Tempolimit ist Verhandlungssache

Wer zu schnell fährt, zahlt. Es sei denn, die Software fährt zu schnell und der Minister hat es vorher mit Elon Musk so abgesprochen. Ein Brief an Verkehrsminister Steffen Bilger zur geplanten Zulassung von Teslas Fahrassistent.

Tempolimit ist Verhandlungssache
Quelle: Montage: Günther Klebinger (CC BY-SA 4.0) aus Fotos von Gage Skidmore und Bigbug21 (Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

02.11.2026, an Minister Bilger

Bundesministerium für Verkehr
Herrn Bundesminister Steffen Bilger
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Würzburg, 02.11.2026

Genehmigung des Tesla-Fahrassistenzsystems – Ihr Austausch mit Elon Musk und die vereinbarte Überschreitung von Tempolimits

laut der Antwort Ihres Hauses auf eine Anfrage des Abgeordneten Vinzenz Glaser haben Sie am 9. September 2026 – einen Tag nach Ihrer Vereidigung – gemeinsam mit Staatssekretär Stefan Schnorr mit Elon Musk über das Fahrassistenzsystem von Tesla gesprochen. Am 6. Oktober teilte Ihr Ministerium mit, Deutschland unterstütze nun eine zeitnahe Genehmigung des Systems auf EU-Ebene. Sie selbst haben am selben Tag eine nationale Genehmigung als Option ins Spiel gebracht.

Ich bin weder grundsätzlich gegen Fahrassistenzsysteme noch gegen Tesla. Wie diese Entscheidung zustande kam und was dabei vereinbart wurde, wirft jedoch Fragen auf, auf die ich als Bürger und Verkehrsteilnehmer eine Antwort erwarte.

1. Eine Software, die planmäßig zu schnell fährt

Ihre Mitteilung vom 6. Oktober hält fest, dass Ihr Ministerium und Tesla „sich darauf verständigt“ haben, dass das System die zulässige Höchstgeschwindigkeit „um maximal zehn Prozent“ überschreiten darf. Das bedeutet: Der Staat billigt vorab, dass ein technisches System Verkehrsregeln bricht – nicht im Einzelfall durch menschliches Versagen, sondern als eingebaute Eigenschaft.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Ministerium einem Hersteller zusichern, dass sein System die StVO verletzen darf?
  • Wer zahlt das Bußgeld, wenn das System bei 50 km/h innerorts mit 55 km/h geblitzt wird? Ihre Mitteilung sagt, die fahrende Person bleibe „zu 100 Prozent verantwortlich“. Dann muss sie für ein Verhalten haften, das Sie mit dem Hersteller ausdrücklich vereinbart haben.
  • Wie wollen Sie künftig gegenüber allen anderen Autofahrern begründen, dass Tempolimits einzuhalten sind?

2. Wer hat verhandelt?

Ihre Mitteilung liest sich, als sei die Einigung zwischen Ihnen und Tesla direkt erzielt worden („Wir haben schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt“). Nach Angaben der taz wurde gerade die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von deutschen Behörden bislang sehr kritisch gesehen.

  • Lagen Ihnen vor dem Gespräch am 9. September fachliche Bewertungen des Kraftfahrt-Bundesamts oder der Bundesanstalt für Straßenwesen vor? Wenn ja: Teilen diese Stellen die nun vereinbarte Position?
  • Welche Zugeständnisse hat Tesla außer der Umbenennung des Systems gemacht?
  • Auf wessen Betreiben fand das Treffen statt?
  • Warum war es notwendig, dass ein Minister einen Tag nach Amtsantritt persönlich mit einem Konzernchef über ein laufendes Zulassungsverfahren spricht?

3. Sicherheit vor Tempo

Das System arbeitet nur mit Kameras, ohne Radar oder Lidar. In den USA untersuchen die Behörden zahlreiche Unfälle im Zusammenhang mit Teslas Assistenzsystemen.

  • Auf welche eigenen oder europäischen Unfall- und Testdaten stützt sich Ihre Unterstützung für eine „zeitnahe“ Genehmigung?
  • Wie bewerten Sie die Leistungsfähigkeit eines reinen Kamerasystems bei Regen, Nebel und tiefstehender Sonne?

4. Ein nationaler Alleingang?

Für die EU-Zulassung ist eine qualifizierte Mehrheit nötig; Deutschland stellt rund 18,5 Prozent der EU-Bevölkerung und ist damit der entscheidende Hebel. Dass Sie notfalls eine Genehmigung nur für Deutschland in Betracht ziehen, halte ich für das falsche Signal. Wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht, sollte ein gründliches europäisches Verfahren nicht abgekürzt werden, nur weil es einem Hersteller zu lange dauert.

  • Unter welchen Bedingungen würden Sie diesen Weg tatsächlich gehen?
  • Welche Prüfungen würde eine nationale Genehmigung voraussetzen, die über das europäische Verfahren hinausgehen – oder würden es weniger sein?
  • Wie wollen Sie verhindern, dass ein deutscher Alleingang als Druckmittel gegenüber den anderen Mitgliedstaaten wirkt? Oder wollen Sie das nicht?

Elon Musk ist kein gewöhnlicher Unternehmer. Er unterstützt offen rechtsextreme Parteien, auch in Deutschland. Das allein ist kein Grund, ein technisch einwandfreies Produkt abzulehnen. Es ist aber ein sehr guter Grund, besonders sorgfältig, transparent und nach Aktenlage zu entscheiden – und nicht nach einem persönlichen Gespräch am ersten Arbeitstag.

Ich würde mich über eine Antwort freuen, die auf die einzelnen Fragen eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

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