14.03.2026, an die ZDF-Chefredaktion
ZDF-Chefredaktion
Frau Bettina Schausten
ZDF-Straße 1
55127 Mainz14.03.2026
Betreff: logo!-Sendung vom 2. März 2026 – Interview mit Armin Laschet zum Krieg gegen Iran
Sehr geehrte Frau Schausten,
am 2. März 2026 beantwortete Armin Laschet in der Kindernachrichtensendung logo! Fragen zum Krieg gegen Iran. Der Moderator Sherif Rizkallah stellte ihn den Kindern als jemanden vor, der sich „mit Iran und der ganzen Situation gut auskennt“. Was folgte, war keine Einordnung. Es war eine Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen, die an keiner Stelle vom Moderator hinterfragt, ergänzt oder korrigiert wurden.
Ein Beispiel: Auf die Frage, ob es Ideen gebe, Frieden zu schließen, antwortete Laschet: „Es gibt Ideen, was passiert, wenn der Krieg zu Ende ist. Dann soll der Iran wieder aufgebaut werden. Dann sollen alle die, die im Moment unterdrückt sind, ein neues, freies Land aufbauen, wo jeder auch nach seiner Vorstellung leben kann.“
Das ist keine Vereinfachung für Kinder. Das ist falsch.
Keine der aktiven Kriegsparteien verfolgt auch nur annähernd dieses Ziel. US-Verteidigungsminister Hegseth erklärte ausdrücklich, die Mission sei „not about regime change“. Präsident Trump hat Nation-Building wiederholt als gescheiterte Politik abgelehnt – 2016, 2025, und erneut zu Beginn dieser Amtszeit. Einen Wiederaufbauplan für den Iran gibt es nicht. Auch Israel verfolgt kein demokratisches Aufbauprogramm. Und Deutschland – das sei am Rande bemerkt – tut ebenfalls nichts, um die Ereignisse in diese Richtung zu lenken.
Experten des Council on Foreign Relations warnen, das wahrscheinlichste Ergebnis eines Regimesturzes sei nicht Demokratie, sondern Staatszerfall. Das hätte der Moderator wissen können. Oder die Redaktion. Oder irgendjemand in der journalistischen Abnahmekette einer Sendung, die sich an Acht- bis Zwölfjährige richtet.
Stattdessen wurden Laschets Aussagen als Sachbeiträge eines Experten präsentiert und ohne jede Einordnung an ein Publikum weitergereicht, das die Qualität dieser Aussagen nicht selbständig überprüfen kann. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was eine öffentlich-rechtliche Kindernachrichtensendung leisten soll.
Zumal in einer Zeit, in der eine politische Debatte darüber geführt wird, Kinder vom Zugang zu sozialen Medien fernzuhalten – mit dem Argument, sie seien unbedarft, leicht formbar und nicht in der Lage, Falschinformationen als solche zu erkennen. Wenn das stimmt: Was unterscheidet dann die ungeprüfte Weitergabe von Wunschdenken als Expertise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von den Fake News auf TikTok? Der Absender? Die Sendezeit? Die Kulisse?
Sie haben am 13. März dem Fernsehrat einen Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung vorgestellt. Glaubwürdigkeit sei das „höchste Gut“ des ZDF, sagten Sie. Nur ein paar Tage zuvor lief bei logo! ein Interview, das genau diese Glaubwürdigkeit bei der verletzlichsten Zielgruppe des Senders untergräbt. Nicht durch KI-generiertes Bildmaterial. Sondern durch etwas viel Alltäglicheres: eine Redaktion, die einen Politiker reden lässt, ohne das Gesagte zu prüfen.
Meine Fragen an Sie:
- Wer trägt die redaktionelle Verantwortung für die inhaltliche Abnahme von Interviewbeiträgen bei logo!?
- Welche Prüfung fand vor der Ausstrahlung statt, ob Laschets Aussagen zum Wiederaufbau des Iran einer faktischen Grundlage entsprechen?
- Warum wurde der Moderator nicht angewiesen, zentrale Behauptungen des Interviewgastes einzuordnen – zumal das Publikum aus Kindern besteht, die genau diese Einordnung brauchen?
Ich bitte um eine inhaltliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
14.03.2026, an die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats
Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats
Frau Gerda Hasselfeldt
ZDF-Straße 1
55127 Mainz14.03.2026
Betreff: Programmbeschwerde – logo!-Sendung vom 2. März 2026, Interview mit Armin Laschet zum Krieg gegen Iran
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
ich wende mich mit einer Programmbeschwerde an Sie. Gegenstand ist ein Interview in der Kindernachrichtensendung logo! vom 2. März 2026, in dem Armin Laschet Kinderfragen zum Krieg gegen Iran beantwortete.
Herr Laschet wurde den Kindern als Fachmann vorgestellt, der sich „mit Iran und der ganzen Situation gut auskennt“. In seinen Antworten machte er unter anderem folgende Aussage: Nach Kriegsende solle der Iran wieder aufgebaut werden, und die derzeit Unterdrückten sollten „ein neues, freies Land aufbauen, wo jeder auch nach seiner Vorstellung leben kann“.
Diese Aussage ist nicht nur eine Vereinfachung. Sie ist sachlich falsch. Keine Kriegspartei verfolgt ein solches Ziel. Trumps Administration hat Nation-Building explizit als gescheiterte Politik abgelehnt. Verteidigungsminister Hegseth betonte, die Mission sei „not about regime change“. Israel verfolgt kein demokratisches Aufbauprogramm für den Iran. Deutschland auch nicht. Experten warnen übereinstimmend, das wahrscheinlichste Ergebnis eines Regimesturzes sei Staatszerfall, nicht Demokratie.
Der Moderator hat keine von Herrn Laschets Aussagen eingeordnet, hinterfragt oder korrigiert. Die Redaktion hat offenbar keine inhaltliche Prüfung vorgenommen. Was versendet wurde, war eine Abfolge von Wunschvorstellungen, präsentiert als Expertenwissen – an ein Publikum, das zwischen acht und zwölf Jahre alt ist.
Das wirft eine Frage auf, die über diese einzelne Sendung hinausgeht. In der aktuellen politischen Debatte wird darüber diskutiert, Kindern den Zugang zu sozialen Medien zu beschränken oder ganz zu verbieten. Das Argument: Kinder seien unbedarft, leicht formbar und könnten Falschinformationen nicht als solche erkennen. Wenn diese Begründung trägt – und sie hat einiges für sich –, dann müsste die Sorgfaltspflicht im öffentlich-rechtlichen Kinderfernsehen umso höher sein. Stattdessen passiert das Gegenteil: Ein Politiker darf ungeprüft Behauptungen in eine Kindersendung sprechen, die jeder faktischen Grundlage entbehren. Der Unterschied zu den Fake News, vor denen Kinder geschützt werden sollen, erschließt sich mir nicht. Außer vielleicht, dass diese hier mit Studiokulisse und Senderlogo daherkommen.
Ich habe mich mit dem gleichen Anliegen an die ZDF-Chefredaktion gewandt.
Meine Fragen an den Fernsehrat:
- Wie bewertet der Fernsehrat die journalistische Sorgfalt dieser Sendung, insbesondere mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe?
- Welche Maßnahmen sieht der Fernsehrat vor, um sicherzustellen, dass Interviewgäste in Kindernachrichtensendungen nicht ungeprüft sachlich falsche Behauptungen verbreiten können?
- Sieht der Fernsehrat einen Widerspruch zwischen der Forderung nach Kinderschutz vor Desinformation in sozialen Medien und der redaktionellen Praxis, die in dieser Sendung sichtbar wurde?
Ich bitte um eine inhaltliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
21.04.2026, Antwort des Fernsehrates
Günther Klebinger
Würzburg21.04.2026
Ihre Eingabe an den Fernsehrat
Sehr geehrter Herr Klebinger,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Ihr Schreiben vom 14.03.2026 ist in der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen.
Der Fernsehrat des ZDF ist nach dem ZDF-Staatsvertrag vor allem für die Überwachung der Einhaltung von Programmrichtlinien zuständig. In diesem Zusammenhang können Zuschauer Programmbeschwerden unmittelbar an ihn richten (§ 25 Abs. 2 ZDF-Satzung). Die Annahme einer Programmbeschwerde setzt jedoch voraus, dass in Bezug auf einen bestimmten Bestandteil einer konkreten Sendung oder eines konkreten Telemedienangebots ein Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Programmgrundsätze dargelegt wird. Der Fernsehrat kann gemäß §25 Abs. 3 Nr. 6 der ZDF-Satzung ein förmliches Beschwerdeverfahren nur dann einleiten, wenn ein solch konkreter Verstoß vorgetragen wird.
Die Voraussetzungen einer förmlichen Programmbeschwerde und die Beschwerdeordnung (§ 25 der ZDF-Satzung) können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.zdf.de/unternehmen/organisation/gremien/fernsehrat/eingabe-foermliche-programmbeschwerde-100.html
Die Qualitäts- und Programmrichtlinien sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Ihre Eingabe erfüllt diese Voraussetzung mangels Angabe eines konkreten Verstoßes gegen die ZDF-Programmgrundsätze nicht, sodass kein förmliches Beschwerdeverfahren beim Fernsehrat eingeleitet werden kann. Der Fernsehrat kann nur anhand einer ausreichenden Darlegung prüfen, ob ein Verstoß gegen Programmgrundsätze vorliegt.
Ihnen Ist es jedoch freigestellt, sich erneut mit einer Programmbeschwerde an den Fernsehrat zu wenden, wenn Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen.
Wir danken Ihnen für Interesse an der Arbeit des Fernsehrates.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
26.04.2026, an den Fernsehrat
Geschäftsstelle Fernsehrat
ZDF-Straße 1
55127 Mainz26.04.2026
Betreff: Erneute Programmbeschwerde – logo!-Sendung vom 2. März 2026, Interview mit Armin Laschet zum Krieg gegen Iran Bezug: Ihr Schreiben vom 21.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. April 2026. Sie teilten mir unter Bezugnahme auf die Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF mit, dass mein Vorbringen mangels explizitem Verweis auf diese Richtlinien nicht als förmliche Programmbeschwerde geführt werden kann.
Gerne greife ich Ihre Einladung auf und wende mich erneut an den Fernsehrat – diesmal unter präziser Benennung der maßgeblichen Verstöße:
Gegenstand der Beschwerde
Die logo!-Sendung vom 2. März 2026 enthält ein Live-Interview mit Armin Laschet zum Krieg gegen Iran. Der Moderator Sherif Rizkallah stellt Laschet den Kindern als jemanden vor, der sich „mit Iran und der ganzen Situation gut auskennt“. In seinen Antworten macht Laschet unter anderem folgende Aussage:
„Es gibt Ideen, was passiert, wenn der Krieg zu Ende ist. Dann soll der Iran wieder aufgebaut werden. Dann sollen alle die, die im Moment unterdrückt sind, ein neues, freies Land aufbauen, wo jeder auch nach seiner Vorstellung leben kann.“
Diese Aussage ist sachlich falsch. Keine der aktiven Kriegsparteien verfolgt dieses Ziel. US-Verteidigungsminister Hegseth erklärte ausdrücklich, die Mission sei „not about regime change“. Präsident Trump hat Nation-Building wiederholt als gescheiterte Politik abgelehnt. Einen Wiederaufbauplan für den Iran gibt es nicht – weder von Seiten der USA noch Israels noch Deutschlands. Experten des Council on Foreign Relations warnen, das wahrscheinlichste Ergebnis eines Regimesturzes sei nicht Demokratie, sondern Staatszerfall.
Der Moderator ordnet keine der Aussagen Laschets ein, hinterfragt sie nicht und korrigiert sie nicht.
Konkrete Verstöße gegen die Programmgrundsätze
Ich sehe in dieser Sendung Verstöße gegen folgende Bestimmungen der Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote in der Fassung vom 30.06.2023:
- Abschnitt I. (3): Die Angebote sollen die eigene Urteilsbildung erleichtern, Hintergründe sowie Zusammenhänge erhellen und die Einordnung und Gewichtung der Informationen unterstützen. – Das Interview enthält keinerlei Einordnung. Die Redaktion hat eine sachlich falsche Behauptung unkommentiert an ein Publikum aus Acht- bis Zwölfjährigen weitergegeben.
- Abschnitt I. (4): Jede Berichterstattung orientiert sich konsequent am Ziel der Sachlichkeit und Wahrheit. – Laschets Aussage zum Wiederaufbau des Iran entspricht nicht der Wahrheit. Sie widerspricht den erklärten Positionen aller Kriegsparteien.
- Abschnitt I. (5): Nachrichten und Kommentare werden getrennt, Kommentare als persönliche Stellungnahme gekennzeichnet. – Laschets persönliche Wunschvorstellungen wurden nicht als solche gekennzeichnet. Im Gegenteil: Sie wurden durch seine Vorstellung als Experte („kennt sich gut aus“) als Sachaussagen gerahmt.
- Abschnitt IV. (2): Die Angebote dürfen nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen. – Die Tatsache, dass keine Kriegspartei das von Laschet beschriebene Szenario verfolgt, ist für die Bewertung seiner Aussage wesentlich. Sie wurde weggelassen.
- Abschnitt IV. (3): Einzelne Angebote, die einen Standpunkt allein zur Geltung bringen, bedürfen eines entsprechenden Ausgleichs. – Das Interview enthält ausschließlich Laschets Standpunkt. Ein journalistischer Ausgleich oder ein Hinweis auf gegensätzliche Fakten fand nicht statt.
- Abschnitt IV. (4): Gegensätzliche Standpunkte sollen möglichst gleichwertig behandelt werden. Meinungen und Werturteile […] sind als persönliche oder redaktionelle Meinung zu erkennen. – Laschets Werturteile wurden als Expertise präsentiert, nicht als Meinung. Damit wurde das Gebot journalistischer Fairness verletzt.
Zusammenfassung
Die beanstandete Sendung verstößt gegen sechs Bestimmungen der ZDF-Programmrichtlinien. Die Verstöße wiegen besonders schwer, weil sie eine besonders schutzbedürftige Altersgruppe betreffen, die die Qualität der Aussagen nicht selbstständig überprüfen kann. Die Sendung logo! erhebt den Anspruch, Kindern zu helfen, „Geschehnisse einzuordnen“. In diesem Fall wurde das Gegenteil bewirkt: Desinformation wurde als Expertise getarnt.
Ich bitte um Einleitung eines förmlichen Beschwerdeverfahrens und um eine inhaltliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
28.04.2026, Antwort der Fernsehratsvorsitzenden
Günther Klebinger
Würzburg28.04.2026
Ihre Programmbeschwerde an den Fernsehrat
Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 26.04.2026, in der Sie eine Verletzung von Programmgrundsätzen in der Sendung logo! vom 02.03.2026 ansprechen.
Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 25 Abs. 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld. Zu Ihrer Information finden Sie die Beschwerdeordnung in der Anlage.
Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sollten Sie mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden sein, so können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens der Intendanten eine Behandlung Ihrer Beschwerde fordern. Ich werde diese dann an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiterleiten.
Sollte der Beschwerdeausschuss einstimmig entscheiden, dass die Beschwerde keinen Anlass zur Beanstandung gibt, werden Sie in Form einer begründeten Stellungnahme abschließend über dieses Ergebnis unterrichtet. Andernfalls findet eine Beratung der Beschwerde im Plenum des Fernsehrates statt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt
Fernsehratsvorsitzende
19.05.2026, Antwort des Intendanten
Günther Klebinger
Würzburg19.05.2026
Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.04.2026 an den Fernsehrat des ZDF. Sie sprechen darin die „logo!“-Sendung vom 02.03.2026 an. Die Fernsehratsvorsitzende hat Ihre Eingabe gemäß § 25 Abs. 2 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) an mich zur Prüfung weitergeleitet. Gerne möchte ich Ihnen hiermit antworten und Sie zugleich darüber informieren, dass die Fernsehratsvorsitzende eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnis erhält.
Konkret kritisieren Sie das in der genannten Sendung geführte Live-Interview mit Armin Laschet zum Krieg gegen Iran. Dabei monieren Sie insbesondere, dass bestimmte Aussagen des Interviewpartners sachlich unzutreffend gewesen seien, nicht eingeordnet oder hinterfragt worden seien und damit gegen programmliche Grundsätze verstoßen worden sei.
„logo!“ informiert als Nachrichtensendung für Kinder zwischen acht und zwölf Jahren in altersgerechter Weise über aktuelle Themen, um so eine eigenständige Urteilsbildung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck nutzt die Redaktion unterschiedliche journalistische Darstellungsformen, zu denen auch Interviews mit politischen Verantwortungsträgern gehören. Das beanstandete Interview liefert eine situative politische Einschätzung im Rahmen eines aktuellen Live-Gesprächs. Gesprächspartner Armin Laschet kommt in seiner Funktion als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages zu Wort. Dieser Ausschuss begleitet die auswärtige Regierungspolitik insbesondere in außen- und sicherheitspolitischen Fragen eng. Eine umfassende Darstellung oder detaillierte Einordnung sämtlicher denkbarer politischer Szenarien war angesichts des Formats, der Live-Situation sowie der altersbezogenen Zielgruppe von „logo!“ weder Intendiert noch redaktionell geboten.
In Interviews geben Gesprächspartner ihre Einschätzung und Bewertung zu aktuellen politischen Entwicklungen wieder. Der Umstand, dass verschiedene Akteure oder Institutionen abweichende Einschätzungen vertreten, begründet dabei für sich genommen keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot. Die beanstandeten Äußerungen stellen eine politische Einschätzung des Interviewpartners dar und wurden als solche vermittelt. Das Interview war als Gespräch mit einem politischen Akteur klar erkennbar. Eine ausdrückliche Kennzeichnung jeder einzelnen Aussage als Meinung ist bei Live-Schaltgesprächen mit politischen Verantwortungsträgern nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Mit Blick auf die von Ihnen kritisierte Passage greift Armin Laschet hier ganz offensichtlich ein Szenario auf, das vor Beginn des Krieges wiederholt kommuniziert wurde. Beispielsweise sagte US-Präsident Donald Trump noch Ende Februar der Washington Post, er wolle „nur Freiheit für das (iranische) Volk.( … ) Ich will ein sicheres Land, und das werden wir haben.“ Der Verzicht auf eine umfassende Darstellung sämtlicher internationaler Positionen oder Experteneinschätzungen im Rahmen eines Live-Interviews stellt keinen Versuch dar, die persönliche Entscheidung des Publikums zu bestimmen. Vielmehr ist das Interview Teil einer fortlaufenden Berichterstattung, die durch weitere Beiträge in weiteren Sendungen sowie im Online-Angebot ergänzt wurde. Ein einzelnes Interview erhebt nicht den Anspruch, alle relevanten Standpunkte gleichwertig abzubilden.
Zu beachten ist hier die Gesamtheit der Berichterstattung. Beispielsweise wurde bereits am Folgetag in der Sendung „Iran: Das wollt ihr zum Angriff der USA und Israel wissen“ eine weitere Expertin zu dem Themenkomplex befragt; zudem stellt „logo!“ im sendungsbegleitenden Online-Angebot auf logo.de vertiefende Informationen zur Verfügung. Kinder finden bei „logo!“ also ein umfassendes Informationsangebot rund um den Krieg in Iran und können sich damit eine eigene Meinung zu dem Themenkomplex bilden. Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht auch das Gebot der Ausgewogenheit im Gesamtangebot gewahrt.
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sowie nach Rücksprache mit der Redaktion sehe ich in der beanstandeten Sendung keinen Verstoß gegen die von Ihnen angeführten Bestimmungen der Qualitäts- und Programmrichtlinien. Die Redaktion hat im Rahmen des ihr zustehenden journalistischen Gestaltungsspielraums gehandelt und die Sendung altersgerecht sowie entsprechend dem Charakter eines aktuellen Nachrichtenformats gestaltet. Gleichwohl danke ich Ihnen, sehr geehrter Herr Klebinger, für die Begleitung unserer Sendung und würde mich freuen, wenn Sie dem ZDF-Programm auch weiterhin als interessierter und durchaus kritischer Zuschauer erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Norbert Himmler
22.05.2026, an die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats
Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats
Frau Gerda Hasselfeldt
ZDF-Straße 1
55127 Mainz22.05.2026
Betreff: Überprüfung meiner Programmbeschwerde zur Sendung „logo!“ vom 02.03.2026 gemäß § 25 Abs. 5 ZDF-Satzung, Bezug: Antwort des Intendanten Dr. Norbert Himmler vom 19.05.2026
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
der Herr Dr. Himmler hat meine Programmbeschwerde zur logo!-Sendung vom 2. März 2026 geprüft und sieht keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze. Seine Antwort überzeugt mich nicht, weshalb ich Sie gemäß § 25 Abs. 5 der ZDF-Satzung bitte, meine Beschwerde dem zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss vorzulegen.
Gerne begründe ich kurz, warum die Argumentation des Intendanten aus meiner Sicht nicht trägt.
1. „Umfassende Einordnung war weder intendiert noch redaktionell geboten“
Dr. Himmler argumentiert, das Format, die Live-Situation und die Zielgruppe hätten eine umfassende Einordnung weder vorgesehen noch erforderlich gemacht. Dem widerspreche ich ausdrücklich: Gerade weil sich logo! an Acht- bis Zwölfjährige richtet, ist Einordnung nicht weniger geboten, sondern um so mehr. Das ZDF selbst beschreibt die Aufgabe von logo! so: Kindern helfen, „Geschehnisse einzuordnen und sich selbst eine eigene Meinung zu bilden“. Einordnung ist also der Kern des Sendungsauftrags. Dass sie in einem Live-Interview schwieriger ist, mag stimmen. Dass sie deshalb entfallen darf, folgt daraus nicht.
2. „Das Interview war als Gespräch mit einem politischen Akteur klar erkennbar“
Das mag für erwachsene Zuschauer gelten. Der Moderator hat Armin Laschet den Kindern jedoch ausdrücklich als jemanden vorgestellt, der sich „mit Iran und der ganzen Situation gut auskennt“. Herr Laschet wird damit explizit als Sachautorität gerahmt und eben genau nicht als politischer Akteur mit einer politischen Meinung. Ein achtjähriges Kind, das hört, jemand kenne sich gut aus, ordnet die folgenden Aussagen als Fakten ein, nicht als Meinung. Genau das soll durch die Programmrichtlinien in Abschnitt I. (5) und IV. (4) verhindert werden.
3. Das Trump-Zitat als Beleg
Dr. Himmler führt an, Laschet habe „ein Szenario aufgegriffen, das vor Beginn des Krieges wiederholt kommuniziert wurde“, und zitiert Trumps Aussage, er wolle „nur Freiheit für das iranische Volk“. Dieses Argument belegt das Problem, statt es zu entkräften. Trumps Rhetorik von „Freiheit“ steht im direkten Widerspruch zu den Handlungen und erklärten Positionen seiner eigenen Regierung. Sein Verteidigungsminister erklärte ausdrücklich, die Mission sei „not about regime change“. Trump selbst hat Nation-Building wiederholt als gescheiterte Politik abgelehnt. Einen Wiederaufbauplan gibt es nicht. Wenn Laschet ein PR-Narrativ als Sachaussage wiedergibt und der Intendant dasselbe PR-Narrativ als Rechtfertigung heranzieht, ist das kein Beleg für journalistische Sorgfalt. Es ist ein Zirkelschluss.
4. „Ausgewogenheit im Gesamtangebot“
Der Intendant verweist darauf, dass bereits am Folgetag eine weitere Expertin befragt wurde und das Online-Angebot auf logo.de vertiefende Informationen bereitstelle. Dies mag das stärkste seiner Argumente sein, und dennoch greift es zu kurz. Die Ausgewogenheit im Gesamtangebot gemäß Abschnitt IV. (3) setzt voraus, dass ein Ausgleich tatsächlich stattfindet. Aber kein Kind, das die Sendung vom 2. März gesehen hat, weiß, dass es am Folgetag eine korrigierende Einordnung geben wird. Und selbst wenn es die Folgesendung gesehen hat: Die sachlich falsche Aussage, der Iran werde wiederaufgebaut und die Unterdrückten bekämen ein freies Land, wurde zu keinem Zeitpunkt als falsch benannt. Der Verweis auf das Gesamtangebot ersetzt nicht die Korrektur einer falschen Behauptung.
Was der Intendant nicht bestreitet
Bemerkenswert ist, was in der Antwort des Intendanten nicht steht. Er bestreitet an keiner Stelle, dass Laschets Aussage im Widerspruch zu den erklärten Positionen der Kriegsparteien steht. Er bestreitet nicht, dass keine Kriegspartei einen Wiederaufbauplan verfolgt. Er bestreitet nicht, dass der Moderator keine einzige Aussage eingeordnet hat. Er argumentiert lediglich, all das falle unter den redaktionellen Gestaltungsspielraum.
Damit stellt sich die Frage, die der Fernsehrat zu beantworten hat: Wo endet der redaktionelle Gestaltungsspielraum, wenn sachlich falsche Aussagen unkommentiert an ein kindliches Publikum gerichtet werden?
Ich bitte den Fernsehrat um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
07.08.2026, Antwort von Frau Hasselfeldt
Günther Klebinger
Würzburg07.08.2026
Programmbeschwerde vom 26.04.2026 zur Sendung „logo!“ vom 02.03.2026
Sehr geehrter Herr Klebinger,
auf Ihr Schreiben vom 28.05.2026 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o. g. Sendung gemäß § 25 Absatz 5 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Programmdirektion als Beschwerdeausschuss zur Sitzung am 10.09.2026 vorzulegen.
Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 25.09.20226 über Ihre Programmbeschwerde beraten. Sollte der Beschwerdeausschuss einstimmig entscheiden, dass die Beschwerde keinen Anlass zur Beanstandung gibt, werden Sie in Form einer begründeten Stellungnahme abschließend über dieses Ergebnis unterrichtet. In diesem Fall findet keine Beratung der Beschwerde im Plenum des Fernsehrates statt.
Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, die Beratungen des Fernsehrates im Plenum im Livestream mitzuverfolgen. Die Tagesordnung finden Sie ca. eine Woche vor dem Sitzungstermin hier auf der Homepage: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-sitzungen-beschluesse-100.html
Ebenso wird auch hier der Unk zum Livestream am Sitzungstag veröffentlicht. Über das Beratungsergebnis werden Sie Im Nachgang zur Sitzung Informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt
Fernsehratsvorsitzende
22.09.2026, Ausgang des Beschwerdeverfahrens
Günther Klebinger
Würzburg22.09.2026
Programmbeschwerde vom 14.03.2026 zur Sendung „logo!“ vom 02.03.2026
hier: Mitteilung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens gem. § 25 Absatz 5 ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung)Sehr geehrter Herr Klebinger,
nachdem der Beschwerdeausschuss Ihre Beschwerde eingehend beraten hat, darf ich Sie gemäß § 25 Absatz 5 Satz 5 der ZDF-Satzung als Vorsitzende des Fernsehrates abschließend über das Ergebnis unterrichten. Der Beschwerdeausschuss hat Ihre Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 10.09.2026 als unbegründet zurückgewiesen. Da der Programmausschuss Programmdirektion einstimmig entschieden hat, ist eine Befassung des Plenums nicht mehr vorgesehen.
Der Ausschuss begründet seinen Beschluss wie folgt:
Der Moderator hat Armin Laschet sachgerecht in der Funktion „als einen wichtigen Politiker in Deutschland“ eingeführt sowie als für Außenpolitik zuständigen Bundestagsabgeordneten. Den Antworten Laschets ist zudem eine knappe Darstellung der Situation vorangestellt. Der Interviewpartner formuliert mit kurzen Hauptsätzen und ohne Fachvokabular, insofern in einer für Kinder nachvollziehbaren Weise. Er macht deutlich, dass zwei Tage nach Kriegsbeginn eine Einordnung von Handlungsmotiven und eine Prognose über den Verlauf schwierig seien; die Frage nach der zu erwartenden Dauer des Krieges lässt er offen. Es gebe aber den Wunsch, dass der Krieg bald ende und dass die Menschen im Iran die Perspektive gewönnen, selbstbestimmt und unter den Bedingungen einer Demokratie zu leben. Diese Doppelperspektive von offener Situation und Gewünschtem bestimmt auch die letzte Frage, ob es Ideen gebe, einen Frieden zu schließen. Laschet antwortet, dass man das eben noch nicht sagen könne, dass es aber „Ideen“ gebe – nicht, dass es die entscheidende Idee sei – , das Land wieder aufzubauen, und ergänzt, dass diejenigen, die ein neues freies Land aufbauen sollen, die Iranerinnen und Iraner selbst seien. Entscheidendes Ziel jedoch müsse sein, so rasch wie möglich ein Ende des Konflikts zu erreichen und zu verhindern, dass der Iran Atombomben entwickeln könne. In dieser vorsichtigen Einordnung politischer Intentionen durch einen Außenpolitiker ist kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot zu entdecken. Eine Laschet korrigierende Intervention des Moderators mit Verweis auf andere Einschätzungen war deshalb nicht geboten.
Auch wenn Ihrer Beschwerde nicht stattgegeben wurde, bleibt eine gut begründete, inhaltlich fundierte Beschwerde im ZDF nicht ohne Wirkung. Die intensive Diskussion mit den Programmverantwortlichen des ZDF, meist in den zuständigen Programmausschüssen, führt zu einem konstruktiven Umgang mit den Inhalten der Beschwerde und, wo nötig, auch zu Reaktionen in der redaktionellen Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt
Quellen
- https://www.youtube.com/live/OokotCUFE6o
- https://www.cnn.com/2026/02/28/politics/regime-change-iran-trump
- https://www.military.com/daily-news/2026/03/01/trump-talks-regime-change-iran-after-strikes-history-shows-could-be-very-hard.html
- https://www.cfr.org/articles/trump-should-defang-irans-government-not-destroy-it
- https://www.aljazeera.com/news/2026/3/4/trumps-endgame-in-iran-regime-change-without-us-boots-on-the-ground
- https://www.iranintl.com/en/202603139429
- https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/intensive-aufarbeitung-was-das-zdf-aus-den-fehlern-im-heute-journal-vom-15-februar-lernt
- https://presseportal.zdf.de/pressemappe/logo



