Wer heizt hier auf?

Mamdani hat prüfen lassen, ob er Netanjahu festnehmen darf. Er darf nicht, und das hat er öffentlich eingeräumt. Im heute journal wird daraus: „mit Festnahme gedroht“. Eine Programmbeschwerde über den Unterschied zwischen Fordern und Drohen.

Wer heizt hier auf?
Quelle: ZDF

25.09.2026, an den Fernsehrat

An die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates
Frau Gerda Hasselfeldt
ZDF-Straße 1
55127 Mainz

Würzburg, 25.09.2026

Programmbeschwerde – heute journal vom 24.09.2026, 21:45 Uhr
Beitrag von Armin Körper zum UN-Auftritt Benjamin Netanjahus, Timecode ca. 00:16:53
https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/coerper-netanjahu-uno-100.html

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

im Beitrag über Netanjahus Auftritt vor den Vereinten Nationen sagt der Korrespondent:

„Seit Wochen hat New Yorks muslimischer Bürgermeister Mamdani die Stimmung aufgeheizt, Netanjahu mit Festnahme gedroht, ihn Kriegsverbrecher genannt.“

Meine Beschwerde betrifft drei Wörter daraus: „mit Festnahme gedroht“.

Was Mamdani tatsächlich gesagt hat

Im Wahlkampf 2025 kündigte Mamdani an, einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanjahu zu vollstrecken. Im Juli 2026 ließ er prüfen, ob die Stadt das darf. Am 22.07.2026 gab er das Ergebnis per Video bekannt:

„It is clear that we do not have the independent legal authority to enforce this warrant.“

Seitdem fordert er die US-Bundesregierung auf, den Haftbefehl zu vollstrecken. Zuletzt hat er das im CNN-Interview vom 21.09.2026 getan, drei Tage vor der Sendung.

„Seit Wochen“ stimmt also, nur eben für das Gegenteil. Seit neun Wochen sagt Mamdani öffentlich, dass er Netanjahu nicht festnehmen kann.

Drohen ist nicht fordern

Man mag einwenden, „drohen“ sei eine zulässige Zuspitzung von „fordern“. Das ist es nicht. Wer droht, stellt eigenes Handeln in Aussicht. Wer fordert und zugleich einräumt, dass er selbst nicht handeln darf, sagt das Gegenteil. Für Journalisten ist das kein Detail. Genauigkeit bei solchen Wörtern gehört zum Kern ihres Berufs.

Die Unterscheidung ist hier auch inhaltlich wichtig. Mamdani hält Netanjahu für einen Kriegsverbrecher. Er hat trotzdem die Grenzen seines Amtes prüfen lassen, sie anerkannt und seine fehlende Befugnis öffentlich eingestanden, obwohl er in der Sache anderer Meinung bleibt. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit. Der Beitrag von Armin Körper macht daraus eine Drohung.

Folgen für den ganzen Satz

Die angebliche Drohung ist der wichtigste Beleg des Beitrags dafür, dass Mamdani „die Stimmung aufgeheizt“ habe. Fällt die Drohung weg, bleibt der Vorwurf der Kriegsverbrechen. Diesen Vorwurf nennt derselbe Beitrag eine Minute vorher als reine Sachinformation: „Der Internationale Strafgerichtshof beschuldigt ihn der Kriegsverbrechen in Gaza“ (00:15:57). Viel Aufheizen ist dann nicht mehr übrig.

Gerügte Grundsätze

  • Ziffer I. (4) der Qualitäts- und Programmrichtlinien: „Jede Berichterstattung orientiert sich konsequent am Ziel der Sachlichkeit und Wahrheit.“ Die Behauptung, Mamdani habe Netanjahu mit Festnahme gedroht, trifft seit dem 22.07.2026 nicht zu.
  • Ziffer IV. (2): Die Angebote dürfen „nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen […] die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen“. Der Beitrag verschweigt, dass Mamdani seine fehlende Befugnis öffentlich eingeräumt hat. Ohne diese Information muss das Publikum annehmen, dem israelischen Regierungschef habe in New York eine Festnahme durch die Stadt gedroht.

Meine Fragen

  1. Auf welche Äußerung Mamdanis nach dem 22.07.2026 stützt sich die Aussage, er habe mit Festnahme gedroht?
  2. War der Redaktion bekannt, dass Mamdani seine fehlende Befugnis öffentlich eingeräumt hat?
  3. Wird der Beitrag in der Mediathek korrigiert oder ergänzt?

Ich bitte Sie, diesen Sachverhalt gemäß § 25 der ZDF-Satzung zu prüfen und mir das Ergebnis mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

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