Das Grüngas-Märchen

Die neue Regierung hat „Klimaschutz“ aus ihrem Ministeriumsnamen gestrichen und Grüngas als Lösung versprochen. Nur: Das Potenzial deckt weniger als die Hälfte des Bedarfs. Den Rest soll die Phantasie übernehmen.

Das Grüngas-Märchen
Quelle: Phoenix

28.02.2026, an das Ministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin

28.02.2026

Betreff: Grüngas-Quote im GEG – Widerspruch zwischen politischem Versprechen und energiewirtschaftlicher Realität

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Wirtschaft trägt seit dem Regierungswechsel keinen Klimaschutzbegriff mehr im Namen. Das ist eine politische Aussage — und sie passt zum Inhalt dessen, was ich im Folgenden ansprechen möchte.

Die Bundesregierung hat das novellierte Gebäudeenergiegesetz unter anderem mit dem Versprechen begründet, Grüngas ermögliche klimaneutrales Heizen bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Ab 2029 soll eine Quote von zehn Prozent gelten, die schrittweise steigen soll.

Ich halte dieses Versprechen für nicht einlösbar — und bitte das Ministerium um Auskunft, auf welcher Grundlage es aufrechterhalten wird.

Meine Zweifel stützen sich auf folgende Punkte:

Erstens zur Frage des Potenzials: Das Deutsche Biomasse Forschungszentrum und der DVGW beziffern das realisierbare inländische Grüngas-Potenzial auf maximal 414 TWh jährlich — unter optimistischsten Annahmen, inklusive Power-to-Gas. Der aktuelle deutsche Gasverbrauch liegt bei rund 900 TWh. Eine substanzielle Grüngas-Quote lässt sich mit heimischer Produktion also schlicht nicht decken. Wer die Lücke schließen will, braucht entweder Importe — und schafft damit neue Abhängigkeiten — oder deutlich mehr Anbaufläche für Energiepflanzen. Letzteres bedeutet zwangsläufig Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion, ein Zielkonflikt, der in der politischen Kommunikation zum GEG nicht vorkommt.

Zweitens zur Frage der Investitionssicherheit: Der Fachverband Biogas kritisiert, dass Netzbetreiber Biomethannetzanschlüsse mit einem Vorlauf von nur zehn Jahren kündigen können — eine Frist, die zu kurz ist, um Investitionen zu amortisieren. Eine Technologie, in die investiert werden soll, braucht Planungssicherheit. Die aktuelle Regulierung schafft das Gegenteil.

Drittens zur Frage der Kohärenz: Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren — Windkraft und Photovoltaik — wäre der einzige Weg, über Power-to-Gas nennenswerte Mengen synthetischen Grüngases zu erzeugen. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Erneuerbare derzeit in einer Weise verändert, die Investoren verunsichert und den Ausbau verlangsamt. Das ist kein Widerspruch am Rand — es ist ein Widerspruch im Kern der Energiepolitik.

Ich bitte das Ministerium daher um Auskunft zu folgenden Fragen: Auf welchen Potenzialberechnungen basiert die Grüngas-Quote im GEG? Wie bewertet die Bundesregierung die Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzenanbau und Nahrungsmittelproduktion? Und wie ist die Kündbarkeit von Biomethannetzanschlüssen mit dem erklärten Ziel vereinbar, Grüngas als tragende Säule der Wärmewende zu etablieren?

Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger

18.03.2026, Antwort des Ministeriums

Günther Klebinger
Würzburg

18.03.2026

Betreff: Grüngas-Quote im GEG – Widerspruch zwischen politischem Versprechen und energiewirtschaftlicher Realität

Sehr geehrter Herr Klebinger,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Februar 2026.

Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Die von Ihnen angesprochenen Fragen wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung der erbetenen Eckpunkte zur konkreten Umsetzung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote berücksichtigen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns während laufender Gespräche nicht näher äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Team Bürgerdialog

18.03.2026, an das Ministerium

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin

21.03.2026

Betreff: Grüngas-Quote im GEG — Nachfrage zu Ihrem Schreiben vom 18. März 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke dem Team Bürgerdialog für die Antwort vom 18. März 2026 auf mein Schreiben vom 28. Februar.

Ich muss allerdings feststellen, dass keine meiner drei Fragen beantwortet wurde. Ich hatte nach den Potenzialberechnungen gefragt, auf denen die Grüngas-Quote basiert. Nach der Bewertung der Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzen und Nahrungsmittelproduktion. Und nach der Vereinbarkeit kurzfristiger Kündigungsrechte bei Biomethannetzanschlüssen mit dem erklärten Ziel, Grüngas als Säule der Wärmewende zu etablieren.

Ihr Schreiben verweist auf die Eckpunkte der Regierungskoalition vom 24. Februar 2026 und auf laufende Arbeiten am Gesetzentwurf. Ich habe die Eckpunkte gelesen. Sie beantworten meine Fragen nicht — im Gegenteil, sie verschärfen sie.

Das Eckpunktepapier nennt eine Grüngasquote für Inverkehrbringer, die 2028 bei bis zu einem Prozent starten soll. Es listet als anrechenbare Brennstoffe Biomethan, grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff, Wasserstoffderivate, synthetisches Methan und Bioöl auf. Die Quote soll bilanziell erfüllbar sein. Bis 2030 sollen damit mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden.

Was die Eckpunkte nicht enthalten: eine einzige Zahl zur Verfügbarkeit dieser Brennstoffe. Keine Potenzialberechnung. Keine Abschätzung, wie viel Biomethan, wie viel Wasserstoff, wie viel synthetisches Methan tatsächlich zu welchen Kosten in welchem Zeitraum zur Verfügung stehen wird. Die konkrete Ausgestaltung wird auf den Sommer 2026 verschoben.

Das ist bemerkenswert. Denn die Eckpunkte schaffen gleichzeitig Fakten: Die 65-Prozent-EE-Pflicht wird gestrichen, Gas- und Ölheizungen dürfen wieder uneingeschränkt eingebaut werden, und zwischen dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes und dem Beginn der Bio-Treppe 2029 liegen zweieinhalb Jahre ohne jede Beimischungspflicht. Die Deregulierung kommt sofort. Die Grüngas-Quote, die sie legitimieren soll, bleibt ein Versprechen ohne Mengenangabe.

Meine Fragen bleiben also bestehen. Ich ergänze sie um eine vierte: Auf welcher empirischen Grundlage hält die Bundesregierung eine CO₂-Einsparung von zwei Millionen Tonnen bis 2030 durch die Grüngasquote für realistisch, wenn die Quote erst 2028 bei maximal einem Prozent startet und die Umsetzungsdetails frühestens im Sommer 2026 vorliegen sollen?

Ich bitte um eine inhaltliche Antwort auf meine Fragen — nicht um einen erneuten Verweis auf laufende Arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

26.03.2026, Antwort des Ministeriums

Günther Klebinger
Würzburg

26.03.2026

Betreff: Grüngas-Quote im GEG-Nachfrage

Sehr geehrter Herr Klebinger,

haben Sie Dank für Ihr erneutes Schreiben.

Wir verstehen, dass Sie sich konkretere Informationen wünschen, gleichwohl können wir Ihnen diese nicht geben, da diese einfach noch nicht vorliegen.

Wir weisen darauf hin, dass das Eckpunktepapier keine Fakten schafft. Die Eckpunkte müssen zunächst in einem Referentenentwurf konkretisiert werden, welcher dann ins Gesetzgebungsverfahren geht. Bis zu dem Zeitpunkt wo das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft tritt, gelten die Regelungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes fort.

Wir können daher nur wiederholen, dass die Bundesregierung die von Ihnen aufgeworfenen Fragen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs für ein Gebäudemodernisierungsgesetz als auch bei der Erarbeitung der erbetenen Eckpunkte zur konkreten Umsetzung einer Grüngas-Grünheizöl-Quote einfließen lassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Team Bürgerdialog

Anmerkung zur Antwort des Ministeriums

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf die Nachfrage vom 21. März reagiert. Die Antwort ist bemerkenswert — weniger durch das, was sie sagt, als vielmehr durch das, was sie eingesteht.

In der ersten Antwort vom 18. März hatte das Ministerium noch auf die Eckpunkte der Regierungskoalition vom 24. Februar verwiesen. In der zweiten Antwort stellt es nun selbst klar: Das Eckpunktepapier „schafft keine Fakten“. Die Grundlage, auf die das Ministerium zunächst verwiesen hatte, ist keine — und das nach eigener Auskunft.

Auf die Frage nach Potenzialberechnungen, Flächenkonkurrenz und Investitionssicherheit heißt es wörtlich, man könne konkretere Informationen nicht geben, „da diese einfach noch nicht vorliegen“. Die Antworten auf diese Fragen existieren also nicht — nicht, weil sie zurückgehalten würden, sondern weil sie noch nicht erarbeitet wurden.

Die Grüngas-Quote ist politisch beschlossen. Ihre empirische Grundlage steht aus. Glaubwürdige Politik sollte zuerst die Fakten prüfen und dann entscheiden. Hier war es umgekehrt.

Die wesentlichen Stationen von Katherina Reiches Karriere finden sich im Dossier.

Die empirische Grundlage der Grüngas-Quote steht weiterhin aus. Die zuständige Ministerin dagegen ist weiterhin im Amt – nachzuprüfen unter Ist Katherina Reiche noch im Amt?

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