Das Grüngas-Märchen

Die neue Regierung hat „Klimaschutz“ aus ihrem Ministeriumsnamen gestrichen und Grüngas als Lösung versprochen. Nur: Das Potenzial deckt weniger als die Hälfte des Bedarfs. Den Rest soll die Phantasie übernehmen.

Das Grüngas-Märchen
Quelle: Flux

28.02.2026, Anfrage an das Ministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin

28.02.2026

Betreff: Grüngas-Quote im GEG – Widerspruch zwischen politischem Versprechen und energiewirtschaftlicher Realität

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Wirtschaft trägt seit dem Regierungswechsel keinen Klimaschutzbegriff mehr im Namen. Das ist eine politische Aussage — und sie passt zum Inhalt dessen, was ich im Folgenden ansprechen möchte.

Die Bundesregierung hat das novellierte Gebäudeenergiegesetz unter anderem mit dem Versprechen begründet, Grüngas ermögliche klimaneutrales Heizen bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Ab 2029 soll eine Quote von zehn Prozent gelten, die schrittweise steigen soll.

Ich halte dieses Versprechen für nicht einlösbar — und bitte das Ministerium um Auskunft, auf welcher Grundlage es aufrechterhalten wird.

Meine Zweifel stützen sich auf folgende Punkte:

Erstens zur Frage des Potenzials: Das Deutsche Biomasse Forschungszentrum und der DVGW beziffern das realisierbare inländische Grüngas-Potenzial auf maximal 414 TWh jährlich — unter optimistischsten Annahmen, inklusive Power-to-Gas. Der aktuelle deutsche Gasverbrauch liegt bei rund 900 TWh. Eine substanzielle Grüngas-Quote lässt sich mit heimischer Produktion also schlicht nicht decken. Wer die Lücke schließen will, braucht entweder Importe — und schafft damit neue Abhängigkeiten — oder deutlich mehr Anbaufläche für Energiepflanzen. Letzteres bedeutet zwangsläufig Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion, ein Zielkonflikt, der in der politischen Kommunikation zum GEG nicht vorkommt.

Zweitens zur Frage der Investitionssicherheit: Der Fachverband Biogas kritisiert, dass Netzbetreiber Biomethannetzanschlüsse mit einem Vorlauf von nur zehn Jahren kündigen können — eine Frist, die zu kurz ist, um Investitionen zu amortisieren. Eine Technologie, in die investiert werden soll, braucht Planungssicherheit. Die aktuelle Regulierung schafft das Gegenteil.

Drittens zur Frage der Kohärenz: Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren — Windkraft und Photovoltaik — wäre der einzige Weg, über Power-to-Gas nennenswerte Mengen synthetischen Grüngases zu erzeugen. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Erneuerbare derzeit in einer Weise verändert, die Investoren verunsichert und den Ausbau verlangsamt. Das ist kein Widerspruch am Rand — es ist ein Widerspruch im Kern der Energiepolitik.

Ich bitte das Ministerium daher um Auskunft zu folgenden Fragen: Auf welchen Potenzialberechnungen basiert die Grüngas-Quote im GEG? Wie bewertet die Bundesregierung die Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzenanbau und Nahrungsmittelproduktion? Und wie ist die Kündbarkeit von Biomethannetzanschlüssen mit dem erklärten Ziel vereinbar, Grüngas als tragende Säule der Wärmewende zu etablieren?

Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger

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