10.04.2026, an den Verteidigungsausschuss
Zusätzlich per E-Mail an: Thomas Röwekamp (CDU/CSU, Vorsitzender), Bettina Lugk (SPD), Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU), Dr. Florian Dorn (CDU/CSU), Ralph Edelhäußer (CDU/CSU), Thomas Erndl (CDU/CSU), Bastian Ernst (CDU/CSU), Diana Herbstreuth (CDU/CSU), Jens Lehmann (CDU/CSU), Volker Mayer-Lay (CDU/CSU), Jan-Wilhelm Pohlmann (CDU/CSU), Vivian Tauschwitz (CDU/CSU), Roland Theis (CDU/CSU), Kerstin Vieregge (CDU/CSU), Hannes Gnauck (AfD), Kurt Kleinschmidt (AfD), Heinrich Koch (AfD), Thomas Ladzinski (AfD), Rüdiger Lucassen (AfD), Jan Ralf Nolte (AfD), Andreas Paul (AfD), Prof. Dr. Daniel Zerbin (AfD), Jörg Zirwes (AfD), Daniel Baldy (SPD), Sabine Dittmar (SPD), Falko Droßmann (SPD), Claudia Moll (SPD), Christoph Schmid (SPD), Marja-Liisa Völlers (SPD), Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen), Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen), Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen), Niklas Wagener (Bündnis 90/Die Grünen), Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen), Desiree Becker (Die Linke), Zada Salihović (Die Linke), Ulrich Thoden (Die Linke), Donata Vogtschmidt (Die Linke)
An den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses
des Deutschen Bundestages
Herrn Thomas Röwekamp, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin10.04.2026
Betr.: Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte nach § 3 Abs. 2 WPflG — Beratung und Kommunikation durch den Verteidigungsausschuss
Sehr geehrter Herr Röwekamp,
am 3. April 2026 berichtete die Frankfurter Rundschau, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren seit dem 1. Januar 2026 eine Genehmigung der Bundeswehr benötigen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Nicht im Spannungsfall. Nicht im Verteidigungsfall. Grundsätzlich.
Die Nachricht löste innerhalb weniger Tage eine breite öffentliche Debatte aus. Verteidigungsminister Pistorius sah sich am 8. April zu einer Klarstellung genötigt und kündigte eine Verwaltungsvorschrift an, die die Genehmigungspflicht aussetzen soll, solange der Wehrdienst freiwillig ist.
Ich schreibe Ihnen nicht wegen der Regelung selbst. Ich schreibe Ihnen wegen des Weges, auf dem sie zustande kam — und wegen der Frage, was Ihr Ausschuss dabei gesehen hat.
Was geschehen ist
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wurde am 16. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und an Ihren Ausschuss überwiesen. Am 10. November fand eine öffentliche Anhörung statt. Am 3. Dezember legte der Ausschuss seine Beschlussempfehlung vor (Drucksache 21/3076). Am 5. Dezember stimmte der Bundestag ab, am 19. Dezember der Bundesrat. Am 1. Januar 2026 trat das Gesetz in Kraft.
In § 2 WPflG wurde ein Satz ergänzt: „Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3 […].“ Dieser eine Satz überführte die Genehmigungspflicht des § 3 Abs. 2 aus dem Ausnahmefall in den Normalzustand. Eine Regelung, die in der Geschichte der Bundesrepublik nie zur Anwendung kam — weil die Voraussetzungen nie eintraten —, gilt seit Jahresbeginn dauerhaft und anlassunabhängig.
Drei Monate lang fiel das niemandem auf. Oder es fiel auf und niemand hielt es für mitteilenswert.
Was ich Sie fragen möchte
- Wurde die Erweiterung von § 2 WPflG und ihre Auswirkung auf die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 im Verteidigungsausschuss inhaltlich erörtert? Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
- War den Mitgliedern des Ausschusses bewusst, dass die Genehmigungspflicht damit auf alle Männer zwischen 17 und 45 anwendbar wird — auch ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall?
- Gab es eine bewusste Entscheidung, die Öffentlichkeit über diese Konsequenz nicht gesondert zu informieren?
Was auffällt
Minister Pistorius erklärte am 8. April, Männer bräuchten „derzeit“ keine Genehmigung. Das Wort „derzeit“ fiel in seiner Stellungnahme mehrfach. Es ist kein beruhigendes Wort. Es ist ein Wort mit Ablaufdatum.
Die angekündigte Verwaltungsvorschrift ändert nichts am Gesetz. Sie kann jederzeit aufgehoben werden — vom Ministerium, ohne Beteiligung des Parlaments. Der Genehmigungsvorbehalt bleibt bestehen. An eine Rücknahme der § 2-Erweiterung ist nach Auskunft des Ministeriums nicht gedacht. Dafür müsste der Bundestag das Gesetz ändern.
Es wurde also eine Rechtsgrundlage geschaffen, die einen erheblichen Grundrechtseingriff ermöglicht — Freizügigkeit, Art. 11 GG —, und die praktische Wirkung dieser Grundlage wird per ministeriellem Erlass gesteuert, nicht per Parlamentsbeschluss. Der Bundestag hat sich, so betrachtet, ein Stück Kontrolle aus der Hand nehmen lassen.
Ein Wort an die Oppositionsmitglieder dieses Ausschusses
In den Tagen nach dem FR-Bericht haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, der Linken und der AfD mit teils scharfer Kritik zu Wort gemeldet. Frau Nanni sprach von handwerklichen Mängeln im Haus des Ministers. Frau Becker nannte die Regelung „autoritär und entmündigend“. Die AfD diagnostizierte — ihrem üblichen Sprachduktus gemäß — ein „Männer-Ausreisechaos“.
All das mag zutreffen. Aber der Gesetzentwurf lag Ihnen vor — im Ausschuss, in der Anhörung, in der Beschlussempfehlung. § 2 WPflG ist kein Anhang und kein Kleingedrucktes. Wenn die Ausdehnung der Genehmigungspflicht auf Friedenszeiten ein Problem ist, dann war sie es schon im November 2025. Dass erst eine Tageszeitung, drei Monate nach Inkrafttreten, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen musste, wirft eine Frage auf, die sich nicht allein an die Regierungskoalition richtet.
Ich bitte um eine Stellungnahme zu den oben formulierten Fragen und behalte mir die Veröffentlichung dieses Schreibens einschließlich etwaiger Antworten vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Klebinger
PS: Eine Kopie dieses Schreibens geht per E-Mail an alle ordentlichen Mitglieder des Verteidigungsausschusses.
Quellen
- https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf
- https://www.fr.de/politik/wollen-brauchen-genehmigung-drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-zr-94248132.html
- https://www.welt.de/politik/deutschland/article69d0d5678ba297d4b122ec55/wehrdienst-maenner-zwischen-17-und-45-brauchen-seit-januar-eine-genehmigung-um-deutschland-laenger-zu-verlassen.html
- https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/wehrdienst-gesetz-maenner-ausreise-genehmigung-pflicht-verteidigungsministerium
- https://www.sueddeutsche.de/politik/neuer-wehrdienst-pistorius-laengere-auslandsreise-muss-nicht-angezeigt-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260408-930-917164

