Wenn der Diskurs verrutscht

Die AfD steht in Umfragen bei 25%. Politisch motivierte Straftaten von rechts haben sich zwischen 2022 und 2024 mehr als verdoppelt. Ex-Familienministerin Kristina Schröder möchte Menschen mit Behinderungen finanzielle Hilfen streichen und in Schulen soll wieder die Hymne gesungen werden. Derweil stellt die ARD bei „Die 100 – was Deutschland bewegt“ die Frage: „Ist Deutschland zu woke?“

Quelle: Sora

Programmdirektion – Erstes Deutsches Fernsehen (ARD)
Arnulfstraße 42
80335 München

15.12.2025

Betreff: Medienethische Einwände zur Leitfrage in „Die 100 – was Deutschland bewegt“

Sehr geehrte Frau Strobl,

in der heutigen Ausgabe der Sendung „Die 100 – was Deutschland bewegt“ wurde die Leitfrage gestellt: „Ist Deutschland zu woke?“ Diese Fragestellung wirft aus medienethischer Sicht erhebliche Fragen auf.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht lediglich Abbild, sondern Mitgestalter gesellschaftlicher Diskurse. Gerade in Zeiten nachweislich steigender rechtsextremer Gewalt, zunehmender demokratiefeindlicher Rhetorik und eines anhaltenden Umfragehochs einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei kommt der Auswahl, Gewichtung und Rahmung von Themen besondere Verantwortung zu.

Der Begriff „woke“ ist kein neutral-deskriptiver Analysebegriff, sondern ein politischer Kampfbegriff, der gezielt zur Delegitimierung pluralistischer, emanzipatorischer und menschenrechtlicher Positionen eingesetzt wird. Ihn zur zentralen Leitfrage einer gesellschaftspolitischen Sendung zu erheben, ohne seine politische Funktion offenzulegen oder kritisch zu dekonstruieren, bedeutet, ein spezifisches Narrativ zu reproduzieren und zu normalisieren – nicht, es journalistisch einzuordnen.

Medienethisch problematisch ist dabei weniger die Existenz der Debatte als ihre Priorisierung. Während reale und messbare Gefahren für die demokratische Ordnung bestehen, wird ein diffuses, emotional aufgeladenes Schlagwort in den Mittelpunkt gerückt, das vor allem als Mobilisierungsinstrument im Kulturkampf dient. Dies verschiebt Aufmerksamkeit weg von strukturellen Problemen hin zu symbolischen Empörungsfragen – ein Mechanismus, der eher aus dem kommerziellen Erregungsjournalismus bekannt ist als aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag.

Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet den ÖRR zu Ausgewogenheit, Sachlichkeit und zur Förderung der demokratischen Meinungsbildung. Aus dieser Perspektive wirkt die gewählte Leitfrage nicht wie ein Beitrag zur Aufklärung, sondern wie eine Konzession an quotengetriebene Zuspitzung auf Kosten gesellschaftlicher Einordnung.

Ich halte dies für eine bedenkliche Entwicklung und bitte Sie, die redaktionellen Maßstäbe bei der Themenwahl und -rahmung solcher Formate kritisch zu reflektieren – zumindest, wenn Ihnen an mehr gelegen ist, als nur an der Quote.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

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