „ideologisch motiviert“.

Der Erlass bleibt unverändert. Ende Juni 2025, inzwischen Bundesministerin, verfügt Prien dieselbe Regel für ihr eigenes Haus: Genderstern und Binnen-I untersagt, Doppelnennungen erlaubt.

In Schleswig-Holstein hatten sich die Betroffenen selbst schon 2021 anders entschieden: Das Landesschülerparlament hatte sich auf gendergerechte Sprache festgelegt und bekam aus dem Ministerium die Antwort, in der Schule sei das falsch. Die Interessenvertretung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten firmiert bis heute unter dem Namen, den der Erlass zum Fehler erklärt: Landesschüler:innenvertretung der Gymnasien in Schleswig-Holstein.

Ziele ohne Mittel: die datengestützte Schulentwicklung (2023–2024)

Im Juli 2023 stellt Prien einen Aktionsplan zur Sicherung basaler Kompetenzen vor: dreizehn Handlungsfelder, mehr Deutsch- und Mathematikstunden in den Klassen 1 und 2, ein Leseband an dreißig Pilotschulen, ein landesweiter Grundwortschatz ab 2024/25, kostenlose Diagnostikmaterialien. Das Instrument, das all das zusammenhalten soll, benennt sie selbst: die datengestützte Schulentwicklung, „zentraler Mechanismus“ für alle Schularten.

Ein Jahr später wird daraus Pflicht. Das Rahmenkonzept „Schule der Zukunft“ für das Schuljahr 2024/25 formuliert fünf Ziele — von der Sicherung der Mindeststandards über das Leistungsniveau an Gymnasien bis zur Diagnostik sonderpädagogischen Förderbedarfs. Zielwerte gibt das Ministerium nicht vor. Stattdessen sollen die Schulen aus ihren eigenen Daten eigene Ziele ableiten und diese mit der Schulaufsicht in Zielvereinbarungen festhalten, bilanziert in mindestens jährlichen Datenblatt-Gesprächen. Zusätzlich wird ein systematisches Schülerfeedback für alle Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen verbindlich. „Diesen Prozess werden wir nun fortführen und um eine neue Verbindlichkeit ergänzen“, sagt Prien. Als Entlastung sieht das Konzept drei Schulentwicklungstage im Jahr vor; zusätzliche Stellen enthält es nicht.

Die GEW hält dem die Lage an den Schulen entgegen. „Was Lehrkräfte und vor allem Schülerinnen und Schüler jetzt brauchen sind keine weiteren Statistiken, sondern konkrete Handlungen“, sagt Co-Landesvorsitzende Kerstin Quellmann. Angesichts von Lehrkräftemangel, hohen Krankenständen und großen Klassen müsse das Konzept „vielen Lehrkräften wie ein schlechter Witz vorkommen“. Schulleitungen und Lehrkräfte sollten sich smarte Ziele setzen — „wohlwissend, dass sie diese unter den aktuellen Bedingungen gar nicht erreichen können. Das ist Zeitverschwendung.“

Das Konzept tritt unverändert in Kraft. Prien wirbt für den Kurs auch überregional, in der Stiftungspublikation „Bessere Bildung 2035″. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2025 stehen datengestützte Schulentwicklung, ein Bildungsverlaufsregister und eine länderübergreifende Schüler-ID. Zuständig inzwischen: Prien selbst.

Berlin (ab 2025)

Am 6. Mai 2025 wird Karin Prien im Kabinett Merz vereidigt, einen Tag später übergibt sie das Kieler Ressort an Dorit Stenke, ihre dortige Staatssekretärin seit 2017. Das Haus, das sie in Berlin übernimmt, hat es vorher nicht gegeben. Der Ressortzuschnitt der neuen Bundesregierung teilt das frühere Bildungs- und Forschungsministerium auf: Forschung, Technologie und Raumfahrt gehen an ein eigenes Ministerium unter Dorothee Bär, die Bildung wandert zum bisherigen Familienministerium. So entsteht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Prien ist seine erste Amtsinhaberin.

In ihre Zuständigkeit fällt damit, was ein Leben von der Kita bis ins Alter begleitet: frühkindliche Bildung, Schule — soweit der Bund dafür zuständig ist —, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss, Kinder- und Jugendhilfe, Gleichstellung, Seniorenpolitik und die Förderung der Zivilgesellschaft. Ihr Amt als stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU behält sie.

„Ein denkbares Modell“: Obergrenzen an Schulen (Juli 2025)

Am 3. Juli 2025, keine zwei Monate im Amt, ist Prien zu Gast in der Welt-TV-Sendung „Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard“. Der damalige Welt-Chefredakteur fragt sie mit Verweis auf Dänemark, ob der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an Schulen begrenzt werden solle. Prien antwortet:

Das ist ein denkbares Modell.

Welt TV, „Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard“, 03.07.2025

Zur Höhe sagt sie: „Ich finde, da macht es immer Sinn, sich die Erfahrungen aus anderen Ländern anzugucken, ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind.“ Entscheidend sei, dass Kinder bei der Einschulung Deutsch könnten. Probleme gebe es im Übrigen nicht nur mit Kindern mit Migrationsgeschichte, sondern auch „mit Kindern aus Familien, die schon immer hier waren“; das Erziehungsverhalten habe sich verändert, Eltern müssten mehr Verantwortung übernehmen.

Das Beispiel, auf das die Frage zielt, gibt es in dieser Form nicht. Auf nationaler Ebene kennt Dänemark keine Obergrenze für Schulklassen. Es kennt eine Kita-Pflicht und verbindliche Sprachtests für Kinder aus Vierteln mit hohem Migrantenanteil — und das sogenannte Ghetto-Gesetz, das den Anteil „nicht-westlicher Ausländer“ je Stadtbezirk auf 30 Prozent begrenzt, Sozialwohnungen umwidmet und Zwangsumsiedlungen einschließt. Die dänische Steuerung setzt beim Wohnen an, nicht an der Schule. Als Kieler Ministerin war Prien acht Jahre lang auch für die Schulen der dänischen Minderheit im Land zuständig — 46 Einrichtungen mit rund 5.650 Schülerinnen und Schülern.

Die Idee einer Quote im Klassenzimmer stammt aus einer anderen Ecke: von der AfD. Ihre Fraktion im Brandenburger Landtag — die dortige AfD gilt dem Verfassungsschutz inzwischen als gesichert rechtsextremistisch — hatte im Januar 2023 eine Höchstgrenze von zehn Prozent pro Klasse beantragt, dazu verpflichtende Vorbereitungsgruppen für alle Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Der Landtag lehnte ab, mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, Linken und Freien Wählern. Der CDU-Bildungspolitiker Gordon Hoffmann sagte damals, es gehe nicht, „dass wir Kinder per Quote aussortieren“. Zweieinhalb Jahre später nennt seine Parteifreundin eine: 30 bis 40 Prozent.

Rund 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben einen Migrationshintergrund, in Städten deutlich mehr; etwa die Hälfte von ihnen sind deutsche Staatsangehörige. Auf welcher Grundlage deren Schulwahl beschränkt werden könnte, sagt Prien nicht. Zuständig wäre sie ohnehin nicht: Schule und Kita sind Ländersache, der Bund kann hier nichts vorschreiben.

Der Widerspruch reicht bis in die eigene Regierung. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), erklärt: „Deutschland braucht keine Quote im Klassenzimmer.“ Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Jasmina Hostert, nennt solche Modelle „grundlegend falsch“, die Linke lehnt sie ebenfalls ab. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, hält die Quote für eine „Ideal-Idee, die an sich einleuchtet“, aber nicht für umsetzbar: In seiner Heimatstadt Augsburg habe knapp die Hälfte der Bevölkerung einen Migrationshintergrund — „Wo sollen denn die Kinder herkommen, die für die Durchmischung sorgen?“ VBE-Bundesvorsitzender Gerhard Brand hält dagegen: „Nicht alles, was denkbar erscheint, ist eine Lösung.“ Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein, dessen Landesvorsitzende Sophia Schiebe zugleich für die SPD im Kieler Landtag sitzt, verweist auf die UN-Kinderrechtskonvention: „Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, unabhängig von Herkunft oder Sprache. Eine Obergrenze für Kinder mit Migrationshintergrund ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar und stellt eine Form der Diskriminierung dar.“ Rückendeckung erhält Prien von Unions-Fraktionsvize Anja Weisgerber, die auf überlastete Schulen verweist. Und die AfD, von der die Idee stammt, greift sie ebenfalls an — aber nicht, weil Kinder nach Herkunft sortiert würden. In einer Erklärung vom 5. Juli nennt der bildungs- und familienpolitische Sprecher Martin Reichardt Priens 30 bis 40 Prozent „für den von ihr gewünschten Effekt erkennbar ungeeignet“ und wirft ihr eine Offenheit für Zwangsmaßnahmen vor, die „an Praktiken sozialistischer Staaten erinnern lassen“ — gemeint ist die „ethnische ‚Durchmischung'“ von Stadtteilen, „etwa durch den Umzug von Familien aus Neukölln nach Zehlendorf“. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Götz Frömming spricht von einem „Verschiebebahnhof“: Dadurch könnten „Schulen, die heute noch funktionieren, ebenfalls Probleme bekommen.“ Der Einwand richtet sich also nicht gegen das Sortieren, sondern gegen das Verteilen. Was der Fraktion stattdessen vorschwebt, sagt Frömming im selben Text: „Ohne eine rigorose Begrenzung des weiteren Zuzugs aus bildungsfernen muslimischen Kulturkreisen wird es mit der Bildung in Deutschland immer weiter bergab gehen.“

Am 4. Juli, einen Tag nach ihrem Fernsehauftritt, klingt Prien anders. Beim Besuch einer Kita in Bremen, gemeinsam mit der dortigen Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD), sagt sie, das Modell sei nach ihrer Kenntnis bislang nicht wissenschaftlich evaluiert: „Da muss man wirklich schauen, funktioniert das oder funktioniert das nicht.“ Sie wolle sich nicht anmaßen, anderen „kluge Vorschläge“ zu machen. Und: „Für Bremerhaven ist das sicherlich kein Modell.“

Was tatsächlich geplant ist, hatte sie schon in der Sendung gesagt. Im Koalitionsvertrag steht eine bundesweite Pflicht zu Sprach- und Entwicklungstests für alle Vierjährigen; zeigt der Test Förderbedarf, sollen die Länder verpflichtende Fördermaßnahmen auflegen. Anordnen kann der Bund auch das nicht.

„Mehr Mitte“: der Umbau von „Demokratie leben!“ (2025–2026)

Im September 2025 kündigt Prien in einem Interview mit der Welt an, vor der Bewilligung von Fördermitteln stärker mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten, um verdächtige Organisationen zu überprüfen. Zur Begründung sagt sie: „Es kann nicht die Lösung sein, Rechtsextremismus über die Förderung linker Aktivisten bekämpfen zu wollen. Nur Organisationen, die zweifelsfrei auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, können staatliche Förderung bekommen, alle anderen nicht.“ Der Koalitionspartner reagiert am 17. September: Die Aussage „irritiert uns extrem“, erklären Jasmina Hostert und Felix Döring für die SPD-Fraktion; die Projektauswahl erfolge „transparent und fachlich fundiert“ und verdiene „höchste Anerkennung anstatt eines frontalen Angriffs“. Thomas Krüger, langjähriger Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, nennt die geplante Sicherheitsprüfung ein „Signal des Misstrauens“: „Demokratiearbeit, erst recht politische Bildung, braucht Vertrauen und nicht sicherheitspolitische Aufsicht.“

Im Oktober skizziert Staatssekretär Ingo Behnel in einem Schreiben an alle Geförderten die vier künftigen Schwerpunkte. Das Wort „Rechtsextremismus“ kommt darin ein einziges Mal vor — in dem Satz, dass Projekte gegen Antisemitismus, islamischen Extremismus und Linksextremismus künftig „deutlich stärker“ berücksichtigt werden sollen neben denen gegen Rechtsextremismus. Behnel gilt als Vertrauter von Jens Spahn, der die Unionsfraktion bis zu seinem Rücktritt im Juli 2026 führt; im Ministerium und in der Union heißt es, Behnel sei der als liberal geltenden Prien als „Aufpasser“ zur Seite gestellt worden.

Am 20. März 2026 wird bekannt, was daraus folgt. Mehr als 200 Projekte verlieren ihre Förderung zum Jahresende. „Demokratie leben!“, seit 2015 aufgelegt und im Haushalt 2026 mit rund 190 Millionen Euro veranschlagt, fördert in diesem Jahr über 600 Projekte — jedes dritte ist betroffen. Es trifft zwei ganze Säulen: die Innovationsprojekte und die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur, in die 2026 zusammen über 60 Millionen Euro fließen. Unangetastet bleiben die mehr als 300 „Partnerschaften für Demokratie“, die Demokratiezentren der Länder und fünfzehn Projekte gegen Radikalisierung im Strafvollzug. Gefördert werden soll künftig stärker dort, „wo Menschen sich aufhalten“ — an Regelstrukturen wie Kitas und Schulen, im Netz, dazu Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Brauchtum und Unternehmen. Priens Begründung: „Das Verhältnis von Mitteleinsatz und Ergebnis stimmt nicht.“ Und: „Trotz hoher Motivation und eines engagierten Einsatzes in der Fläche werden die Programmziele nicht oder nicht nachhaltig erreicht.“ Belege dafür nennt sie nicht. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wissenschaftliche Evaluation des Programms hat zu diesem Zeitpunkt gerade erst begonnen; sechs Forschungseinrichtungen prüfen bis Ende 2028.

Auf der Liste der Träger, deren Projekte auslaufen, stehen die Amadeu-Antonio-Stiftung, HateAid, Correctiv, der BUND, die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und die Opferberatungsstellen — aber auch die Türkische Gemeinde, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung.

Die Bildungsstätte Anne Frank beziffert, was die Kürzung für sie in Zahlen bedeutet: Der Kooperationsverbund gegen Antisemitismus, bewilligt bis 2032 mit 425.000 Euro jährlich, und die Akademie #DigitalDemocracy, bewilligt bis Ende 2028 mit 166.311 Euro — zusammen 600.000 Euro im Jahr. Direktor Meron Mendel nennt es „Politik mit der Kettensäge – zum denkbar schlechten Zeitpunkt“: „Bereits genehmigte, begonnene und auf Jahre angelegte Projekte mittendrin zu stoppen, das hat es in dieser Form bislang nicht gegeben.“ Timo Reinfrank von der Amadeu-Antonio-Stiftung spricht von „einem fatalen Signal zur falschen Zeit“. Lukas Engelmeier von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, die im Kooperationsverbund gegen Antiziganismus rund 374.000 Euro erhält und damit drei Vollzeitstellen finanziert, fragt, wohin sich Verwaltungen, Polizei und Museen künftig wenden sollen. Das Ministerium kann das nicht beantworten.

Auffällig ist, was gestrichen wird, gemessen an dem, was künftig Schwerpunkt sein soll. Mindestens fünfzehn Projekte arbeiten bereits gegen Antisemitismus — ihre Förderung endet. Mindestens acht befassen sich mit Hass im Netz, darunter HateAid: Gegen dessen Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg hatte das US-Außenministerium am 23. Dezember 2025 ein Einreiseverbot verhängt und sie als radikale Aktivistinnen eingestuft; die Bundesregierung wies die amerikanischen Vorwürfe damals zurück. Drei Monate später streicht Priens Haus der Organisation die Mittel ab 2027. Und die Deutsche Sportjugend erforscht seit Anfang 2025 mit knapp 250.000 Euro jährlich, wie sich rechtsextreme und ultranationalistische Einflüsse in Sportvereinen erkennen und bekämpfen lassen — in jenen Sportvereinen also, die Prien als neue Zielgruppe benennt.

Auch das Verfahren steht in der Kritik. Die Förderperiode des Programms läuft eigentlich bis 2032; die Träger hatten 2024 Anträge für Laufzeiten bis 2028 oder 2032 gestellt und Zusagen erhalten. Bewilligt wird das Geld allerdings nur jahresweise: Eine Verpflichtungsermächtigung, die die zugesagten Folgejahre im Haushalt abgesichert hätte, gab es nicht. Die Zusagen stammen aus dem Jahr 2024, aus der Amtszeit von Priens Vorgängerin Lisa Paus (Grüne) — haushalterisch gedeckt waren sie nie. Die Evaluation läuft derweil weiter, während die Entscheidungen längst gefallen sind. In neuen Zuwendungsbescheiden findet sich zudem eine Auflage, nach der die Geförderten „sicherzustellen“ haben, dass sie keine extremistischen Strukturen unterstützen — eine Verpflichtung, die ausgerechnet Aussteigerprojekte in Schwierigkeiten bringen kann, weil niemand garantieren kann, dass ein Aussteiger nicht rückfällig wird.

Im eigenen Haus sorgt der Kurs für Unruhe. Ein Mitarbeiter der Fachabteilung sagt dem Spiegel, er frage sich, ob er sich „inzwischen nicht eher zum Mittäter“ bei der Vernichtung zivilgesellschaftlicher Organisationen mache; ein anderer: „Wir agieren so kopflos und chaotisch, es ist peinlich.“ Auf konkrete Fragen des Spiegel antwortet das Haus nicht; die Pressestelle schickt ein dreiseitiges PDF mit allgemeinen Hintergrundinformationen.

Ein Teil der Namen auf der Streichliste ist nicht neu. Am 29. Januar 2025 hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Migrationsantrag gemeinsam mit der AfD durch den Bundestag gebracht; es folgten die größten Demonstrationen seit den Correctiv-Protesten ein Jahr zuvor. Am 24. Februar 2025, einen Tag nach der Bundestagswahl, brachte die Unionsfraktion eine Kleine Anfrage ein: 551 Fragen auf 32 Seiten, unterzeichnet von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt, Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Siebzehn zivilgesellschaftliche Organisationen wurden namentlich genannt, unter ihnen Omas gegen Rechts, Correctiv, Campact, Greenpeace und der BUND. Fast 1.800 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisierten die Anfrage in einem offenen Brief, mehr als 500.000 Menschen unterschrieben einen Appell gegen die Einschüchterung der Zivilgesellschaft; Betroffene deuteten den Fragenkatalog als Einschüchterungsversuch. Die noch amtierende rot-grüne Bundesregierung wies die Prämissen zurück: Für die unterstellte verdeckte Struktur gebe es keine Belege; von den siebzehn Genannten erhielten sechs überhaupt Bundesmittel, projektgebunden zwischen 208.000 und 2,6 Millionen Euro. Prien gehörte dem Bundestag damals nicht an, sie war Ministerin in Kiel.

Gefragt, ob es einen Zusammenhang gebe zwischen der Anfrage und den Streichungen, antwortet sie am 25. März 2026 in der taz: „Nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und ich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich die 551 Fragen für einen Fehler gehalten habe.“

Im selben Interview beschreibt sie, was sie stattdessen will: „mehr Pluralismus, mehr Transparenz, demokratische Legitimation“. Das Programm habe eine Ausrichtung, „die eher in das linksliberale Milieu hineinreicht“; sie wolle „die stille Mitte erreichen, die sich von der Demokratie abzuwenden droht“. Von Kürzungen will sie nicht sprechen: Ihr Haus müsse 2027 zwar 170 Millionen Euro einsparen, das könne „auch in geringem Maße“ das Programm betreffen, es gehe ihr aber um andere Schwerpunkte. Die betroffenen Träger könnten sich neu bewerben — „es gibt niemanden, den wir von vornherein ausschließen“. Auf die Frage nach weniger Vielfaltsförderung fällt der Satz, der ihre Linie über dieses Programm hinaus beschreibt:

Gesellschaftliche Vielfalt ist grundsätzlich positiv – aber als staatliches Förderziel sehe ich das nicht.

taz, 25.03.2026

Dass die größte extremistische Bedrohung nach wie vor vom Rechtsextremismus ausgeht, betont sie in demselben Gespräch. Bundeskanzler Friedrich Merz formuliert es im Bundestag anders: Es sei ein „gewünschtes Ergebnis“, wenn „die ein oder andere Organisation, die ihnen nahesteht, vielleicht nicht mehr ganz so bedacht wird wie in früheren Jahren“ — gesagt in Richtung der Linksfraktion.

Nicht alle Betroffenen widersprechen. Am 25. März begrüßt Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, in Erfurt ausdrücklich „die Reformen, die Familienministerin Prien in ihrem Ressort anstößt“. Es sei wichtig, dass Antisemitismus künftig als eigenständiger Schwerpunkt des Programms ausgebaut werde.

Am 27. März debattiert der Bundestag in einer von der Linken beantragten Aktuellen Stunde. Clara Bünger (Linke) nennt die Streichungen einen „Riesenskandal“, Misbah Khan (Grüne) sieht die Zivilgesellschaft unter Generalverdacht, Felix Döring (SPD) will die wissenschaftliche Evaluation abgewartet wissen. Die AfD fordert die Abschaffung des gesamten Programms: Martin Reichardt nennt es ein „Machtsicherungsprogramm der politischen Linken“. Im Frühjahr warnen mehr als 1.000 Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Ministerin in einem offenen Brief. Im April verlagert sich der Streit nach Osten: Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), warnt, gerade in strukturschwachen Regionen brauchten engagierte Menschen Rückhalt und eine verlässliche Perspektive; seien die mit Steuergeld und Ehrenamt aufgebauten Strukturen erst einmal weg, ließen sie sich nur schwer wiederherstellen. In Sachsen allein sind 24 Projekte betroffen.

Am 28. April stellt sich Prien in Berlin-Neukölln einem öffentlichen Gespräch mit Correctiv, Titel: „Sind wir noch zu retten, Karin Prien?“ Sie habe gewusst, dass sie in ein Wespennest steche. Für ihre Kritiker zeigt sie kein Verständnis: „Die Zivilgesellschaft sind nicht nur die, die sozusagen von linker Seite eine bürgerliche Regierung kritisieren.“ Viele Initiativen arbeiteten gut und unter schweren Bedingungen, aber „die Überheblichkeit zu glauben, dass der Bestand dieses demokratischen Systems gerettet werden könnte über die wenigen, zum Teil extrem selbstreferenziellen Gruppen, die bei ‚Demokratie leben‘ gefördert werden, das ist wirklich absurd.“ Und: „Ich bin allergisch gegen Identitätspolitik.“

Am 1. Juli 2026 veröffentlicht das Ministerium die neuen Förderaufrufe. Wer Geld will, muss strengeren Vorgaben genügen — und kann künftig vorab vom Verfassungsschutz überprüft werden.

Was vorliegt, sagt niemand: das Haber-Verfahren (2025–2026)

Kurz nach ihrem Amtsantritt kündigt Prien in der Unionsfraktion eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren“ für die Organisationen an, die über „Demokratie leben!“ gefördert werden.

Das Verfahren ist älter als die Regierung, der sie angehört. Benannt ist es nach Emily Haber, damals Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, die den entsprechenden Erlass 2017 herausgab; die Praxis reicht bis 2004 zurück. Bevor ein Ministerium Fördergeld bewilligt, prüft es zunächst selbst öffentlich zugängliche Quellen — Verfassungsschutzberichte, Medienberichte. Bleiben Zweifel, fragt es beim Bundesamt für Verfassungsschutz nach. Dessen Auskunft beschränkt sich auf ein Ja oder Nein: Das Amt teilt mit, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen. Nicht, welche. Das fragende Ministerium erfährt also, dass etwas da ist — nicht, was es ist und wie schwer es wiegt. Die geprüfte Organisation erfährt gar nichts.

Der Umfang ist beträchtlich. Zwischen 2020 und 2024 wurden ressortübergreifend rund 1.200 Organisationen und etwa 1.300 Personen auf diesem Weg überprüft. In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz Erkenntnisse — in aller Regel wurde die Förderung dann abgelehnt.

Was das praktisch bedeutet, zeigt ein Fall aus einem anderen Ressort. Im Januar 2026 streicht Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises — gegen das Votum der unabhängigen Jury, gestützt auf das Haber-Verfahren. In der Zeit begründet er das im März damit, der Staat könne mit Steuergeld keine „politischen Extremisten“ auszeichnen. Am 30. April 2026 untersagt ihm das Verwaltungsgericht Berlin diese Bezeichnung (VG 6 L 229/26). Für eine derart schwerwiegende Einordnung fehle eine „belastbare Tatsachengrundlage“: Das Bundesamt habe lediglich „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ gemeldet, nach welchem Maßstab, bleibe offen — und Weimer habe nicht benennen können, welche konkreten Tatsachen seiner Bewertung zugrunde lagen. Amtsträger seien bei derart schweren Vorwürfen zu besonderer Zurückhaltung verpflichtet.

Prien verteidigt das Verfahren. Geprüft werde jeder, der einen neuen Förderantrag stelle, zunächst anhand öffentlich zugänglicher Quellen; nur wenn es eine Veranlassung gebe, bitte man den Verfassungsschutz, auf den Fall zu schauen. „Das war übrigens schon immer so.“ Auf die Frage, wie oft ihr Haus den Verfassungsschutz 2026 tatsächlich eingeschaltet habe, antwortet sie: „In diesem Jahr kein einziges Mal.“ Ob die Ankündigung dann vor allem Rhetorik gewesen sei? „Mitnichten!“ Es gehe darum, die Legitimation der Organisationen zu sichern, die sich gegen Extremismus engagieren. Und: „Das nehmen wir jetzt vielleicht ein bisschen ernster, als es in der Vergangenheit gehandhabt wurde.“

Auf den Einwand, die geprüften Projekte erführen weder von der Prüfung noch von deren Ergebnis und könnten sich gegen eine verweigerte Förderung deshalb nicht wehren, antwortet sie: „Was im Verfassungsschutzbericht steht, ist ja bekannt. Und eine Förderung ist immer eine Ermessensentscheidung.“ Einen Generalverdacht könne sie nicht erkennen: „Es geht nicht darum, ob man sich engagieren darf, sondern ob man dafür staatliche Subventionen bekommt. Darauf gibt es keinen Anspruch per se.“

Am 11. August 2026 legen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ein Gutachten vor, beauftragt von David Schliesing (Linke). Ergebnis: Das Haber-Verfahren hat keine taugliche Rechtsgrundlage. „Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann.“ Verletzt sei zudem die Rechtsweggarantie — weil die Betroffenen nicht erfahren, dass über sie eine Auskunft eingeholt wurde. Der Staatsrechtler Felix Thrun hatte schon im Mai darauf hingewiesen, dass der Begriff „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ rechtlich gar nicht definiert ist.

Ein Wort verschwindet: Queerpolitik (2026)

Schon zu Jahresbeginn stellt Prien fest, Queerpolitik komme im Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht vor. Der Aktionsplan „Queer leben“ der Vorgängerregierung wird nicht fortgeführt.

Wie die Lage derer aussieht, um die es geht, hat kurz zuvor eine Untersuchung für Sachsen beziffert: Bei den Pride-Veranstaltungen des Jahres 2025 wurden dort 755 Beleidigungen und 55 Fälle körperlicher Gewalt dokumentiert; elf von siebzehn Veranstaltungen waren mit rechten Gegenmobilisierungen konfrontiert.

Am 17. April 2026 wird bekannt, dass Priens Haus das zuständige Referat umbenannt hat. Aus „Referat 215 – Queerpolitik, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ wird „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. Das Ministerium erklärt: „Die Referatsbezeichnung wurde der amtlichen Bezeichnung der Beauftragten für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt angepasst.“ Carola Ebhard, Co-Bundesvorsitzende der SPDqueer, nennt das eine „bewusste und strategische Entscheidung“ und spricht von einer „schleichenden Erosion queerer Präsenz“.

Ende April wird der Konflikt persönlich. Sophie Koch (SPD), ebenjene Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Priens Ministerium, hatte am 31. März, dem Trans Day of Visibility, auf Instagram einen Beitrag veröffentlicht, in dem J. K. Rowling, Alice Schwarzer und Donald Trump als Kritiker von trans Personen auftauchten. Am 29. April lässt Prien über ihren Sprecher mitteilen, sie habe kein Verständnis dafür, den Kulturkampf „in Darstellung und Bild“ anzuheizen. Kochs Büro antwortet, sie bedauere, dass manche Frauen sich an diesem Gegeneinander beteiligten, statt Menschen einfach ihr selbstbestimmtes Leben leben zu lassen.

Am 14. Juli kündigt das Ministerium die Rahmenvereinbarung mit dem Jugendnetzwerk Lambda zum Jahresende. Lambda ist der einzige bundesweite gemeinnützige Jugendverband für queere Jugendliche, 1990 in Ost-Berlin gegründet und seitdem aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert; seit 2018 regelt die Rahmenvereinbarung die Finanzierung, jährlich ein mittlerer sechsstelliger Betrag. „Diese Nachricht kam für uns völlig überraschend, denn die Sachberichte der vergangenen Jahre wurden ohne Beanstandungen geprüft“, teilt der Bundesvorstand mit. Man werde gezwungen, „unsere Tür am Ende des Jahres zu schließen. Und damit genau die Jugendlichen alleine zu lassen, die besonders stark von Einsamkeit, psychischen Belastungen und Diskriminierung betroffen sind.“ Zuletzt sei die Zahl der Beratungsanfragen in akuten Krisen gestiegen: „Immer öfter geht es dabei um Themen wie Suizid, selbstverletzendes Verhalten oder Gewalt in der Familie.“ Die AfD hatte in den Jahren zuvor wiederholt gefordert, die Förderung von Lambda zu streichen.

Anfang August trifft es den Christopher Street Day im brandenburgischen Rathenow. Rund 1.000 Euro aus „Demokratie leben!“ entfallen — wenige Tage nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD, in einer Lage also, in der die Veranstalter über zusätzliche Sicherheit nachdenken müssen. Demonstrationen seien nicht förderfähig, erklärt das Ministerium; eine Förderung würde die Neutralität verletzen. Und überhaupt: Entscheidungen, die die kommunalen Partnerschaften für Demokratie beträfen, seien im Programm nie Entscheidungen des Ministeriums oder der Ministerin. Warum dieselbe Veranstaltung unter der Vorgängerregierung förderfähig war, bleibt offen. Der Mitveranstalter Dennis Driebusch verweist darauf, dass der CSD die einzige öffentliche Demokratieveranstaltung in Rathenow ist.

Am 26. August beschließt der saarländische Landtag eine Erklärung gegen die Neuausrichtung des Programms.

Vier Tage später, am 30. August, sagt Prien der dpa: „Ich habe auch verstanden, dass wir zum Beispiel für den Schutz queerer Gruppen etwas tun müssen.“ Sie erhöht die Mittel für Deradikalisierung von fünf auf sechs Millionen Euro — als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner CSD. Zum Umbau selbst zieht sie eine zufriedene Bilanz: über 1.300 Interessenbekundungen, „Dinge laufen, wie ich es mir vorgestellt habe“.

Gruppenangebot statt Einzelfall: die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (2026)

Wer im Jahr 2026 Unterstützung für ein Kind mit Behinderung beantragt, landet je nach Art der Behinderung bei einem anderen Amt: Die Jugendhilfe nach SGB VIII ist für seelische Behinderungen zuständig, die Eingliederungshilfe nach SGB IX für körperliche und geistige. Damit sollte Schluss sein. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 legte fest, dass ab 2028 die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder zuständig ist — die sogenannte inklusive Lösung. Seit 2024 helfen Verfahrenslotsinnen und -lotsen den Familien durch das geteilte System, als Übergang bis dahin.

Im Frühjahr 2026 wird bekannt, was Priens Haus daraus macht. Schulbegleitung soll künftig „möglichst als Gruppenangebote“ organisiert werden; der Entwurf spricht von „infrastrukturellen Angeboten“. Mehrere Kinder teilen sich dann eine Assistenz. Ludwig Prothmann vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit befürchtet, „dass Einzelfallhilfen dann nicht mehr gewährt werden“, sobald vor Ort ein Gruppenangebot existiert. Er rechnet vor, was am Ende teurer kommt: rund 10.000 Euro im Jahr für eine ambulante Hilfe, rund 100.000 Euro für eine stationäre Unterbringung.

Im Mai analysiert der Rechtswissenschaftler Michael Wrase den Entwurf im Verfassungsblog. Der individuelle Anspruch verschwinde nicht ganz, werde aber an eine enge Bedingung geknüpft: Er bestehe nur noch, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls „ausschließlich durch eine individuelle Anleitung“ erfüllt werden könnten. Wrase hält das für unvereinbar mit Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, der angemessene Vorkehrungen und die notwendige Unterstützung für eine erfolgreiche Bildung garantiert, und verweist auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Dieser entschied 2020, dass fehlende Mittel kein Grund sind, notwendige Assistenz zu verweigern.

Am 12. August 2026 beschließt das Kabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Prien: „Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten.“ Und: „Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen.“ Das Ministerium nennt als Ziel unter anderem, den Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig zu dämpfen. Die Einsparziele sind auf dem Weg zum Kabinett gesunken: Der Referentenentwurf rechnete im Frühjahr noch mit rund 200 Millionen Euro jährlich ab 2028 und bis zu 2,7 Milliarden ab 2038, die beschlossene Fassung mit 149 Millionen ab 2028 und 1,3 Milliarden im Jahr 2036.

Der weitreichendste Punkt steht nicht in der Pressemitteilung. Aus der für 2028 gesetzlich vorgesehenen Gesamtzuständigkeit wird eine Experimentierklausel: Kommunen können künftig erproben, ob sie die Kinder- und Jugendhilfe zum zentralen Ansprechpartner machen. Verpflichtend ist es nicht mehr. Ob eine Familie ihre Unterstützung aus einer Hand bekommt, hängt damit davon ab, wo sie wohnt. Der Verfahrenslotse, 2021 als Übergangshilfe beschlossen, wird entfristet.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wird am Tag des Kabinettsbeschlusses deutlich: „Anstatt es gerade Eltern und Familien von Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie!“ Gruppenangebote könnten individuelle Hilfen „nicht immer ersetzen“, vor allem nicht bei komplexem Unterstützungsbedarf. Und die Beweislast verschiebe sich: Wer eine Einzelfallhilfe braucht, muss künftig begründen, warum das Gruppenangebot nicht genügt.

Die Verbände äußern sich in unterschiedlicher Schärfe. Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband nennt die Aufgabe der inklusiven Lösung die „größte Enttäuschung“, sieht die Reform auf „kurzfristige Haushaltssanierung“ zielen und die inklusive Kinder- und Jugendhilfe „komplett aufgegeben“. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland hält klarere Zuständigkeiten für eine mögliche Entlastung der Eltern, die bisher von Behörde zu Behörde geschickt werden — „besonders kritisch“ sehe der Verband aber „die Möglichkeit, Schulassistenz stärker gemeinsam für mehrere Kinder zu organisieren“.

Ins Verhältnis gesetzt: Bund, Länder und Gemeinden gaben 2024 zusammen 78,8 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe aus. Rund zwei Drittel entfielen auf die Kindertagesbetreuung, ein weiteres Viertel auf Hilfen zur Erziehung. Die Assistenzleistungen für Kinder mit Behinderungen sind nicht der Posten, der die Kosten treibt.

„Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden“, sagt Prien. Nach dem Entwurf greift der Anspruch, wenn sich der Bedarf des Einzelfalls „ausschließlich“ individuell decken lässt. Nachweisen müssen das: die Familien.

Hundert Euro mehr, zwei Monate weniger: die Elterngeld-Reform (2026)

Das Elterngeld gibt es seit 2007. Es ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro im Monat. Diese beiden Beträge stehen seit der Einführung unverändert im Gesetz. Die Lebenshaltungskosten stiegen zwischen 2007 und 2023 um mehr als 33 Prozent; die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hielten im April 2025 fest, dass Eltern in den unteren und den oberen Einkommensgruppen dadurch spürbar an Kaufkraft verloren haben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beziffert den realen Wertverlust der beiden Festbeträge auf 27 Prozent. Die Prognos AG rechnete 2024 vor, wie hoch sie bei einer Anpassung an die Preisentwicklung 2023 hätten liegen müssen: 413 Euro und 2.480 Euro. Eine Sachverständigenkommission kam auf rund 400 und rund 2.400 Euro.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD vom 9. April 2025 greift das auf. Er kündigt an, das Elterngeld weiterzuentwickeln, „indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen“ — und, an derselben Stelle, erhöhte Lohnersatzraten sowie: „den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“.

Im Mai 2026 legt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Eckwerte für den Haushalt 2027 vor. Priens Haus muss nun 500 Millionen Euro einsparen. Auf der Pressekonferenz nach der Jugend- und Familienministerkonferenz in Frankfurt wird Prien gefragt, was das für das Elterngeld bedeutet.

Ich werde um jeden Cent kämpfen, wenn es um diese Themen geht.

Pressekonferenz nach der JFMK, Frankfurt, 22.05.2026

Am Abend des 7. Juli 2026 wird über das Portal Politico bekannt, wie. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigt der dpa den Gesetzentwurf; er sei noch in der Ressortabstimmung. Das Basiselterngeld soll künftig statt 14 nur noch zwölf Monate laufen. „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden“, heißt es darin; Alleinerziehende sind ausgenommen. Der Mindestbetrag steigt auf 330 Euro, der Höchstbetrag auf 1.900 Euro — die erste Anhebung seit 2007. Die Ersatzrate von 65 Prozent bleibt. Das ElterngeldPlus wird von 28 auf 24 Monate begrenzt; wer 24 bis 32 Wochenstunden arbeitet, soll bis zu vier zusätzliche Monate bekommen. Gelten soll das für Geburten ab dem 1. November 2027.

Prien selbst äußert sich am Abend desselben Tages in einem Beitrag der tagesschau: „Die Einschnitte beim Elterngeld hätte ich mir nicht gewünscht, aber am Ende haben sich die Koalitionsspitzen darauf verständigt und meine Aufgabe ist es, das umzusetzen, und zwar in einer Form, die eben dann auch noch den Anforderungen des Koalitionsvertrags gerecht wird. Und dort haben wir vereinbart, mehr Partnerschaftlichkeit, höhere Mindest- und Höchstbeträge.“

Was die Änderung für den Haushalt einer Familie bedeutet: Ein Paar, das den Höchstbetrag erreicht, kommt bisher über 14 Monate auf 25.200 Euro; künftig sind es über zwölf Monate 22.800 Euro. Im Mindestbetrag stehen 4.200 Euro künftig 3.960 Euro gegenüber.

Der SPD-Abgeordnete Felix Döring rechnet nicht nach Haushalt, sondern nach Personen. Bisher nimmt in vielen Familien die Mutter zwölf Monate, der Vater zwei. Künftig blieben der Mutter von den zwölf Monaten neun, weil drei für den Vater reserviert sind. Belastet würden vor allem Familien mit niedrigen Einkommen, die sich eine dreimonatige Beteiligung des Vaters nicht leisten könnten oder wollten. Elke Hannack vom DGB sieht in dem Entwurf einen Rückschritt in der Gleichstellungspolitik; für eine faire Aufteilung der Sorgearbeit brauche es stärkere finanzielle Anreize, nicht schwächere.

Sechs Tage vor dem Entwurf, am 1. Juli 2026, hatte das Statistische Bundesamt die Geburtenzahlen für 2025 veröffentlicht: 654.241 Kinder, der niedrigste Stand seit der Nachkriegszeit. Die zusammengefasste Geburtenziffer sank auf 1,32 Kinder je Frau.

Beschlossen ist nichts. Der Entwurf befindet sich auch Anfang September 2026 noch in der Ressortabstimmung; eine Petition dagegen läuft beim Bundestag bis zum 6. Oktober. „Den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“, steht im Koalitionsvertrag. Der Höchstbetrag steigt um 100 Euro auf 1.900 Euro. Preisbereinigt hätte er schon 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen.

Säumig sind die Väter: der Unterhaltsvorschuss (Juli 2026)

Zahlt ein Elternteil den Unterhalt nicht, springt der Staat ein. Bis 2017 tat er das nur für Kinder unter zwölf und höchstens 72 Monate lang. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hob beide Grenzen auf: Seither gilt der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit und ohne zeitliche Begrenzung. Für die neu hinzugekommenen Zwölf- bis Siebzehnjährigen knüpfte der Gesetzgeber ihn an eine Bedingung — das Kind bezieht selbst kein Bürgergeld, oder der alleinerziehende Elternteil verdient mindestens 600 Euro brutto im Monat. Die Zahl der Kinder mit Anspruch stieg von 427.031 auf heute 856.083.

Das Geld ist ein Vorschuss, kein Zuschuss: Der Unterhaltsanspruch geht auf den Staat über, der ihn beim säumigen Elternteil eintreiben soll. Das gelingt seit jeher schlecht und seit 2017 schlechter. Zwischen 2014 und 2016 lag die Rückgriffsquote konstant bei 23 Prozent, seit 2018 schwankt sie zwischen 13 und 17 Prozent; 2025 waren es 17,4. Zwischen den Ländern liegen Welten — Bayern kommt auf 20,7 Prozent, Hamburg auf 11. Im Jahr 2024 zahlte der Staat 3,2 Milliarden Euro aus und holte 545 Millionen zurück.

Am 13. Juli 2026 kündigt Prien an, die Altersgrenze von 18 auf 16 zu senken. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sind für den Unterhaltsvorschuss 914 Millionen Euro vorgesehen, gegenüber 1,31 Milliarden im laufenden Jahr. Wie viele Kinder betroffen wären, hängt davon ab, wen man zählt: Der Referentenentwurf des Ministeriums nennt 80.000, die amtliche Geschäftsstatistik wies zum 31. Dezember 2025 110.561 Sechzehn- und Siebzehnjährige im Bezug aus.

Am 14. Juli verteidigt Prien den Plan im Interview mit NDR Info. Die Ausgaben hätten sich seit der Reform von 2017 vervierfacht, andere europäische Länder würden solche Systeme nicht kennen, Länder und Kommunen müssten entlastet werden. „Deswegen kann ich den Skandal tatsächlich nicht erkennen.“ In die Pflicht nimmt sie die Unterhaltspflichtigen:

Es kann doch nicht sein, dass in Deutschland sich 80 bis 85 Prozent der betroffenen Väter (…) einen schlanken Fuß machen.

NDR Info, 14.07.2026

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den anderen Elternteil bleibt bestehen. Nur der Vorschuss entfällt — und mit ihm der Übergang des Anspruchs auf den Staat. Wer das Geld künftig eintreiben will, muss es selbst tun. „Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Prien“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, am 13. Juli. Ihr Verband verweist darauf, wie schwer sich schon die Behörden mit der Durchsetzung tun.

Der Anspruch ist im Gesetz nach Alter gestaffelt: 227 Euro im Monat für die Jüngsten, 299 Euro für Sechs- bis Elfjährige, 394 Euro von zwölf an. Wegfallen soll er dort, wo er am höchsten ist.

In Deutschland lebten 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1,62 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, 84,4 Prozent davon Mütter. Ihr Armutsrisiko lag zuletzt bei 28,9 Prozent — mehr als das Doppelte der 12,0 Prozent in Paarhaushalten mit Kindern (Erhebung EU-SILC 2025, Einkommensjahr 2024). Die Juristinnen Susanne Dern und Cara Röhner ordnen den Entwurf im Verfassungsblog deshalb als Maßnahme ein, die sich als technische Konsolidierung darstellt, in der Wirkung aber eine Gruppe trifft, die zu mehr als vier Fünfteln aus Frauen besteht. Betroffen wären vor allem jene Alleinerziehenden, deren Einkommen knapp über der Grundsicherungsschwelle liegt: Für sie gibt es keine andere Leistung, die einspringt.

Der Widerspruch kommt aus mehreren Richtungen. Manuela Schwesig, heute Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, nennt den Vorschlag „falsch“. Kinderschutzbund-Präsident Grein sagt: „Hier reinzugrätschen, verschärft Kinderarmut, statt sie zu bekämpfen.“ Die SPD-Spitze lehnt die Absenkung am 17. August ab und legt eine Alternative vor: längere Rückgriffsfristen, veränderte Pfändungsgrenzen, Meldung säumiger Unterhaltspflichtiger an die SCHUFA, konsequentere Anwendung von Paragraf 170 des Strafgesetzbuches, zentrale Rückgriffsstellen.

Prien nennt als Grund für die Absenkung auf 16 die Unterhaltspflichtigen, die nicht zahlen: 80 bis 85 Prozent, meist Väter. Am Zugriff auf sie ändert der Entwurf nichts. Gekürzt wird die Leistung für die Kinder, und das Verfahren gegen den säumigen Elternteil sollen künftig die Alleinerziehenden selbst führen.

Jedes Kind mit vier: die Sprach- und Entwicklungstests (Juli – September 2026)

Vierzehn Monate nach ihrem Grill-Auftritt bei Welt TV liegt der Entwurf vor, auf den Prien dort verwiesen hatte. Mitte Juli 2026 stellt Prien das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz vor, am 2. September beschließt es das Kabinett. Der Sprach- und Entwicklungsstand aller Kinder soll künftig spätestens im fünften Lebensjahr erfasst werden — bundesweit einheitlich, verbindlich und auch bei Kindern, die keine Kita besuchen. Erhoben werden sprachliche Fähigkeiten, motorische und sozial-emotionale Entwicklung sowie mathematische Basiskompetenzen; zeigt sich Förderbedarf, ist die Förderung verpflichtend. Die Ergebnisse können an die aufnehmende Grundschule weitergegeben werden. Kitas in schwierigen Sozialräumen bekommen zusätzliches Personal, bis zu 1,5 Stellen je Einrichtung; mindestens zehn Prozent der Kitas sollen davon profitieren. Prien nennt das Gesetz „die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode“.

Bis 2034 stellt der Bund dafür 9,25 Milliarden Euro bereit, über angepasste Umsatzsteueranteile, dazu ein Investitionsprogramm von vier Milliarden bis 2029. Auf das Jahr gerechnet ist das rund eine Milliarde. Das Kita-Qualitätsgesetz, das die Reform ablöst, sah zuletzt rund zwei Milliarden jährlich vor. Prien begründet die Halbierung mit der Haushaltslage und verweist darauf, dass die Länder über Sondervermögen und die gelockerte Schuldenbremse eigene Spielräume hätten.

Am 3. August legt das Bundesnetzwerk der Kita-Fachkräfteverbände seine Stellungnahme vor. Das Ziel, Kinder früh zu unterstützen, teile man ausdrücklich; Priens Weg dorthin nicht. Standardisierte Verfahren verschöben den Schwerpunkt frühkindlicher Bildung von der individuellen Begleitung hin zu Diagnostik, Dokumentation und Kontrolle: „Kinder werden frühzeitig in Raster gepresst und in ‚förderbedürftig‘ oder ‚nicht förderbedürftig‘ eingestuft“, was einen „permanenten Etikettierungsdruck“ erzeuge. Sprachliche Bildung gelinge im Alltag, durch Zeit und Beziehungen — und genau daran fehle es schon heute; Tests, Förderpläne und Berichte bänden Personal, das ohnehin nicht da sei. Statt der seit Jahren geforderten verbindlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel kämen neue Dokumentationspflichten, am Ende drohe die Logik: „Keine Dokumentation, keine Kohle.“ Die systematische Erfassung und Weitergabe sensibler Entwicklungsdaten öffne zudem „der Überwachung und Stigmatisierung von Kindern Tür und Tor“. Vor einer „schleichenden Verschulung“ warnt die Stellungnahme ausdrücklich. Zur Finanzierung schreibt sie: Das Gesetz sei „kein Investitionsprogramm in die Zukunft, sondern eine geordnete Mangelverwaltung mit Ansage“.

Wie es in den Einrichtungen aussieht, in denen getestet werden soll, hat der Paritätische erhoben: 65,3 Prozent der Fachkräfte geben an, die Bedarfe der Kinder mit dem vorhandenen Personalschlüssel nicht decken zu können; in 43,5 Prozent der Kitas hat binnen eines Jahres mindestens eine Kraft wegen psychischer Belastung aufgehört. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hält die neuen Aufgaben ohne Personalausbau für kaum zu bewältigen. Die Bildungsforscherin Rahel Dreyer fordert für bundesweite Qualitätsstandards „langfristig eine verlässliche und bedarfsgerechte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung“.

Anordnen kann der Bund die Tests nicht; Kita und Schule sind Ländersache. Bezahlen kann er sie — er will dafür aber nur noch halb so viel aufwenden wie bisher.

Seit 1972: das Ende des Garantiefonds Hochschule (Mai – September 2026)

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule gibt es seit 1972. Sie berät anerkannte Geflüchtete, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und andere junge Zugewanderte auf dem Weg an eine deutsche Hochschule: Deutschintensivkurse, fachspezifische Vorbereitung, Begleitung durch das Studienkolleg, Beratung zu Bewerbung und Stipendien. Das Netz umfasst 21 feste Standorte und mehr als 130 mobile Beratungsorte; die Koordinierungsstelle liegt bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit. Der Bund gibt dafür rund 15 Millionen Euro im Jahr. Zwischen 2020 und 2024 haben knapp 2.600 junge Menschen über das Programm ein Studium begonnen, zwei Drittel von ihnen in Ingenieur- und Naturwissenschaften, Medizin oder Wirtschaft.

Gestrichen werden sollte der Fonds schon zweimal. 2023 wandte sich die Hochschulrektorenkonferenz gegen das damals geplante Ende; der Bundestag erhielt die Förderung. Im Herbst 2025 sah der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 noch elf Millionen Euro vor, fünf Millionen weniger als zuvor — die Sprachkurse wären für 2026 fast vollständig ausgefallen, während rund tausend Menschen auf einen Platz warteten. Eine Petition sammelte 60.584 Unterschriften. Am 28. November 2025 beschloss der Bundestag den Haushalt ohne die Kürzung.

Am 29. Mai 2026 teilt Priens Ministerium mit, dass die Finanzierung des Programms zum 31. Dezember 2026 endet. Eine Evaluation oder eine förmliche Bewertung legt das Haus nicht vor.

Was das im Einzelnen bedeutet, lässt sich in Hannover besichtigen. Die dortige Beratungsstelle der Caritas betreut neun Landkreise mit drei Stellen und rund 750.000 Euro im Jahr; seit 2018 hat sie 514 Menschen in ein Studium gebracht, im Jahr 2026 bis Mitte August 290 beraten — von 68 geförderten Bewerbungen führten 66 zu einer Zulassung. Einer der Beratenen ist der 26-jährige Abdul Masih Daaboul aus Syrien, der im vierten Semester Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover studiert. „Im Jobcenter wurde mir gesagt, ein Medizinstudium ist ein privates Vergnügen“, sagt er. „Dabei möchte ich nur Arzt werden und dem Gesundheitssystem dienen.“ Genau darauf verweist die Caritas: Jobcenter zielen auf schnelle Vermittlung in Arbeit, nicht auf den Weg an eine Hochschule.

Am 22. Juni 2026 startet die Bildungsberaterin Dorothea Weber eine Petition an Prien und Finanzminister Klingbeil. Ende August hat sie mehr als 100.000 Unterschriften.

Zweimal war die Streichung Gegenstand des Haushaltsverfahrens, zweimal setzte der Bundestag die Förderung wieder ein. Beim dritten Mal gibt es kein Verfahren, sondern die Verkündung des Endes aus Priens Haus. Ohne Begründung.

Wo Prien spart

Am 8. September 2026 werden die Ergebnisse der jüngsten PISA-Erhebung veröffentlicht. Rund 6.700 Fünfzehnjährige in Deutschland wurden im Vorjahr getestet. Im Lesen fällt der Wert von 480 auf 465 Punkte, in Mathematik von 475 auf 464, in den Naturwissenschaften von 492 auf 486. Es sind die schlechtesten Werte seit Beginn der Erhebungen. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler erreicht im Lesen und in Mathematik nicht die Basiskompetenzen, ein Viertel nicht in den Naturwissenschaften; weniger als zehn Prozent zeigen in allen drei Bereichen hohe Kompetenzen.

Prien nennt den Befund auf einer Pressekonferenz in Berlin „ohne jeden Zweifel besorgniserregend“ und fügt hinzu: „Es macht es keinen Deut besser, aber es ist nicht überraschend.“ Deutschland schaffe es „weder im unteren Leistungssegment noch im oberen Leistungssegment, dem Potenzial unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden“. Als Konsequenz kündigt sie ein genaueres Bildungsmonitoring an, eine Roadmap mit den Ländern und die Fortsetzung des Digitalpakts.

Schule ist Ländersache. Was der Bund tun kann, tut er über Programme und deren Finanzierung. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027, den das Kabinett am 6. Juli beschlossen hat, sinkt der Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 16,66 auf 15,48 Milliarden Euro — ein Minus von 7,1 Prozent. Der Gesamthaushalt wächst im selben Jahr um 5,9 Prozent auf 555,4 Milliarden, der Verteidigungsetat um 32,7 Prozent auf 109,7 Milliarden Euro.

Gekürzt wird an vielen Stellen: rund eine Milliarde Euro im Jahr bei der Kita-Qualität, 506 Millionen bei den Investitionen in die Kindertagesbetreuung, 440 Millionen beim Elterngeld, 397 Millionen beim Unterhaltsvorschuss, 34,4 Millionen bei der Demokratiebildung und Extremismusprävention.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kita-Personal, Schulassistenz: Was hier gestrichen wird, fehlt in Haushalten mit Kindern. PISA zeigt für Deutschland vor allem eines: Die Abhängigkeit des Schulerfolgs vom Elternhaus ist hier dreimal so stark wie beispielsweise in Kanada. Und die Mittel, mit denen der Bund gegensteuern könnte? Die sinken — nach den Entwürfen aus Priens Haus.

Die Pointe

Später am selben Tag hat Prien die Schuldigen für den „PISA-Schock“ bereits ausgemacht: die Eltern. In das Mikrofon der Welt-TV-Journalistin Mariela Sonntag sagt sie:

Ja, was mich schon überrascht hat, ist diese doch sehr niedrige Bildungsaspiration in Deutschland. Also dass Eltern Bildung einfach nicht so wichtig finden (…) Ich glaube, wir brauchen eine Stärkung des Leistungsprinzips (…) Und das muss natürlich auch aus dem Elternhaus kommen.

Welt TV, 08.09.2026

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen.

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