02.02.2026, Schreiben an die JU Deutschland
JUNGE UNION Deutschlands
Bundesvorsitzender Johannes Winkel
Leipziger Platz 11
10117 Berlin02.02.2026
Anfrage zur Einordnung der öffentlichen Stellungnahme zum Tod von Charlie Kirk
Sehr geehrter Herr Winkel,
am 11. September 2025 veröffentlichte die Junge Union auf Instagram die Stellungnahme:
„Meinungsfreiheit lässt sich nicht erschießen. Ruhe in Frieden, Charlie Kirk.“
Unabhängig davon, dass die Ermordung eines Menschen durch nichts zu rechtfertigen ist, irritiert mich die politische Rahmung dieser Stellungnahme. Mit der gewählten Formulierung werden die öffentlichen Positionen von Charlie Kirk implizit unter den Schutz der „Meinungsfreiheit“ gestellt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Einordnung der folgenden, öffentlich belegten Aussagen Kirks, exemplarisch ausgewählt:
- „Black Lives Matter is a domestic terrorist organization.“
- „Women should not be in the workforce. They should stay at home and raise children.“
- „Diversity is a weakness. Homogeneity is strength.“
- „The Civil Rights Act was a mistake.“
- „There is no such thing as systemic racism in America.“
Diese Aussagen stehen nach meinem Verständnis in deutlichem Widerspruch zu zentralen Prinzipien des deutschen Grundgesetzes, insbesondere:
- der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG),
- dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG),
- sowie der durch Schranken begrenzten Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).
Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- In welchem Verhältnis sieht die Junge Union die oben genannten Aussagen zu den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland?
- Welche inhaltlichen Positionen Charlie Kirks werden von der Jungen Union als durch den Begriff der „Meinungsfreiheit“ gedeckt betrachtet?
- Wo zieht die Junge Union die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und menschenfeindlichen bzw. demokratiefeindlichen Positionen?
Ich bitte ausdrücklich nicht um eine allgemeine Verurteilung von Gewalt, sondern um eine inhaltliche und rechtliche Einordnung der gewählten politischen Bezugnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger

