Frau von Tschurtschenthaler deutet um

In den Tagesthemen vom 10. März 2026 nennt NDR-Redakteurin Katharina von Tschurtschenthaler den deutschen Atomausstieg „eine ideologische Entscheidung, keine wissenschaftliche.“ Das ist eine Tatsachenbehauptung. Und sie ist falsch.

Frau von Tschurtschenthaler deutet um
Quelle: ARD

10.03.2026, Brief an die Chefredaktion

Chefredaktion des NDR
Andreas Cichowicz / Adrian Feuerbacher
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

10.03.2026

Betreff: Kommentar von Katharina von Tschurtschenthaler in den Tagesthemen vom 10. März 2026, ca. 22:45 Uhr — sachliche Beanstandung

Sehr geehrter Herr Cichowicz, sehr geehrter Herr Feuerbacher,

ich habe heute Abend den Tagesthemen-Kommentar Ihrer Kollegin Katharina von Tschurtschenthaler verfolgt. Sie darf den Atomausstieg für einen Fehler halten. Das ist ihr gutes Recht. Aber einen Satz möchte ich nicht unkommentiert stehenlassen: „Es war eben eine ideologische Entscheidung, keine wissenschaftliche.“ Das ist keine Wertung. Das ist eine Tatsachenbehauptung — und sie ist falsch.

Was tatsächlich passiert ist: Den Beschluss zum Atomausstieg hat die CDU-geführte Bundesregierung von Angela Merkel getroffen. Nach Fukushima, im März 2011. Merkel hatte die AKW-Laufzeiten noch 2010 verlängert — gegen den Widerstand der Grünen. Dann kam Japan, und ihre Regierung setzte zwei Kommissionen ein: die Reaktorsicherheitskommission und eine Ethikkommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kirche und Politik. Am 30. Juni 2011 stimmte der Bundestag mit parteiübergreifender Mehrheit für den Ausstieg. Die Grünen saßen zu diesem Zeitpunkt in der Opposition.

Wer also die Entscheidung als „ideologisch“ rahmt, schreibt Geschichte um. Und wer behauptet, sie sei „keine wissenschaftliche“ gewesen, ignoriert, dass eine eigens eingesetzte Kommission mit wissenschaftlichem Sachverstand genau diese Empfehlung ausgesprochen hat — ganz abgesehen davon, dass die ungelöste Endlagerfrage, die Frau von Tschurtschenthaler selbst erwähnt, ein explizit wissenschaftliches Problem ist, kein ideologisches.

„War ja nur ein Kommentar“: Ich höre diese Antwort schon im Voraus. Überzeugend wäre sie nicht, das wissen Sie. Ein Kommentar im öffentlich-rechtlichen Rundfunk darf pointiert sein, darf angreifen, darf unbequem sein. Er darf aber keine falschen Tatsachen als Grundlage für seine Wertungen verwenden. Die Meinungsfreiheit schützt Meinungen — nicht die Umdeutung belegbarer historischer Abläufe.

Ich bitte Sie, den Kommentar intern zu prüfen und mir mitzuteilen, ob Sie meine Beanstandung teilen — und wenn nicht, warum nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

10.03.2026, Brief an den Rundfunkrat des NDR

NDR Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

10.03.2026

Betreff: Kommentar in den Tagesthemen vom 10. März 2026, ca. 22:45 Uhr — Bitte um Prüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an den Rundfunkrat des NDR mit einer konkreten Beanstandung. Am 10. März 2026 lief in den Tagesthemen ein Kommentar von Katharina von Tschurtschenthaler zur Energiepolitik. Darin sagte sie: „Es war eben eine ideologische Entscheidung, keine wissenschaftliche.“ Gemeint war der deutsche Atomausstieg.

Diese Aussage ist historisch nicht haltbar. Den Ausstieg hat nicht eine Ideologie beschlossen — sondern die CDU-geführte Bundesregierung Angela Merkels, nach Fukushima, gestützt auf zwei eingesetzte Kommissionen, mit parteiübergreifender Mehrheit im Bundestag. Die Grünen, denen der Begriff „ideologisch“ in der aktuellen öffentlichen Debatte reflexartig zugeordnet wird, saßen 2011 in der Opposition. Die Entscheidung als „ideologisch“ zu rahmen bedeutet, eine politische Erzählung als Tatsache zu verkaufen. Das ist ein Unterschied.

Ich bestreite nicht, dass Kommentare im ÖRR Haltung haben dürfen und sollen. Aber der NDR-Staatsvertrag verpflichtet auf sachliche Information. Diese Verpflichtung endet nicht, sobald man sich der Textform Kommentar bedient. Tatsachenbehauptungen bleiben Tatsachenbehauptungen — unabhängig vom Format.

Ich bitte den Rundfunkrat, zu prüfen, ob dieser Kommentar den Sorgfaltspflichten des NDR entspricht, und mich über das Ergebnis zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

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