11.05.2026, Programmbeschwerde an den NDR
NDR Rundfunkrat
Gremienvorsitz
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg11.05.2026
Betreff: Programmbeschwerde gemäß § 14 NDR-Staatsvertrag — Tagesschau vom 10. Mai 2026, 20:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats,
sehr geehrte/r Vorsitzende/r,ich erhebe Programmbeschwerde gegen einen Beitrag der oben genannten Sendung. Konkret beanstande ich die Anmoderation von Herrn Riewa zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“.
Hier der vollständige Wortlaut: „Können wir noch miteinander reden und Meinungen austauschen oder haben sich alle in ihrer eigenen Welt eingeigelt? Die ARD-Aktion ‚Was Deutschland verbindet‘ will genau das ausloten. 84 Menschen treffen […] an diesem Wochenende aufeinander. In Gruppengesprächen wird über strittige Themen wie Migration oder Gleichberechtigung diskutiert.“
Beanstandung
In der Anmoderation bezeichnet Herr Riewa bzw. die Redaktion „Gleichberechtigung“ als „strittiges Thema“. Diese Einordnung ist sachlich unzutreffend und mit den Programmgrundsätzen des NDR nicht vereinbar.
Begründung
- Verstoß gegen § 7 Abs. 1 NDR-StV (Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung). Art. 3 Abs. 2 GG bestimmt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Indem die Redaktion Gleichberechtigung als „strittig“ deklariert, stellt sie eine verfassungsrechtliche Norm als bloße Option oder Meinung dar. Dies suggeriert dem Zuschauer fälschlicherweise, dass die Existenz oder der Wert der Gleichberechtigung Gegenstand einer legitimen demokratischen Debatte im Sinne einer Pro- und Contra-Abwägung sei. Gleichberechtigung ist aber bindendes Staatsziel und steht damit eben nicht zur Disposition.
- Verstoß gegen § 7 Abs. 2 NDR-StV. Der NDR-Staatsvertrag selbst verpflichtet die Anstalt ausdrücklich darauf, „die Gleichstellung von Frau und Mann“ zu unterstützen. Eine Anmoderation, die diesen Grundsatz als „strittig“ rahmt, steht in Spannung zu einem Verfassungsgrundsatz, zu dessen Förderung der NDR verpflichtet ist.
- Verstoß gegen § 8 Abs. 1 und Abs. 2 NDR-StV (Wahrheitspflicht, Sachlichkeit, journalistische Sorgfalt). Die Reihung „Migration oder Gleichberechtigung“ behandelt beide Substantive grammatisch symmetrisch — was semantisch zu einer Gleichsetzung von Verfassungsgrundsatz und Politikfeld führt. Strittig sind die Instrumente zur Durchsetzung der Gleichberechtigung: Quotenregelungen, Entgelttransparenz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Strittig ist nicht der Grundsatz selbst. Die journalistische Sorgfalt gebietet, diese Unterscheidung in der Sprache abzubilden — gerade in einer Anmoderation des Nachrichten-Hauptprogramms.
Vorwegnahmen
Sollte die Redaktion einwenden, das Attribut „strittig“ habe sich erkennbar auf die Umsetzungsdebatte bezogen: Im O-Ton findet sich ausdrücklich „Gleichberechtigung“, nicht „Gleichstellungspolitik“ oder „Maßnahmen zur Gleichberechtigung“.
Auch der Hinweis, in der knappen Sendezeit sei eine genauere Formulierung nicht möglich gewesen, würde nicht überzeugen. Sprachliche Präzision gehört zum Kern des journalistischen Berufsbildes. Eine Tagesschau-Anmoderation entsteht zudem nicht spontan, sie wird redaktionell vorbereitet.
Antrag
Ich bitte den Rundfunkrat, den Vorgang zu prüfen und festzustellen, dass die beanstandete Anmoderation gegen § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 8 Abs. 1 und 2 NDR-Staatsvertrag verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
26.05.2026, E-Mail der Gremiengeschäftstelle
Ihre Zuschrift vom 11.05.2026 / Tagesschau am 10.05.2026 um 20.00 Uhr – Anmoderation von Herrn Riewa zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“
Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des NDR und Ihre entsprechende Nachricht vom 11.05.2026.Wir möchten jede Zuschrift sorgfältig prüfen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihres Schreibens ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte geben Sie uns diese Zeit. Wir kommen dann unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. PE
ML
12.06.2026, Mail von Frau Höltkemeier
Ihre Beschwerde vom 11.05.2026 / Tagesschau am 10.05.2026 um 20.00 Uhr – Anmoderation von Herrn Riewa zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“
Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. Mai 2026 anlässlich der Anmoderation von Herrn Riewa zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“ in der 20-Uhr-Tagesschau vom 10. Mai 2026.
Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, Ihre Kritikpunkte zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang zu meinem Schreiben.
Ich danke Ihnen für die kritische Begleitung des Programms, die zur Qualitätssicherung der Angebote beiträgt, und hoffe, dass das Schreiben der Redaktion Ihr Anliegen zufriedenstellend aufgreift. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, kommen Sie gerne wieder auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Höltkemeier
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
12.06.2026, Stellungnahme der Redaktion
Stellungnahme von ARD-aktuell zur Zuschrift von Günther Klebinger vom 11. Mai 2026 zur Berichterstattung über die ARD-Dialogaktion „Was Deutschland verbindet“ am 10. Mai 2026 in der 20 Uhr-Ausgabe der „tagesschau“
In seinem Schreiben vom 11. Mai 2026 bezieht sich Günther Klebinger auf die Anmoderation in der 20-Uhr-Ausgabe der „tagesschau“ zum Beitrag über das ARD-Dialogformat „Was Deutschland verbindet“. Er beanstandet folgende Formulierung: „In Gruppengesprächen wird über strittige Themen wie Migration oder Gleichberechtigung diskutiert.“
Günther Klebinger sieht in dieser Formulierung einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 NDR-StV, weil die Bezeichnung von Gleichberechtigung als „strittiges Thema“ das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) als bloße Meinungsoption erscheinen lasse. Darüber hinaus sieht er einen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 NDR-StV, der die Anstalt zur Förderung der Gleichstellung verpflichte: Eine Anmoderation, die Gleichberechtigung als „strittig“ rahme, stehe in Spannung zu diesem Verfassungsauftrag.
Schließlich sieht Günther Klebinger einen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 und 2 NDR-StV (Wahrheitspflicht, journalistische Sorgfalt). Seiner Ansicht nach stelle die Reihung „Migration oder Gleichberechtigung“ beide Begriffe grammatikalisch gleich und führe damit zu einer „Gleichsetzung von Verfassungsgrundsatz und Politikfeld“. Strittig seien allein die Instrumente zur Umsetzung der Gleichberechtigung, nicht der Grundsatz selbst; journalistische Sorgfalt gebiete, diese Unterscheidung sprachlich abzubilden.
Den Einwand, die knappe Sendezeit habe eine präzisere Formulierung verhindert, weist Günther Klebinger vorsorglich zurück: Sprachliche Präzision gehöre zum Kern des journalistischen Berufsbilds, eine tagesschau-Anmoderation werde redaktionell vorbereitet und entstehe nicht spontan.
Herr Klebinger bittet den Rundfunkrat, festzustellen, dass die beanstandete Anmoderation gegen § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 8 Abs. 1 und 2 NDR-Staatsvertrag verstößt.
Dazu nimmt ARD-aktuell wie folgt Stellung:
Wir möchten zunächst den vollständigen Kontext der beanstandeten Anmoderation darlegen, weil er aus unserer Sicht für die Einordnung wesentlich ist.
Die Anmoderation lautete vollständig im Wortlaut: „Können wir noch miteinander reden und Meinungen austauschen, oder haben sich alle in ihrer eigenen Welt eingeigelt? Die ARD-Aktion ‚Was Deutschland verbindet‘ will genau das ausloten. 84 Menschen treffen an diesem Wochenende aufeinander. In Gruppengesprächen wird über strittige Themen wie Migration oder Gleichberechtigung diskutiert. Zu sehen sein wird dies in verschiedenen Sendungen, unter anderem in einer Dokumentation im Ersten, am 1. Juni“.
Der Beitrag selbst zeigt anschließend, wie diese Gespräche im Rahmen der ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“ verlaufen sind. Darin enthalten sind zwei einander direkt gegenübergestellte Positionen zum Thema Gleichberechtigung: die Aussage des Teilnehmers Torsten, der Frauen für Polizei und Militär pauschal als ungeeignet bezeichnete, und die unmittelbar darauffolgende Gegenposition der Teilnehmerin Rebekka Kurzbach, die das Recht auf Selbstbestimmung und eine inklusivere gesellschaftliche Debatte einforderte.
Die Anmoderation lautete vollständig im Wortlaut: „84 Menschen, die sich nicht kennen, stellvertretend für 84 Millionen Menschen in Deutschland, haben dieses Wochenende hier in Leipzig und zeitgleich in Baden-Baden diskutiert, unter anderem über Migration, Demokratie und Gleichberechtigung.
Torsten, Dresden
Dass wir die 100prozentige Gleichberechtigung kriegen, glaube ich nicht, will ich auch nicht. Sag ich so. Es gibt einfach Sachen, da sag ich, da kann ich eine Frau nicht gebrauchen. Polizei, Militär.Rebekka Kurzbach, Halle
Wie sehr kann ein Mann über meine Frauenrechte bestimmen? Ich glaube, den Diskurs muss man wenden und wieder inklusiver werden, mit Menschen, die diese Inklusion auch brauchen.Die Formulierung „strittige Themen“ in der Anmoderation bezieht sich folglich nicht auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichberechtigung, sondern auf die gesellschaftliche Debatte, die während der Dialogveranstaltungen tatsächlich stattgefunden hat – und die, wie der Beitrag zeigt, von echtem Widerstreit der Überzeugungen und gegensätzlichen Haltungen geprägt war. Der Begriff „strittig“ beschreibt in diesem Zusammenhang den Charakter der Gespräche, d.h. strittig war, wie in der Gesellschaft über Gleichberechtigung gerungen wird – nicht, ob der Grundsatz selbst gilt.
Wir verstehen den Einwand, dass diese Unterscheidung in der Anmoderation nicht explizit ausgeführt wird. Aus unserer Sicht ist sie jedoch im Kontext des Beitrags klar erkennbar: Das Format „Was Deutschland verbindet“ zielt ausdrücklich darauf ab, gesellschaftliche Positionen sichtbar zu machen – auch solche, die andere Zuschauerinnen und Zuschauer ablehnen. Dass dabei konfliktträchtige Meinungen zur Sprache kommen, ist das Wesen des Formats, keine Billigung durch die Redaktion. Eine Berichterstattung, die solche Positionen ausblendet, würde das bestehende gesellschaftliche Spannungsfeld nicht auflösen, sondern lediglich unsichtbar machen: Problematische Haltungen verschwinden nicht dadurch, dass sie nicht gezeigt werden.
Entscheidend ist, wie solche Positionen journalistisch eingebettet werden. Im vorliegenden Beitrag ist die Aussage des Teilnehmers Torsten nicht isoliert oder affirmativ präsentiert, sondern unmittelbar mit der Gegenposition von Rebekka Kurzbach konfrontiert worden. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer war damit erkennbar, dass es sich um eine umstrittene gesellschaftliche Haltung handelt, der widersprochen wird.
Herr Klebinger argumentiert, die Reihung „Migration oder Gleichberechtigung“ stelle einen Verfassungsgrundsatz sprachlich einem Politikfeld gleich und verstoße damit gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Wir können diesen Einwand aus folgendem Grund nicht teilen: Die Reihung benennt die Gesprächsthemen der Dialogveranstaltung – sie bewertet sie nicht. Die Anmoderation gibt wieder, worüber diskutiert wurde, nicht, was gleichwertig oder gleichartig ist. Eine grammatikalische Parallelstruktur in einer Aufzählung von Gesprächsthemen begründet noch keine normative Gleichsetzung.
Zutreffend ist der Hinweis von Herrn Klebinger, dass eine tagesschau-Anmoderation redaktionell vorbereitet wird. Eben deshalb möchten wir klarstellen: Die Formulierung war bewusst gewählt, um den Charakter des Formats – ein offenes Streitgespräch über gesellschaftlich kontroverse Themen – prägnant zu beschreiben. Dass dabei der Begriff „strittig“ auf Gleichberechtigung angewendet wird, meint den Streit in der Gesellschaft, nicht den Streit über den Verfassungsrang des Grundsatzes. Einen Verstoß gegen Programmgrundsätze können wir entsprechend nicht erkennen.
Hamburg, 8. Juni 2026
MB
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
15.07.2026, an Frau Höltkemeier
Programmbeschwerde Tagesschau, 10. Mai 2026 – Aufrechterhaltung nach Stellungnahme der Redaktion – Anmoderation von Herrn Riewa zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“
Sehr geehrte Frau Höltkemeier,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Juni 2026 und die beigefügte Stellungnahme der Chefredaktion ARD-aktuell vom 8. Juni 2026.
Nach Prüfung der Stellungnahme halte ich meine Programmbeschwerde vollumfänglich aufrecht und beantrage die Behandlung durch den zuständigen Ausschuss des Rundfunkrats als Beschwerdeausschuss.
Gegenstand der Beschwerde
Beanstandet wird die Anmoderation von Herrn Jens Riewa in der Tagesschau vom 10. Mai 2026 (20:00 Uhr) zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“. Die Formulierung „In Gruppengesprächen wird über strittige Themen wie Migration oder Gleichberechtigung diskutiert“ verstößt gegen § 7 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 8 Abs. 1 und Abs. 2 NDR-Staatsvertrag. Die Begründung habe ich in meinem Schreiben vom 11. Mai 2026 dargelegt.
Warum die Stellungnahme der Redaktion die Beschwerde nicht ausräumt
Die Stellungnahme argumentiert im Kern, „strittig“ habe sich nicht auf den Verfassungsgrundsatz bezogen, sondern auf den gesellschaftlichen Streit über dessen Umsetzung. Dieser Kontext sei „im Beitrag klar erkennbar“. Fünf strukturelle Einwände dagegen:
1. Der herangezogene Kontext widerlegt die Verteidigung.
Die Redaktion beruft sich auf die O-Töne der Teilnehmer Torsten und Rebekka, die unmittelbar auf die beanstandete Anmoderation folgten. Torsten sagt dort wörtlich: „Dass wir die 100prozentige Gleichberechtigung kriegen, glaube ich nicht, will ich auch nicht. Sag ich so. Es gibt einfach Sachen, da sag ich, da kann ich eine Frau nicht gebrauchen. Polizei, Militär.“
Das ist keine Debatte über Umsetzungsinstrumente. Das ist die Ablehnung des Verfassungsgrundsatzes selbst. Der Kontext, auf den sich die Redaktion beruft, dokumentiert also genau das, was sie mit dem Wort „strittig“ nach eigener Darstellung nicht gemeint haben will: den Streit über den Grundsatz. Die Argumentation ist zirkulär.
2. Widerspruch innerhalb der Stellungnahme.
Die Redaktion schreibt einerseits, die Reihung „benennt die Gesprächsthemen der Dialogveranstaltung — sie bewertet sie nicht“. An anderer Stelle schreibt sie: „Die Formulierung war bewusst gewählt, um den Charakter des Formats — ein offenes Streitgespräch über gesellschaftlich kontroverse Themen — prägnant zu beschreiben.“ Die Zuschreibung des Attributs „kontrovers“ ist eine Bewertung. Beide Aussagen zugleich lassen sich nicht halten.
3. § 7 Abs. 2 NDR-StV bleibt unbeantwortet.
Auf den Kern meiner Beschwerde — dass der NDR-Staatsvertrag selbst die Anstalt zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet — geht die Stellungnahme mit keinem Wort ein. Die Norm, an der sich der NDR im eigenen Staatsvertrag messen lassen muss, kommt in der Antwort nicht vor.
4. Die Grammatik-Frage wird nicht argumentativ beantwortet.
Die Stellungnahme bestreitet, dass die Reihung „Migration oder Gleichberechtigung“ eine normative Gleichsetzung begründe. Eine Begründung dafür bleibt sie schuldig. Wenn die Reihung folgenlos wäre, ließe sich beliebig fortsetzen: „strittige Themen wie Migration oder Menschenrechte“, „strittige Themen wie Migration oder Meinungsfreiheit“. Dass solche Reihungen nicht funktionieren, zeigt: Die Kategorie, in die eingeordnet wird, macht eine Aussage.
5. Das Argument der bewussten redaktionellen Wahl wendet sich gegen die Redaktion.
Die Stellungnahme betont, die Formulierung sei „bewusst gewählt“ worden. Das ist zutreffend und bestätigt meinen bereits im Erstschreiben vorgetragenen Punkt: Eine Tagesschau-Anmoderation entsteht redaktionell, nicht spontan. Damit entfällt jede mögliche Entschuldigung mit Zeitdruck oder Ungenauigkeit. Was bewusst gewählt wird, muss sich an den Programmgrundsätzen messen lassen.
Antrag
Ich beantrage, dass der zuständige Ausschuss des Rundfunkrats als Beschwerdeausschuss die Beschwerde behandelt und feststellt, dass die beanstandete Anmoderation gegen § 7 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 8 Abs. 1 und Abs. 2 NDR-Staatsvertrag verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Klebinger
22.07.2026, Zwischenstand von Frau Höltkemeier
Ihr Widerspruch vom 15.07.2026 zu Ihrer Eingabe vom 11.05.2026 / Tagesschau am 10.05.2026 um 20.00 Uhr – Anmoderation von Herrn Riewa zur ARD-Aktion „Was Deutschland verbindet“
Sehr geehrter Herr Klebinger,
vielen Dank für Ihre aufmerksame Beobachtung des Programms und Ihre kritischen Anmerkungen dazu.
Ihre o. g. Beschwerde habe ich an den Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates mit der Bitte um Beratung überwiesen. Der Rechts- und Eingabenausschuss wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 10.09.2026 mit Ihrem Anliegen befassen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Rundfunkrat erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 25.09.2026. Da die Sitzungspause im Sommer eine Befassung des vorberatenden Rechts- und Eingabenausschusses erst im September ermöglicht, bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Rundfunkrat über Ihr Anliegen im frühen Herbst abschließend entscheiden wird.
Die Sitzung des Rundfunkrates wird im Livestream übertragen auf: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/index.html.
Über das Ergebnis und die Beschlussfassung der Beratungen werde ich Sie anschließend gerne unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Höltkemeier
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
09.10.2026, Mail von Frau Höltkemeier
Ihre Programmbeschwerde vom 11.05.2026 und weiteres Schreiben vom 15.07.2026 zur Berichterstattung in der Tagesschau über die ARD-Dialogaktion „Was Deutschland verbindet“ hier: Anmoderation in der 20-Uhr-Ausgabe am 10.05.2026
Sehr geehrter Herr Klebinger,
mit der oben genannten Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt.
Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 25.09.2026 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorangegangen war eine ausführliche Beratung im Rechts- und Eingabenausschussam 10.09.2026.
Die Mitglieder des Rechts- und Eingabenausschusses haben die Beschwerde in Bezug auf die Anmoderation des Beitrags zur ARD-Dialogaktion „Was Deutschland verbindet“ sorgfältig beraten. Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass die Formulierung „In Gruppengesprächen wird über strittige Themen wie Migration oder Gleichberechtigung diskutiert“ Missverständnisse hervorrufen kann. Der Rechts- und Eingabenausschusses hat daher angeregt, noch sensibler auf klare Formulierungen in den Anmoderationen zu achten.
Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts konnte der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze und die Anforderungen an die Programmgestaltung des NDR feststellen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Angelegenheit für den Rundfunkrat damit abgeschlossen ist. Wir danken Ihnen für die kritische Begleitung des Programms, die zur Qualitätssicherung der Angebote beiträgt.
Gerne möchten wir Sie auf die Veröffentlichung der Beratungsergebnisse der Ausschüsse auf der Website des NDR hinweisen:
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Höltkemeier
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
Quellen
- https://www.ardmediathek.de/video/tagesschau/tagesschau-20-00-uhr-10-05-2026/das-erste/Y3JpZDovL3RhZ2Vzc2NoYXUuZGUvYzFmN2NhN2EtMmE3YS00MDZiLWFkZDktOGUyMGU0ZmU2NTY1LVNFTkRVTkdTVklERU8
- https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
- https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/b7e5898e-48c2-359d-90a4-0cd84eb04872
- https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f85e5bad-27e8-3926-9cca-f1bc649859b9




Auch im an diese Anmoderation anschließenden Beitrag geht es direkt um Gleichberechtigung, die infrage gestellt wird.
Ich bin gespannt auf die noch ausstehende Antwort des Rundfunkrats.
Hallo Lisa,
die Antwort kam vor ca. 4 Wochen. Leider kam ich erst jetzt dazu, sie hier zu integrieren. Ich überlege mir gerade, wie ich weiter mache.
Herzliche Grüße
Günther