Deepfake-Gesetz hebelt sich selbst aus

Stefanie Hubig (SPD) will Deepfakes unter Strafe stellen. Ihr Entwurf klingt entschlossen — und scheitert am eigenen Wortlaut. Weil beide Normen die Strafbarkeit an den „Anschein“ knüpfen, genügt ein Wasserzeichen für einen Freispruch. Man kennt das Muster. Ein Brief an das BMJV.

Deepfake-Gesetz hebelt sich selbst aus
Quelle: Felix Zahn/photothek.de

24.03.2026, an das BMJV

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
z. Hd. Frau Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 37
10117 Berlin

24.03.2026

Betreff: Schutzlücken im StGB-Entwurf gegen Deepfakes:
Gefahr eines „Kennzeichnungsprivilegs“ bei sexualisierten Inhalten

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hubig,

Ihr Entwurf eines digitalen Gewaltschutzgesetzes will Strafbarkeitslücken bei Deepfakes schließen. Stattdessen schafft er eine neue.

Beide zentralen Normen — § 184k StGB-E und § 201b StGB-E — knüpfen die Strafbarkeit an den „Anschein“. Bei sexualisierten Deepfakes muss der Anschein erweckt werden, dass Nacktheit oder sexuelle Handlungen einer Person abgebildet seien. Bei nicht-pornografischen Deepfakes muss der Anschein bestehen, ein tatsächliches Geschehen wiederzugeben.

Ein Anschein lässt sich ausräumen. Durch ein Wasserzeichen, einen Sticker, eine Bildunterschrift. KI-Generatoren wie Sora liefern solche Kennzeichnungen bereits automatisch mit.

Im Ergebnis entsteht ein „Kennzeichnungsprivileg“: Wer das Foto einer Kollegin per KI so verändert, dass sie nackt gezeigt wird, macht sich strafbar — es sei denn, er klebt ein „AI Generated“-Label darauf. Dann entfällt der Anschein. Und mit ihm die Strafbarkeit. Was nicht entfällt: die Demütigung der Betroffenen.

Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat genau diesen Punkt in seinem Eckpunktepapier zur Kling-Petition gegenüber Ihrem Ministerium vorgebracht: Das Rechtsgut wird nicht durch den Irrtum Dritter verletzt, sondern durch das Bild selbst.

Ihr Entwurf schützt, so wie er formuliert ist, nicht die Intimsphäre der Betroffenen. Er schützt die Betrachter vor Täuschung. Ein Gesetz, das Tätern erlaubt, sich durch einen Sticker aus der Strafbarkeit herauszukennzeichnen, verfehlt seinen eigenen Anspruch.

Die Werkzeuge, um aus einem beliebigen Foto ein sexualisiertes Bild zu erzeugen, sind heute für jeden frei verfügbar. Betroffen sind Schülerinnen genauso wie Kolleginnen, Nachbarinnen, Prominente. Sie alle brauchen ein Gesetz, das das tatsächliche Unrecht erfasst — nicht eines, das an der Oberfläche der Täuschung stehen bleibt.

Ich bitte Sie, die Anschein-Formulierung so zu überarbeiten, dass die Strafbarkeit unabhängig davon greift, ob der KI-generierte Charakter des Inhalts erkennbar ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

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