Dossier: Katherina Reiche (Teil 2)
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Katherina Reiche (Teil 2)

Am 22. April 2026 stellt Katherina Reiche in der Bundespressekonferenz die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vor. Dann spricht der Journalist Tilo Jung sie auf einen verbreiteten Eindruck an: Sie bediene als Ministerin vor allem die Interessen der fossilen Lobby. Reiche weist das scharf zurück: „Ich war nie in der Gaslobby tätig.“ Die Behauptung werde „auch nicht richtiger, wenn Sie sie konstant wiederholen“.

Die Frage, mit der Jung eigentlich begonnen hatte, beantwortet sie an diesem Tag nicht.

„Auf ein Ersuchen des Ministeriums“

Gut drei Monate vor Reiches Auftritt in der Bundespressekonferenz, am 13. Januar 2026, schickt Holger Schäfer, Cheflobbyist des Energiekonzerns EnBW, dem Leiter der Abteilung Strom im Wirtschaftsministerium eine Nachricht mit dem Titel „Überlegungen für ergänzende Kriterien zur 10h-Regel“. Es geht um das geplante Kraftwerksgesetz und damit um die Frage, welche Anlagen künftig einspringen sollen, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Schäfers fünf Vorschläge würden Batteriespeicher gegenüber Gaskraftwerken deutlich benachteiligen – also genau die Technik, die neuen Gaskraftwerken am ehesten Konkurrenz macht. Erstellt hat EnBW das Papier nach eigener Darstellung nicht aus eigenem Antrieb, sondern „auf ein Ersuchen des Ministeriums“. Das Ministerium dementiert das auf mehrfache Nachfrage des Spiegel – nicht.

Öffentlich wird der Vorgang erst im April. Im Lobbyregister, wo er bis Ende März hätte stehen müssen, taucht er erst auf, nachdem der Spiegel am 9. April nachgefragt hat. Reiches Ministerium sieht die Verantwortung dafür allein beim Konzern und erklärt, man führe „keine systematische Prüfung“ durch, ob die Regeln eingehalten werden. Auf die Frage des Deutschlandfunks, ob das Haus die EnBW um das Papier gebeten habe, antwortet Ministeriumssprecher Daniel Greve weder mit Ja noch mit Nein. Ein solcher Austausch sei „absolut üblich und Usus“.

EnBW ist nicht der einzige Konzern, der liefert. Schon im Februar berichtet das Handelsblatt über ein Papier von RWE, das nach Informationen der Zeitung ebenfalls auf Bitten der Bundesregierung entstanden ist – andere Unternehmen seien nicht gefragt worden. RWE fordert darin, dass die neuen Kraftwerke zehn Stunden am Stück liefern und nach höchstens zwei Stunden Pause erneut zehn Stunden laufen können. Mehrere kleine Anlagen sollen sich nicht zusammenschließen dürfen. Eine Empfehlung des Bundeskartellamts, die RWEs Marktmacht begrenzen würde, lehnt der Konzern ab. Das Beratungsunternehmen Frontier Economics nennt die Vorschläge „das Aus für Batteriespeicher“.

Im Mai liegt der Gesetzentwurf vor, und das Bundeskartellamt meldet sich mit einer Stellungnahme. Zwischen zwei Einsätzen von je zehn Stunden soll demnach eine Stunde Pause genügen. Eine Obergrenze je Bieter sieht der Entwurf nicht vor, das Amt fordert höchstens zehn Prozent. Die fünf größten Betreiber – RWE, Leag, EnBW, Uniper und Vattenfall – halten schon heute 54,4 Prozent der konventionellen Kraftwerksleistung. Batteriespeicher dürften nach Einschätzung des Kartellamts „faktisch“ ausgeschlossen sein.

RWE hatte höchstens zwei Stunden Pause zwischen zwei Einsätzen gefordert. Im Entwurf steht eine Stunde. Für Batteriespeicher, die in der Pause nachladen müssen, wird die Hürde damit noch höher.

„Stop the Clock“: die Methanverordnung

Die EU-Methanverordnung verlangt von Importeuren fossiler Energie den Nachweis, dass beim Produzenten im Herkunftsland Methanemissionen überwacht werden.1 E-Mails und Gesprächsprotokolle, über die der Spiegel im April berichtet, zeigen, wie der Branchenverband Eurogas – Mitglieder sind unter anderem BP, Shell und Uniper – die Regeln mit der Forderung „Stop the Clock“ aufschieben will: neun Schreiben, drei Treffen mit der EU-Kommission. Eine Studie der Beratung Wood Mackenzie im Auftrag der Öl- und Raffinerieverbände IOGP und Concawe warnt vor Versorgungsengpässen.

Reiche übernimmt das Argument. Die Methanverordnung dürfe „verlässliche Energielieferungen nach Deutschland nicht behindern“. Zuständig für das Thema ist allerdings nicht ihr Haus, sondern das SPD-geführte Umweltministerium. Die EU-Kommission erklärt im April, es seien „keine Änderungen an der Verordnung geplant“.

Im Juni schließt sich Reiche beim Treffen der EU-Energieminister Frankreich, Italien, Tschechien und der Slowakei an, die einen Aufschub fordern, und stellt sich damit gegen den bisherigen Kurs der Bundesregierung: „Wir müssen unsere Energieversorgung sichern, und wir befürchten, dass durch die Methanverordnung unsere Energiesicherheit gefährdet ist.“ Am Abend vor dem Treffen kommen nach Recherchen von Cliff und FragDenStaat für einen ARD-Podcast Vertreter von Bundesregierung, Kanzleramt und Bundesbehörden in der US-Botschaft in Berlin mit Vertretern der amerikanischen Gaswirtschaft und der US-Regierung zusammen. Wenige Stunden danach spricht sich Reiche erstmals dafür aus, die Verordnung um drei Jahre zu verschieben. Ein interner Vermerk ihres Ministeriums legt laut den Recherchen nahe, dass sie dabei auf die „Rückendeckung des Bundeskanzlers“ zählen konnte. Ob die Gespräche die deutsche Position beeinflusst haben, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Protokolle gibt es nicht: „Gesprächsinhalte werden grundsätzlich nicht protokolliert“, teilt Reiches Ministerium der tagesschau mit. Eine Positionierung erfolge „nicht anhand eines Treffens“.

Im Bundestag kommt das Treffen nicht vor. Auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Julia Verlinden wenige Tage später beschränkt das federführende Umweltministerium seine Antwort auf Minister und Staatssekretäre, „mit denen kein Treffen stattfand“. Eine vollständige Erfassung sei „weder rechtlich geboten“ noch „leistbar“. Laut dem ARD-Podcast räumt Reiches Ministerium erst nach mehrmaligem Nachfragen ein, dass eine Abteilungsleiterin aus dem eigenen Haus in der US-Botschaft war. Auf eine spätere Anfrage der Grünen verweist es auf die Antwort des Umweltministeriums.

Im Juli empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, für bestimmte Verstöße drei Jahre lang keine Strafen zu verhängen. Im Oktober kündigt sie an, die Nachweispflicht um ein Jahr auf Anfang 2028 zu verschieben, Kommissionspräsidentin von der Leyen begründet das mit Energiepreiskrise und Versorgungssicherheit. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hält an den Regeln fest, ohne sie seien die Klimaziele nicht zu erreichen. Reiche zeigt sich laut dpa „offen für mehr Flexibilität“. Am 22. Oktober stimmt das EU-Parlament mit 341 zu 225 Stimmen für den Antrag der EVP, die Pflichten um drei Jahre zu verschieben. Die Kommission hatte ein Jahr vorgeschlagen. Am 29. Oktober beraten die EU-Energieminister erneut.

Rechenzentren: Vorlagen aus der Tech-Branche

Auch beim Energieeffizienzgesetz will das Ministerium Vorgaben lockern, in diesem Fall für Rechenzentren. Eine Recherche von LobbyControl, Campact und dem Umweltinstitut München hat einen geleakten Referentenentwurf mit Positionspapieren von Microsoft und Google verglichen und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Forderungen der Konzerne an mehreren Stellen im Entwurf wiederfinden. Die Gegenüberstellung ist als Dokument öffentlich einsehbar.

Wer gehört wird – und wer nicht

Für das Kraftwerksgesetz kündigt das Ministerium an, auf eine neue Anhörung der Verbände zu verzichten. Die Anhörung unter Vorgänger Robert Habeck habe „ausgereicht“. Christina Deckwirth von LobbyControl sagt im Deutschlandfunk, Reiche bestelle „fossile Argumente ganz einseitig bei der fossilen Lobby“.

Auf Anfrage der Funke-Mediengruppe bestätigt das Ministerium am 20. April, dass es in fast einem Jahr Amtszeit kein einziges Treffen der Ministerin mit Umweltverbänden oder dem Verbraucherzentrale Bundesverband gegeben hat. Der Deutsche Naturschutzring sagt, der Kontakt zur Hausspitze sei „noch nie so schlecht“ gewesen. Mit Vertretern der großen Energiekonzerne habe es dagegen „zahlreiche Treffen“ gegeben, so ein Sprecher des Ministeriums.

Wie zahlreich, zeigt im Oktober die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Sie listet für die Zeit vom 6. Januar bis 17. September 35 Gespräche der Hausspitze mit Energieunternehmen und Verbänden auf: vier mit der Ministerin selbst, 29 mit Staatssekretär Frank Wetzel, zwei mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Rouenhoff. Häufigster Gesprächspartner ist RWE mit etwa elf Terminen, es folgen der Energieverband BDEW, Uniper, Siemens Energy, Steag und EnBW. Mit Umweltverbänden steht genau ein Gespräch in der Liste, mit Anbietern von Batteriespeichern keines.

Die Grünen wollen auch wissen, auf wessen Veranlassung die Gespräche zustande kommen, welche Unterlagen übergeben werden und ob die Kontakte im Lobbyregister stehen. Diese Fragen bleiben unbeantwortet. Eine solche Erfassung sei „weder rechtlich geboten noch … leistbar“.

Auf den Vorwurf, Umweltverbände und Erneuerbaren-Branche kämen im Ministerium kaum zu Wort, entgegnet das Haus im Oktober dem Spiegel, unterhalb der Leitungsebene habe es „vielfältige dienstliche Kontakte“ gegeben. Eine vollständige Aufstellung darüber existiere nicht.

Im Lobbyregister, aber keine Lobby

„Ich war nie in der Gaslobby tätig“, sagt Reiche in der Bundespressekonferenz, und begründet es so: „Ich habe für ein Unternehmen gearbeitet, das Stromleitungen gebaut hat und an der Energiewende gearbeitet hat.“ Und weiter:

„Das Geschäftsfeld der Westenergie umfasst kein Gasgeschäft.“

Bundespressekonferenz, 22.04.2026

Sie sei Vorstandsvorsitzende eines Unternehmens gewesen, das Energieinfrastruktur betrieben habe, und das sei „nicht nur ein wesentlicher Unterschied, das ist ein gravierender Unterschied“.

Westenergie, deren Vorstand Reiche bis 2025 führte, betreibt rund 37.000 Kilometer Erdgasnetz und versorgt nach eigenen Angaben 1,5 Millionen Haushalte mit Gas. Von 2015 bis 2019 war Reiche Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen, der die Interessen von Stadtwerken vertritt – auch im Gasgeschäft. Westenergie und VKU sind beide im Lobbyregister eingetragen.

Die tagesschau übernimmt Reiches Aussage am selben Tag ohne Einordnung. Einen Korrekturhinweis ergänzt sie erst am Abend des 27. April, nach einer Anfrage des Medienmagazins Übermedien. Auf die Presseanfrage des Fachportals Cleanthinking, ob die Ministerin ihre Aussage korrigieren wolle, antwortet das Ministerium: „Die Worte der Ministerin stehen für sich.“ Westenergie sei kein Lobbyverband, sondern betreibe Infrastruktur. Fast wortgleich fällt die Antwort auf meine Bürgeranfrage aus. Zu den Gasnetzen und zum VKU äußert sich das Ministerium in keinem der Fälle.

Wer verteidigt?

Ende Juli erscheint im Tagesspiegel Background ein Gastbeitrag unter dem Titel „Von Grünen kritisiert, vom Kanzler ‚verwarnt‘ – Eine Verteidigung“. Reiche liefere, statt anzukündigen, entscheidend sei, was „hinten rauskommt“, und die Kritik an ihrer Nähe zu E.on sei überzogen. Der Autor ist Friedbert Pflüger, früher CDU-Staatssekretär. Seit 2021 ist er Aufsichtsratsvorsitzender. Beim Branchenverband der Gaswirtschaft.

Durchsuchte Postfächer, leere Chefsessel

Schon im März wurde bekannt, dass im Ministerium E-Mail-Konten durchsucht und erste Führungskräfte abberufen worden waren. Was sagt Reiches Haus selbst dazu – und wie ist die Stimmung dort?

Die Durchsuchung, amtlich

Am 23. März fragen die Grünen im Bundestag nach, am 22. April antwortet die Bundesregierung: Ausgewertet wurden am 28. und 29. Januar 36 E-Mail-Konten von 27 Mitarbeitenden, „gut 1 Prozent der Gesamtbelegschaft“. Dabei seien nur Protokolldaten geprüft worden, also Absender, Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit, gefiltert nach vorab festgelegten Schlagwörtern. „Inhalte von E-Mails wurden nicht eingesehen.“

Den Anlass stellt die Antwort anders dar als die ersten Berichte. Um die durchgestochenen Entwürfe zu Netzpaket und EEG-Novelle sei es nicht gegangen: „Zu diesen beiden Entwürfen hat keine Maßnahme stattgefunden.“ Grund sei der Verdacht gewesen, bei einer Reise der Ministerin seien personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse Dritter weitergegeben worden. Nach Spiegel-Informationen ging es um die Teilnehmerliste von Reiches Delegationsreise nach Saudi-Arabien, die in einem kleinen Nachrichtenportal erschienen war.

Die Betroffenen erfahren am 5. Februar per E-Mail von der Maßnahme, die Datenschutzbeauftragte des Hauses „im Nachgang“. Angeordnet haben die Auswertung laut Regierung „nach vorangehenden Beratungen im Kreis der Hausleitung“ die Staatssekretäre. Zur Hausleitung gehört die Ministerin. Der Spiegel schreibt unter Berufung auf die von Staatssekretär Frank Wetzel gezeichnete Antwort, Reiche sei „persönlich“ in die Maßnahme involviert gewesen.

Zwei Personalversammlungen

Schon im Dezember 2025 spricht die Personalratsvorsitzende Viktoria Ludwig auf einer Personalversammlung von „enormem Druck“ und einer „besonders negativen Grundstimmung“. Am 2. Juni 2026 sitzt Reiche in der Kantine des Ministeriums an der Scharnhorststraße in der ersten Reihe, als Ludwig erneut spricht, diesmal zwanzig Minuten lang. Es geht um Arbeitsbelastung, um Misstrauen und um die Besetzung von Stellen. „Die Entwicklung belastet die Kolleginnen und Kollegen“, sagt Ludwig, „und ja, zunehmend führt das zu gesundheitlicher Betroffenheit.“

Besonderen Unmut löst nach Darstellung des Handelsblatts die Einstellungspraxis aus. Immer mehr Stellen werden mit Leuten von außen besetzt, etwa aus dem Vorfeld der CDU oder aus der Unionsfraktion. Nach Ludwigs Angaben sind es rund 30, vor allem in der Leitungsabteilung, inzwischen auch auf den Ebenen darunter. Wer im Haus Karriere macht, beginnt in der Regel als Referentin oder Referent und steigt über Jahre auf. Weil die Sparvorgaben die Zahl solcher Stellen ohnehin verringern, bleiben für die eigenen Leute noch weniger. „Wer soll mit gutem Beispiel vorangehen in dieser schwierigen Situation, wenn nicht die Hausleitung“, fragt Ludwig.

Reiche antwortet zunächst versöhnlich:

„Ich verteidige dieses Haus bei jeder sich bietenden Gelegenheit.“

Handelsblatt, 02.06.2026

Zu den Besetzungen von außen sagt sie: „Es gibt Fälle, da müssen wir uns extern verstärken.“ Und auf den Vorwurf, sie misstraue den Fachleuten im Haus, entgegnet sie, sie könne natürlich nicht dauernd mit allen 2.000 Beamten im Austausch sein. Eine Beamtin aus der Abteilung Wirtschaftspolitik meldet sich später zu Wort: „Da fühle ich mich nicht ernst genommen.“

Fünf Tage vor der Versammlung hatte die Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage der Grünen geantwortet, diesmal zur Ausschreibung von bis zu 9.000 Beraterstunden im Jahr. Ob die Fachebene die Vergabe solcher Aufgaben nach außen als Misstrauen verstehe, wollten die Grünen wissen. Die Antwort besteht aus einem Wort: „Nein.“

Drei Besetzungen in einem Jahr

Die Leitungsabteilung koordiniert die Arbeit eines Ministeriums, ihre Leitung ist in der Regel die erste Ansprechperson der Ministerin. Nach dem Amtsantritt macht Reiche Yvonne Schreiber zur Abteilungsleiterin, die frühere Büroleiterin von Peter Altmaier, die schon den Übergang ins Amt organisiert hat. Im Februar 2026 muss Schreiber gehen, laut Handelsblatt nach „persönlichen Problemen“ zwischen den beiden. Ihr Stellvertreter Erik Voigt, ein Vertrauter Reiches, soll nachfolgen. Weil er nach Handelsblatt-Informationen schon vorher weitgehende Personalentscheidungen getroffen und Teile des Hauses gegen sich aufgebracht hat, wird der Aufstieg nie vollzogen. Für Voigt entsteht stattdessen eine Sonderrolle „Querschnittsaufgaben Wirtschaftspolitik“.

Nachfolger wird zum 4. Juni Jan Dietrich Müller, zuvor Kommunikationschef beim Rückversicherer Swiss Re. Empfohlen haben soll ihn laut Handelsblatt FGS Global,2 eine der Kommunikationsagenturen, die das Ministerium beraten. Nach 73 Tagen, zum 15. August, geht Müller „auf eigenen Wunsch“. Aus dem Haus heißt es, er habe wenig Gelegenheit zum Austausch mit der Ministerin gehabt, „was unüblich ist“. Reiche schreibt den Mitarbeitenden, man sei nach einem „sehr konstruktiven Gespräch“ übereingekommen, die Zusammenarbeit zu beenden. Den Posten besetzt sie nicht neu: Aus der Abteilung werden zwei Stäbe, die direkt an die Ministerin berichten.

Unterhalb der Leitung ist die Fluktuation noch höher. Zwischenzeitlich fehlen in der Abteilung nach Handelsblatt-Informationen „fast ein Dutzend Führungskräfte“, Beamte aus anderen Abteilungen wollen „keinesfalls dorthin wechseln“. Ende Juli sind die meisten Lücken geschlossen, drei von zehn Referatsleitungen aber noch offen.

Die Abteilung Strom ohne Unterabteilungsleitungen

Auch im Energiebereich wechselt das Personal. Im Dezember 2025 wird Thorsten Falk, zuständig für die Systemsicherheit der Stromnetze, laut Spiegel „komplett aus dem Energiebereich“ entfernt. Bis März 2026 wird Dania Röpke, seit 2012 im Haus und Leiterin der Unterabteilung für die Strategie der Energiewende und erneuerbare Energien, „von ihren Aufgaben entbunden und zur Referatsleiterin degradiert“. Beatrix Brodkorb, Leiterin der Unterabteilung Stromnetze, wechselt in die Industrieabteilung. Die Abteilung Strom hat damit keine einzige Unterabteilungsleitung mehr – mitten in der Arbeit an EEG-Novelle, Netzpaket und Windenergie-auf-See-Gesetz. Im Haus fallen laut Spiegel die Worte „Mikromanagerin“ und „Klima des Misstrauens“.

Der Organisationsplan des Ministeriums mit Stand 29. Juli bestätigt das Bild vier Monate später: Alle drei Unterabteilungen der Abteilung Strom sind dort mit „N.N.“ ausgewiesen. Röpke steht im Plan in der Abteilung Wirtschaftspolitik, außerhalb des Energiebereichs.

Eine Gesamtzahl der Abgänge gibt es nicht. Auf eine Anfrage antwortet Reiches Haus, „dauerhaft unbesetzte Stellen“ gebe es nicht, vorübergehende Vakanzen würden nicht statistisch erfasst. Einzelne Leitungsfunktionen würden „kommissarisch wahrgenommen“.

Ende Juli, nach der Kabinettsumbildung, berichtet die Bild-Zeitung, Merz sei mit Reiches Bilanz unzufrieden. Sie stehe wegen schlechter Zustimmungswerte und „hohem Personalverschleiß“ unter Druck.

Die Grüngasquote zahlen die Privathaushalte

Im Februar 2026 einigt sich die Koalition darauf, das Heizungsgesetz zu kippen. Aus den Eckpunkten wird im Lauf des Jahres das Gebäudemodernisierungsgesetz – und daneben eine Quote für grüne Gase, deren Kosten bis heute niemand beziffert.

Die Vorlage aus der Branche

Am 24. Februar, dem Tag, an dem sich die Koalition auf die Eckpunkte einigt, berichtet der Spiegel über ein Positionspapier dreier Verbände: des Deutschen Verbands Flüssiggas, des Mineralölverbands En2X und des Eigentümerverbands Haus & Grund. Sie fordern eine „komplett neue Systematik“. Die Pflicht zum klimafreundlichen Heizen soll nicht mehr bei den Hausbesitzern liegen, sondern bei den Energieanbietern, die ihren Brennstoffen schrittweise grüne Anteile beimischen sollen. Gasheizungen sollen erlaubt bleiben. Die höheren Kosten würden „von allen Kundinnen und Kunden getragen“.

Im Kern ist das die Konstruktion, die später kommt: eine Beimischungspflicht für neue Gas- und Ölheizungen, die sogenannte Bio-Treppe,3 und eine Grüngasquote für den Bestand.

Was die Quote kostet

Wie teuer das Heizen mit grünem Gas wird, hängt davon ab, wie viel Biomethan und Wasserstoff es gibt und zu welchem Preis. Die Frage stellt sich von Anfang an. Auch mir. In einer Bürgeranfrage vom 28. Februar will ich vom Ministerium wissen, auf welchen Potenzialberechnungen die Quote beruht. Die Antwort vom 26. März: Konkrete Informationen „liegen einfach noch nicht vor“, das Eckpunktepapier „schafft keine Fakten“. Im selben Monat verspricht Reiches Ministerium öffentlich, die Kosten würden „klar kommuniziert und im Gesetzentwurf ausbuchstabiert“.

Was folgt, lässt sich in wenigen Sätzen erzählen. Im April antwortet das Ministerium dem Grünen-Abgeordneten Andreas Audretsch, Mehrkosten oder auch nur Bandbreiten „können nicht beziffert werden“. Im Mai steht im Gesetzentwurf, eine belastbare Abschätzung der Kosten sei „derzeit nicht möglich“. Im Juli nennt der Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Kosten von Bio-Treppe und Quote „nicht bezifferbar“. Im Oktober legt das Ministerium Eckpunkte für das Quotengesetz vor. Auch dort, so t-online, „keine Prognosen zur Preisentwicklung“.

Andere haben gerechnet. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt schon bei einer Quote von sieben Prozent auf rund 178 Euro Mehrkosten im Jahr für einen Zweipersonenhaushalt. Laut dem Vergleichsportal Verivox verteuert die Beimischung das Gas im Schnitt um 25 Prozent. Reiche verweist in Interviews auf einzelne günstige Biogastarife.

Wie hoch die Kosten sein werden, kann Reiche nicht sagen. Wer sie zu tragen hat, weiß sie dagegen schon: Die Quote gilt nur für bestehende Heizungen und wird allein von privaten Haushalten getragen. Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausgenommen. Sie beginnt 2028 mit einem Prozent und steigt bis 2045 auf hundert Prozent. Erfüllen die Versorger die Quote nicht, wird eine Ersatzzahlung fällig, deren Höhe offen ist. Der Anstieg der Quote „könne zeitlich verschoben werden“, wenn der Markt es erfordert.

Die drei Verbände wollten die Kosten auf alle Gaskunden verteilen. Jetzt tragen die Privathaushalte sie allein.

Woher das Gas kommen soll

2025 wurden in Deutschland 12,3 Terawattstunden Biomethan ins Netz eingespeist, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zusammenträgt. Der Gasverbrauch lag im selben Jahr bei 864 Terawattstunden. Das Potenzial aus Abfällen und Reststoffen schätzt die Deutsche Energie-Agentur (dena) auf gut 50 Terawattstunden, den Bedarf für 2045 auf etwa 200. Was fehlt, müsste aus Energiepflanzen, aus Importen oder aus Wasserstoff kommen.

Die Städte planen damit kaum. Eine Auswertung des BUND von 37 großstädtischen Wärmeplänen ergibt: Von gut 70 Terawattstunden Wärme sollen nur rund drei aus Biogas oder Wasserstoff stammen. Der Städte- und Gemeindebund warnt vor „widersprüchlichen Förderanreizen“, bei grünen Gasen fehle „Verlässlichkeit“. Sogar der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht, CDU, rät davon ab, auf Gas zu setzen. Und der Stadtwerkeverband VKU, dessen Hauptgeschäftsführerin Reiche von 2015 bis 2019 war, vermisst in den Eckpunkten vom Oktober die Antwort, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen“.

Durchs Kabinett

Für Stellungnahmen zum Gesetzentwurf gibt das Ministerium Ländern und Verbänden vier Tage Zeit – für einen Entwurf, den der Nationale Normenkontrollrat4 „technisch anspruchsvoll, sehr komplex und schwer verständlich“ nennt. Der Rat kritisiert die Frist als „unangemessen kurz“, eine Frist für eine gründliche Prüfung wäre „zwingend erforderlich gewesen“. In seiner Stellungnahme vom 13. Mai hält er den Entwurf für „nicht praxistauglich“, die Darstellung der Folgen sei „unvollständig und nur zum Teil methodengerecht“. Zu den Kosten der Bio-Treppe heißt es: „Die Höhe der Kosten hat das Ressort nicht dargestellt.“ Die Entlastung durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel erkennt der Rat dagegen als „methodengerecht und nachvollziehbar“ an. Sein Vorsitzender Lutz Goebel nennt das Gesetz eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten“ Vorhaben der vergangenen Jahre.

Am selben Tag beschließt das Kabinett den Entwurf. In der Kabinettsvorlage, gezeichnet von Reiche und Bauministerin Verena Hubertz (SPD), heißt es, der Normenkontrollrat habe „eine Stellungnahme abgegeben und keine Bedenken erhoben“. Ob sich dieser Satz auf eine frühere Fassung der Stellungnahme bezieht – die vorliegende ist als „aktualisiert“ gekennzeichnet und trägt den Stand 16:35 Uhr –, ist nicht bekannt. Auf Seite zwei der Vorlage steht außerdem: „In Anbetracht des engen Zeitrahmens konnte die Rechtsprüfung nicht abgeschlossen werden.“ Die Prüfung durch das Justizministerium ist nach der Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen. Aus Sicht der beiden Ministerinnen steht die fehlende Prüfung einer Befassung des Kabinetts „nicht im Wege“.

Verfassungsfragen

Auch in der Union gibt es Zweifel. „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält“, sagt der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender der Klimaunion. Im Juni legt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein Gutachten vor. Es sieht „verfassungsrechtliche Zweifel, insbesondere ob die Verteilung der Reduktionslasten über die Zeit … verhältnismäßig ausgestaltet ist“.5 Klar verfassungswidrig sei die Abschwächung nicht, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, sei offen.

Das Gutachten hält auch fest, was das Gesetz bedeutet. Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Heizungen, bestehende Gas- und Ölkessel dürfen unbegrenzt mit fossilem Brennstoff weiterlaufen. Eine Pflicht zu 60 Prozent grüner Wärme kommt erst 2040, „knapp vierzehn Jahre später“ als nach bisherigem Recht. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung rechnet damit, dass 2045 rund 3,3 Millionen Gas- und Ölheizungen mehr in Betrieb sind als ohne die Neuregelung. Und: „Eine Prognose staatlicher Stellen liegt bislang nicht vor.“

Beschlossen

Am 10. Juli, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, beschließt der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz mit 322 zu 272 Stimmen. Die 65-Prozent-Regel fällt, die Bio-Treppe bleibt unverändert: zehn Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035, 60 ab 2040. Vermieter tragen bei neu eingebauten fossilen Heizungen einen gedeckelten Anteil der Kosten. Anträge auf einen Heizkostendeckel und eine Mieterschutzklausel lehnt der Bundestag ab. Die Grüngasquote wird in ein eigenes Gesetz ausgelagert, das die Regierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.

Die Eckpunkte dafür liegen inzwischen vor. Eine Kostenschätzung nicht.

Millionen fürs Image

Seit Februar 2026 lässt sich Reiche von den Kommunikationsagenturen Scholz & Friends und FGS Global beraten. Was das kostet, wer dafür im Ministerium ein- und ausgeht und was das Haus in derselben Zeit auf seinen Social-Media-Kanälen verbreitet, zeigt sich im Lauf des Jahres.

Die Charmeoffensive

Im Juni beschreibt der Spiegel, was seit Februar zu beobachten ist: auffällig viele Interviews, Gastbeiträge und Videos, dazu ein dreistündiger Podcast. Im Ministerium wird Joachim Koschnicke „regelmäßig gesichtet“, auch in Sitzungen. Koschnicke ist Partner bei FGS Global, war Wahlkampfstratege für Angela Merkel und Cheflobbyist bei Opel. Im Ministerranking des Meinungsforschungsinstituts Ipsos liegt Reiche zu diesem Zeitpunkt auf Platz 18 von 18.

Bis zu 2.217.600 Euro pro Jahr sind laut einer Meldung des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss für die Beratung durch beide Agenturen eingeplant. Der Vertrag läuft zwei Jahre und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden, bei voller Laufzeit wären es fast neun Millionen Euro. Die Ausschreibung nennt als Höchstwert zwölf Millionen. Partner von FGS Global rufen nach Spiegel-Informationen Stundensätze von bis zu 1.000 Euro auf. Seit Oktober 2025 hat das Ministerium außerdem 142.250 Euro für externe Redenschreiber ausgegeben.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die „Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“ vereinbart.

Vertragspartner des Ministeriums ist formal nur Scholz & Friends, FGS Global arbeitet als Subunternehmer.2 Auf die Frage des Grünen-Abgeordneten Michael Kellner, wie das Ministerium die Unabhängigkeit von FGS bei der Beratung zur Energiewende einschätze, antwortet Staatssekretärin Gitta Connemann sinngemäß: gar nicht. Eine „unmittelbare Vertragsbeziehung“ bestehe nur mit Scholz & Friends.

„Zeit zu wenden“

Am 23. Mai teilt das Ministerium auf X einen 51 Sekunden langen Clip der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) – „Zeit zu wenden. Große Reformen jetzt.“ – und bedankt sich für „diese Kampagne, die wirtschaftlichen Optimismus ausdrückt“. Der Beitrag wird fast eine halbe Million Mal angesehen. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert. Bekannt wurde sie mit Kampagnen gegen SPD und Grüne, etwa mit Olaf Scholz als „Schuldenkönig“ und Annalena Baerbock als Moses mit „zehn Verboten“.

Dem Spiegel sagt eine Sprecherin, Reiche und das Ministerium hätten „an der Kampagne selbst keinen Anteil. Es gab zudem auch keine Absprachen.“ Wer entschieden hat, das Video zu posten, beantwortet sie nicht. Der Neuen Zürcher Zeitung erklärt das Ministerium, das Video sei „mit Einverständnis der Ministerin“ geteilt worden. Kellner sieht einen Verstoß „gegen das Neutralitätsgebot staatlichen Handelns“. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben bedankt sich auf seine Weise: „Dank des linken Meltdowns“ habe der Clip fast 300.000 Impressions erreicht.

Ein Video vor Gericht

Auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht das Ministerium am 24. September einen Ausschnitt aus einer Rede Reiches auf „My Way“, einem Strategiegipfel für Familienunternehmen. Der Clip trägt den Titel „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“. Darin warnt Reiche vor einer Partei in Berlin, die Enteignungen ins Programm schreibe und „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“. Namentlich genannt wird die Partei nicht. Vier Tage zuvor ist die Linke bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl stärkste Kraft geworden.

Am 4. Oktober legt Reiche nach, diesmal als Parteipolitikerin. Der Bild am Sonntag sagt sie, die Berliner Linke sei „nicht nur gefährlich für Berlin, sondern für unser Land“. SPD und Grüne dürften „auf gar keinen Fall die Hand zur Machtergreifung“ reichen.

Die Linke hatte schon Ende September die Löschung verlangt, nun zieht sie vor das Bundesverfassungsgericht. Am 14. Oktober gibt der Zweite Senat ihrem Eilantrag mit sechs zu zwei Stimmen statt: Das Ministerium muss das Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens für sechs Monate, entfernen. Staatsorgane müssen im Wettbewerb der Parteien neutral bleiben. Die Klage der Linken sei „nicht offensichtlich unbegründet“, und ein weiterer Verbleib des Videos könne ihr gerade während der Berliner Regierungsbildung erheblich schaden. Ob Reiches Äußerungen verfassungswidrig sind, entscheidet das Gericht damit ausdrücklich nicht. Auf Risiken für den Standort darf die Ministerin weiterhin hinweisen, nur ohne die beanstandeten Zuschreibungen.

Sechs Tage nach dem Beschluss spricht Reiche im Deutschlandfunk von einem „tiefsitzenden Antisemitismus“ bei „insbesondere einer Partei“, die das Berliner Bündnis vorantreibe. Sie sage das „als Bundeswirtschaftsministerin“.

Ein Gipfel unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Für den 19. und 20. Oktober lädt die Bundesregierung zum „Invest in Germany Summit“ nach Berlin. Ausgerichtet wird er von Reiches Ministerium, in dessen Haushalt dafür fünf Millionen Euro eingeplant sind. Die Summe deckt auch den Aufbau eines neuen Standortmarketings ab. Die bislang teuerste Veranstaltung des Ministeriums in den Jahren 2021 bis 2024 kostete laut Correctiv rund 1,5 Millionen Euro.

Wer eingeladen wird, stimmen Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium untereinander ab, beraten vom Investitionsbeauftragten des Kanzlers, dem früheren Commerzbank-Chef Martin Blessing. Ausgewählt wird laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken nach mehreren Kriterien, „darunter insbesondere das Investitionsinteresse in Deutschland und (potentielle) Investitionsvolumen“. Rund 550 Einladungen gehen an internationale Unternehmen, Finanzinvestoren, führende deutsche Konzerne und Start-ups. Abgeordnete des Bundestags sind keine darunter, „bedingt durch die Zusammensetzung der Veranstaltung“. Die Namen der Teilnehmenden nennt die Regierung nicht, „bevor eine Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat“, weil das „Durchführung und Erfolg der Veranstaltung“ beeinträchtigen könne. Auch die Gesamtkosten lassen sich laut der Antwort „erst nach der Veranstaltung“ einzelnen Bereichen zuordnen und „final beziffern“.

Einige Namen sind trotzdem bekannt, darunter BlackRock, bei dessen deutscher Tochter Friedrich Merz von 2016 bis 2020 den Aufsichtsrat führte, die Deutsche Bank – und KKR.

Der Finanzinvestor KKR hält die Mehrheit an FGS Global, einer der beiden Agenturen, die Reiches Ministerium beraten. Ende September hat KKR laut der Nachrichtenagentur Bloomberg zusammen mit RWE ein unverbindliches Gebot für Uniper abgegeben, den fast vollständig bundeseigenen Energiekonzern. Die Beteiligung des Bundes an Uniper führt das Finanzministerium. RWE ist mit etwa elf Terminen der häufigste Gesprächspartner der Hausspitze im Wirtschaftsministerium.

Am ersten Gipfeltag veröffentlicht das Handelsblatt große Teile der Gästeliste. Neben Merz, Klingbeil und Reiche nehmen demnach vier weitere Bundesminister und sechs Ministerpräsidenten teil. Unter den Investoren sind demnach die Chefs von Goldman Sachs und Amundi sowie Vertreter der Staatsfonds aus Singapur und Kuwait, unter den deutschen Konzernchefs Markus Krebber von RWE, Christian Sewing von der Deutschen Bank und Ola Källenius von Mercedes. Rund 200 Vorstandschefs sollen kommen.

Auf dem roten Teppich zum „Invest in Germany Summit“ im Kraftwerk Berlin, 19. Oktober 2026 (von links): Bundeskanzler Friedrich Merz, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, Nvidia-Chef Jensen Huang und Mercedes-Benz-Chef Ola Källenius.
Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen
IMAGO / Chris Emil Janßen

Der Gipfel beginnt am Montagabend mit einem Empfang in einem stillgelegten Kraftwerk, auf dessen Bühne Merz mit Nvidia-Chef Jensen Huang eine Kooperation bei industrieller KI verkündet. Am Dienstag folgt die eigentliche Konferenz in der privaten Wirtschaftshochschule ESMT im früheren Staatsratsgebäude der DDR. Vorher bitten Merz, Klingbeil und Reiche laut Handelsblatt jeweils zu kleinen Frühstücksrunden mit ausgewählten Investoren. Im Zentrum der Konferenz stehen direkte Gespräche zwischen Regierung und Gästen, in der Regel 15 Minuten lang. Der Gipfel finde „weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um einen offenen Austausch zu ermöglichen“, zitiert Correctiv die Veranstaltungswebseite. Laut Programm ist nur die Eröffnung „open for press“, die übrigen Runden sind registrierten Gästen vorbehalten.

Öffentlich zu hören ist Reiches Rede. Ihr Thema ist KI: Nachdem Deutschland einst gelernt habe, Erfindungen zu industrialisieren, könne es nun die Intelligenz industrialisieren, sagt sie. Nicht öffentlich ist dagegen die Runde „Energy“, die Reiche laut vorläufigem Programm gemeinsam mit BlackRock-Chef Larry Fink leitet.

Am Morgen des zweiten Tages nennt die Ministerin im Deutschlandfunk eine Zahl: Investitionszusagen von 228 Milliarden Euro, und zwar nur für Projekte mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro. Auf die Nachfrage „Haben Sie gestern bekommen, oder?“ antwortet sie:

„Ich darf das ja, ich, äh, ich, äh, ich gehe auf Ihre Frage, äh, äh, ein.“

Deutschlandfunk, 20.10.2026

Danach spricht sie über Reformen.

Die Liste hinter der Zahl gibt Reiches Haus nicht heraus. Sie sei als „internes Dokument“ nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, teilt ein Sprecher des Hauses der WirtschaftsWoche auf Anfrage mit. Genannt werden nur die wichtigsten Branchen, an der Spitze „Energie/Utilities/Batterien“. Offen bleibt, ob das Geld tatsächlich neu hinzukommt oder ob die Unternehmen ohnehin eingeplante Vorhaben gemeldet haben. Ebenso unklar ist, über welchen Zeitraum investiert werden soll und ob die Übernahme deutscher Firmen durch ausländische Investoren mitgezählt wird. „Ich bezweifle, dass es sich bei den 228 Milliarden Euro ausschließlich um zusätzliche Investitionen handelt“, sagt Timo Wollmershäuser vom Ifo-Institut. Im vergangenen Jahr investierten Unternehmen in Deutschland insgesamt rund 489 Milliarden Euro. Als positives Signal werten den Gipfel die von der WirtschaftsWoche befragten Ökonomen dennoch.

Eine Woche nach dem Gipfel hat die Bundesregierung die Liste der Teilnehmenden nicht veröffentlicht. Die Kosten sind nicht beziffert. Eine Presseanfrage von Surplus, unter anderem zur Gästeliste und zu den geplanten Investitionen, beantwortete das Ministerium nicht binnen der gesetzten Frist.

„Schluss mit der Selbsttäuschung“

Anfang April, gut einen Monat nach Beginn des Iran-Kriegs, meldet sich die Ministerin mit einem Gastbeitrag in der FAZ zu Wort. Die Öl- und Gaspreise steigen, und Reiche nutzt den Moment für eine Grundsatzrede gegen die Erwartung, man müsse „nur Wind- und Solarenergie schneller ausbauen – und die Sache wäre gelöst“. Ihr Titel: „Schluss mit der Selbsttäuschung in der Energiepolitik“. Die FAZ ändert die Überschrift später in „Jetzt ist Zeit für ernsthafte Energiepolitik“.

Was drinsteht

Die Ziele von 80 Prozent Ökostrom bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 nennt Reiche „schöne Zahlen, die unser schlechtes Gewissen besänftigen“. Während man sich daran geklammert habe, seien die Strompreise „explodiert“. Erneuerbare deckten erst „knapp ein Fünftel“ des Gesamtenergieverbrauchs. Die Systemkosten lägen bei über 36 Milliarden Euro im Jahr und stiegen bis 2035 auf 90 Milliarden. Dann schreibt sie:

„Fast drei Milliarden Euro zahlen wir allein dafür, dass Windräder und Solaranlagen abgeregelt werden.“

FAZ, 07.04.2026

Die Erneuerbaren-Branche sei „erwachsen geworden“ und müsse Verantwortung übernehmen. Deutschland brauche weiter Gas und schließe deshalb langfristige Lieferverträge mit den USA, Kanada, Angola und Mexiko. Bei kleinen, modularen Atomreaktoren investierten „16 EU-Mitgliedstaaten“ bereits gemeinsam. Und: „Das 80-Prozent-Ausbauziel für Erneuerbare bleibt.“

Was die Faktenchecks finden

Malte Kreutzfeldt prüft den Text für Table.Media Punkt für Punkt. Der Haushaltsstrompreis liegt nach BDEW-Daten 25 Prozent höher als vor zehn Jahren, die allgemeinen Verbraucherpreise sind im selben Zeitraum um 28 Prozent gestiegen. Kleine und mittlere Industriebetriebe zahlen so wenig für Strom wie in keinem der vergangenen zehn Jahre. Der Anteil der Erneuerbaren am Primärenergieverbrauch liegt laut AG Energiebilanzen bei 20,8 Prozent, also nicht knapp unter, sondern über einem Fünftel. Vor allem aber sei der Primärenergieverbrauch das falsche Maß, weil bei fossilen Energieträgern ein großer Teil als Abwärme verloren geht. Am Stromverbrauch haben die Erneuerbaren einen Anteil von mehr als der Hälfte, was Reiche an anderer Stelle selbst schreibt.

Die drei Milliarden Euro sind die gesamten Kosten für Eingriffe ins Stromnetz, den sogenannten Redispatch.6 Darin stecken die Entschädigungen für abgeregelte Wind- und Solaranlagen, aber auch die Kosten für fossile Kraftwerke, die an anderer Stelle hochgefahren werden. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur entfielen 2025 rund 40 Prozent der abgeregelten Strommenge auf fossile Kraftwerke. Reiches Ministerium nennt auf Anfrage 17 Prozent. Die Zahl hatte Reiche schon im März verwendet, damals noch als reine Entschädigung für Ökostrom. Die Formulierung ist vorsichtiger geworden, die Zuordnung bleibt laut Table.Media falsch.

Die 90 Milliarden Euro Systemkosten und die „20 Gigawatt“ abgeschaltete Kernkraft stehen beide im Strommarktreport der Unternehmensberatung McKinsey vom Februar. Den Schluss, den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen, zieht McKinsey daraus nicht. Für die Angabe zu den 16 EU-Staaten, die gemeinsam in kleine Reaktoren investieren, liefert das Ministerium auf Nachfrage keinen Beleg. Kommerziell gibt es diese Reaktoren bislang nicht. Und beim Ausbauziel fehlt ein Wort: Im Gesetz steht ein Anteil von „mindestens“ 80 Prozent.

Der Volksverpetzer stellt den 36 Milliarden Euro Systemkosten zwei andere Zahlen gegenüber: 76 bis 80 Milliarden Euro, die Deutschland jährlich für fossile Energieimporte ausgibt (Statistisches Bundesamt), und 65,4 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen für fossile Energien (Umweltbundesamt).

Den deutlichsten Widerspruch formuliert der Koalitionspartner. Zwei Tage nach Reiche schreibt die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer, ebenfalls in der FAZ, Reiche ziehe die Klimaziele „ins Lächerliche“. Sie verschweige, dass ein Drittel der Stromkosten auf die Netzentgelte entfalle und dafür bereits Zuschüsse von 6,5 Milliarden Euro beschlossen seien. Tobias Goldschmidt, grüner Umweltminister von Schleswig-Holstein, sagt: „Reiche macht ausgerechnet die Energiewende zum Prügelknaben.“ Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie stellt fest, Reiche verwende „dieselben falschen Zahlen“, als habe sie die Kritik „überhaupt nicht wahrgenommen“.

Ein Satz, zweimal

Im FAZ-Beitrag schreibt Reiche zum geplanten Netzpaket: „Wer in überlasteten Netzgebieten eine Anlage anschließen will, muss sich an den Kosten beteiligen oder das Risiko tragen, dass der Strom nicht immer eingespeist werden kann.“ Wenige Tage später erscheint im Handelsblatt ein weiterer Gastbeitrag Reiches. Darin heißt es: „Wer in überlasteten Netzgebieten eine Anlage anschließen will, beteiligt sich in Zukunft an den Kosten oder trägt das Einspeiserisiko.“ Im selben Text regt sie an zu prüfen, ob „eine Ausweitung der inländischen Erdgasförderung“ zur Versorgungssicherheit beitragen kann: „Ideologie ist dabei kein Argument.“

Die FAZ beobachtet bei Reiche ein „Umdenken“ in ihrer „Kommunikationsstrategie“. Seit Februar beraten Scholz & Friends und FGS Global das Ministerium, für bis zu 2,2 Millionen Euro im Jahr.

Das einzige Lob in der Übersicht der Reaktionen, die die FAZ zusammenträgt, kommt von Timm Kehler, dem Geschäftsführer des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Er freut sich, dass Reiche die Rolle von Gas „ehrlich und pragmatisch“ eingeordnet habe.

Zwei Tankrabatte, keine Gegenfinanzierung

Mit dem Iran-Krieg steigen die Spritpreise, und die Frage, wie der Staat Autofahrer und Unternehmen entlastet, wird zum Streit in der Koalition. Reiches Rolle darin verändert sich binnen weniger Wochen.

Im März: ein „scharfes Schwert“

Im März treten Union und SPD noch gemeinsam gegen die Mineralölkonzerne an. Die Tankstellen sollen ihre Preise nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen, um zwölf Uhr, und das Kartellrecht soll verschärft werden: Unternehmen sollen künftig selbst belegen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind. Der Verband Fuels und Energie warnt vor Versorgungsengpässen. Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) nennt das „reine Erpressung“ und sagt: „Schluss mit der Gier auf Kosten der Bürger.“ Reiche spricht im Bundestag von transparenteren Preisstrukturen und einem „scharfen Schwert“, das der Branche wehtue. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lässt zur selben Zeit eine Übergewinnsteuer für die Konzerne prüfen.

Die Mittagsregel gilt ab April. Sepp Müller zieht im Juni eine positive Bilanz: Die Zahl der Preisänderungen sei von über 20 auf sechs bis sieben am Tag gesunken. Wie groß die Sprünge sind, zeigt eine Auswertung des ADAC von mehr als 14.000 Tankstellen. Statt die Preise berechenbarer zu machen, hat die Regel die größten Preisschwankungen im Tagesverlauf seit Beginn der Aufzeichnungen gebracht – im Mai im Schnitt 14,6 Cent pro Liter bei E10 und 18,4 Cent bei Diesel. Viele Tankstellen schlagen mittags kräftig auf, um sich für den Rest des Tages abzusichern, und senken die Preise danach wieder. Verstöße gegen die Regel registriert das Bundeskartellamt vor allem in den ersten Wochen im sechsstelligen Bereich.

Freitag, der 10. April

Am Donnerstag treffen sich Kanzler Merz, Klingbeil und Reiche im Kanzleramt. Verabredet wird nach Spiegel-Informationen, „Vorschläge einvernehmlich zu erarbeiten“. Danach dämpft Merz die Erwartungen: „Rechnen Sie nicht mit kurzfristigen Entscheidungen.“

Am Freitagmorgen erscheint im Handelsblatt ein Gastkommentar Reiches. Er enthält eine „Wachstumsagenda“ mit der Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, ein Nein zur Abschaffung des Ehegattensplittings – sie sei hier „entschieden anderer Meinung als der Koalitionspartner“ – und zum Sprit nur den Hinweis, man solle die Pendlerpauschale prüfen. Am Vormittag lädt Klingbeil Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände zu einem Treffen über Entlastungen. Reiche ist eingeladen, schickt aber nur einen Abteilungsleiter. Der Grund: Zur selben Zeit gibt sie in ihrem Ministerium eine eigene Pressekonferenz. Der Koalitionspartner sei in den vergangenen Wochen mit Vorschlägen aufgefallen, „die teuer, wirkungsschwach und verfassungsrechtlich fragwürdig sind“.

Reiche schlägt eine vorübergehend höhere Pendlerpauschale vor, Direktzahlungen für Geringverdiener und Fernpendler und eine niedrigere Dieselsteuer für die Logistik. Einer Übergewinnsteuer erteilt sie eine „klare Absage“. Raffinerien seien „ein wesentlicher Standortfaktor“, sie zu schwächen sei „das falsche Signal“. Außerdem kündigt sie für Sonntag einen Koalitionsausschuss an. Im Kanzleramt kommt das nach Spiegel-Informationen nicht gut an, und den Ausschuss gibt es dann nicht.

SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher hält dagegen: „Kein Zaudern und Zögern, sondern Machen.“ Eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten habe die Ministerin um Vorschläge gebeten, aus dem Ministerium sei nichts gekommen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, findet Reiches Einlassungen „sehr befremdlich“, sie sei „bis heute nicht im Amt angekommen“. Am Nachmittag heißt es aus dem Umfeld des Kanzlers, Merz sei „befremdet über den öffentlichen Schlagabtausch“.

Rücktrittsforderung, dann Applaus

Am Wochenende fordert Christian Bäumler, Vizechef des CDU-Sozialflügels CDA, im SWR Reiches „Auswechslung“. Wer sich gegen ein Machtwort des Kanzlers stelle, „will eine andere Koalition“. Der CDA-Vorsitzende Dennis Radtke widerspricht: keine Personaldiskussionen.

Zwei Tage später, in der Sitzung des CDU-Bundesvorstands, gibt es nach Spiegel-Informationen lang anhaltenden Applaus für die Ministerin. Merz sagt: „Der Applaus für Dich zeigt die volle Unterstützung, die Du von uns allen hast.“ Unionsfraktionschef Jens Spahn lobt „wichtige, richtige Impulse“. Die Nachrichtenagentur Bloomberg titelt wenige Tage später: „Merz drafted lobbyist for German coalition, now it’s costing him“ – Merz hat eine Lobbyistin ins Kabinett geholt, und das kostet ihn jetzt.

Was beschlossen wird

Am selben Montag einigen sich die Koalitionsspitzen auf ein Entlastungspaket. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt für zwei Monate um rund 17 Cent pro Liter. Zur Gegenfinanzierung sind Schritte gegen die Mineralölkonzerne geplant, und die Koalition begrüßt, dass die EU eine Übergewinnabgabe prüft. Die höhere Pendlerpauschale, Reiches Vorschlag, kommt im Paket nicht vor.

Teil des Pakets ist auch ein steuer- und abgabenfreier Krisenbonus von bis zu 1.000 Euro, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten auszahlen dürfen – aus eigener Tasche. Dieser Teil scheitert: Im Mai verweigert der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz die Zustimmung, weil Länder und Kommunen fast zwei Drittel der Steuerausfälle hätten tragen müssen. Wenige Tage später teilen Spahn und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann den Unionsabgeordneten mit, das Vorhaben werde „nicht weiter verfolgt“.

Wie oft sich Reiche selbst mit Mineralöl- und Luftfahrtbranche über die Versorgung berät, will im Mai der Grünen-Abgeordnete Tarek Al-Wazir wissen. Staatssekretär Wetzel antwortet: Es habe bisher einen einzigen solchen „Roundtable“ gegeben, am 20. April, und an dem habe Reiche nicht teilgenommen. Eine gemeinsame Pressemitteilung von Reiche und Verkehrsminister Patrick Schnieder hatte den Eindruck erweckt, beide seien dabei gewesen, vertreten ließen sie sich von ihren Staatssekretären. Von 24 dieser Runden in der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine habe Reiches Vorgänger Robert Habeck 23 persönlich geleitet. Die Ministerin stehe aber im „regelmäßigen Austausch“ mit Unternehmen und Verbänden.

Der Tankrabatt endet am 1. Juli. Er hat den Staat rund 1,6 Milliarden Euro gekostet, nach Angaben des Finanzministeriums kamen etwa 80 Prozent davon an der Zapfsäule an. Eine Studie des Energieexperten Steffen Bukold im Auftrag von Greenpeace schätzt die Übergewinne der Mineralölbranche zwischen Anfang März und Anfang Juli, gemessen an den Margen vor dem Krieg, auf 3,15 Milliarden Euro.

Im September beschließt das Kabinett trotzdem einen zweiten Tankrabatt: Vom 1. Oktober bis zum Jahresende sinkt der Spritpreis erneut um bis zu 17 Cent pro Liter, diesmal für rund 2,5 Milliarden Euro. Den Spritpreisdeckel nach luxemburgischem Vorbild, den die SPD schon im April wollte, soll Reiche spätestens zum 1. Januar 2027 vorlegen. Viel hält sie davon nicht. Ein solcher Deckel sei „aus verschiedensten Gründen problematisch“, lässt Reiche schon Mitte September in einem Thesenpapier verbreiten, ein „ordnungspolitisch fragwürdiger Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Preissetzungsfreiheit“ der Unternehmen. Im Finanzministerium ist nach Spiegel-Informationen inzwischen eine polnische Delegation zu Gast, um die Beamten in die technischen Details eines Spritpreisdeckels einzuführen. Eine Arbeitsgruppe um Klingbeils Chefökonomen Armin Steinbach erarbeitet eigene Konzepte. Zuständig ist eigentlich das Wirtschaftsministerium.

Von der im April angekündigten Gegenfinanzierung bei den Mineralölkonzernen ist bis Mitte Oktober nichts zu sehen: Die EU-Kommission lehnt im September eine Übergewinnabgabe ab, eine Vorteilsabschöpfung durch das Kartellamt gibt es nicht, und der zweite Tankrabatt wird aus Haushaltsresten bezahlt.

Gas, Kraftwerke, Netze

Zurück in den April. Während die Koalition um Spritpreise und Entlastungen streitet, geht es im Wirtschaftsministerium um drei Fragen: ob Deutschland mehr eigenes Gas fördern soll, nach welchen Regeln neue Gaskraftwerke gebaut werden und wann Wind- und Solaranlagen ihren Strom einspeisen dürfen.

Eigenes Gas

„Deutschlands natürliche Gegebenheiten setzen Grenzen“, schreibt Reiche am 7. April in ihrem FAZ-Gastbeitrag. Sie nennt begrenzte Wasserkraft, weniger Sonne als in Südeuropa, weite Wege zwischen Erzeugung und Verbrauch – und an erster Stelle „begrenzte Gasvorkommen, die nicht einmal in der Krise genutzt werden sollen“. Drei Tage später wird sie im Handelsblatt deutlicher. Gebraucht werde ein strategischer Ansatz für alle Energieträger, „einschließlich der Frage, ob eine Ausweitung der inländischen Erdgasförderung zur Versorgungsresilienz beitragen kann. Ideologie ist dabei kein Argument.“

Den Anstoß hatte im März ihr eigener Beraterkreis gegeben, mit der Empfehlung, Fracking „ernsthaft zu prüfen“. Kanzler Merz geht Ende März auf Distanz: „Es ist nicht meine Absicht, einen solchen Vorschlag zu machen.“ Im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 13. April steht dann, gleich neben dem Tankrabatt, die „Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen“. Das Wort Fracking kommt darin nicht vor.

Unkonventionelles Fracking ist in Deutschland seit 2017 weitgehend verboten.7 Gefördert werden heute vier bis fünf Milliarden Kubikmeter Erdgas im Jahr, rund fünf Prozent des Bedarfs. Die sicheren Reserven reichen nach Angaben des Branchenverbands BVEG etwa sieben Jahre. Zwischen einer Entscheidung für Fracking und dem ersten geförderten Gas lägen mindestens drei bis vier Jahre, für die akute Versorgungslage brächte es nach Einschätzung von Fachleuten nichts.

Widerspruch kommt aus der Koalition und aus dem Land, in dem fast das gesamte deutsche Erdgas gefördert wird. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer nennt Investitionen in fossile Ressourcen „wider dem Gemeinwohl“. In Niedersachsen lehnt die CDU-Landtagsfraktion unkonventionelles Fracking ab, die rot-grüne Landesregierung sieht keinen Grund, das Verbot zu ändern. Einen Gesetzentwurf legt das Wirtschaftsministerium bis Oktober nicht vor.

Das Kraftwerksgesetz

Ebenfalls im April geht der Entwurf des Kraftwerksgesetzes in die Abstimmung mit den anderen Ministerien. Noch 2026 sollen zwei Ausschreibungen über zusammen neun Gigawatt laufen, grob gerechnet rund 20 Gaskraftwerke. Das ist weniger als die 20 Gigawatt, die Reiche im Herbst 2025 ausschreiben wollte. Teilnehmen darf nur, wer zehn Stunden ohne Unterbrechung Strom liefern kann, und das mehrmals kurz hintereinander. Batteriespeicher „fallen faktisch raus“, schreibt die Süddeutsche Zeitung, für sie gibt es eine eigene Ausschreibung über zwei Gigawatt. Auf Wasserstoff umstellen müssen die ersten Kraftwerke erst ab 2040. Der Stadtwerkeverband VKU beklagt, kleine und kommunale Projekte würden gezielt ausgeschlossen.

Woher die Zehn-Stunden-Regel kommt und was das Bundeskartellamt im Mai dazu sagt, steht weiter oben. Am 13. Mai beschließt das Kabinett den Entwurf, an der Regel ändert sich nichts: zehn Stunden, eine Stunde Pause, wieder zehn Stunden.

Geändert wird erst im Bundestag, der das Gesetz am 9. Juli mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet. Zwischen den beiden Einsätzen sind nun bis zu drei Stunden Pause erlaubt, Speicher müssen danach nur zu 80 Prozent geladen sein. Zugleich steigt der Höchstpreis, den Bieter verlangen dürfen, von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt und Jahr. Der Bundesverband Erneuerbare Energie erwartet dadurch höhere Förderkosten, die alle Stromkunden über eine Umlage tragen. Carsten Körnig vom Solarverband BSW sagt: „Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein.“ Am folgenden Tag stimmt der Bundesrat zu.

Die erste Ausschreibung endet am 8. September. Sie ist nach Angaben der Bundesnetzagentur „deutlich überzeichnet“. Welche Technik zum Zuge kommt und welche Unternehmen, will die Behörde bis zum 3. November bekanntgeben.

Netzpaket und EEG

Zusammen mit dem Kraftwerksgesetz geht im April auch das Netzpaket in die Abstimmung der Ministerien. Es regelt, wann Wind- und Solaranlagen ihren Strom einspeisen dürfen. In Gebieten, in denen schon mehr als drei Prozent des Ökostroms gedrosselt werden, sollen neue Anlagen bis zu zehn Jahre lang ohne Entschädigung abgeregelt werden dürfen. Bisher bekommen die Betreiber dafür Geld, 2025 waren es nach Angaben der Süddeutschen Zeitung rund 422 Millionen Euro. Reiche selbst hatte kurz zuvor von fast drei Milliarden Euro gesprochen. Carsten Körnig vom Solarverband BSW warnt, große Teile Deutschlands drohten „zu Sperrzonen der Energiewende zu werden“. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht „erheblichen Verbesserungsbedarf“, die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer nennt die Pläne „so nicht einigungsfähig“.

Am 22. Mai treffen sich die Energieminister der Länder auf Norderney. Reiche sagt ihre Teilnahme kurzfristig wegen Krankheit ab. Die Konferenz lehnt den Abregelvorbehalt einstimmig ab, 16 zu 0. „Wir wollen den Kurs halten und das ist parteiübergreifend der große Konsens“, sagt Niedersachsens Energieminister Christian Meyer (Grüne).

Das Kabinett beschließt das Netzpaket am 29. Juli, gemeinsam mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Verbände hatten für ihre Stellungnahmen drei Werktage Zeit – noch einen Tag weniger als im Mai beim Heizungsgesetz. In der Nacht vor der Sitzung wird der Entwurf abgeschwächt: Die Schwelle steigt auf fünf Prozent, die Frist sinkt auf sechs Jahre, und ohne Entschädigung abgeregelt werden dürfen höchstens 20 Prozent des Jahresertrags.

Als der Bundestag am 24. September in erster Lesung über beide Gesetze berät, geht es in Nordrhein-Westfalen um eine Anlage zur EEG-Novelle. Sie teilt Deutschland in Windzonen ein, in der „Küstenregion“ soll Windkraft schwächer gefördert werden. Dort aufgeführt ist auch der Kreis Borken im Münsterland, mehr als 150 Kilometer von der Nordsee entfernt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König, direkt gewählt im Wahlkreis Borken II, hat sich nach eigenen Angaben schon mehrfach an die Bundesregierung gewandt, die Einstufung steht trotzdem im Entwurf. Nun schreibt sie direkt an Staatssekretär Wetzel, mit „höchster Priorität“: „Gerade in den gegenwärtigen Zeiten dürfen wir uns solche Fehlentscheidungen nicht erlauben.“ Borkens Landrat Kai Zwicker (CDU) nennt die Einstufung „völlig absurd“, mindestens 15 geplante Windprojekte könnten betroffen sein. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) wirft dem Bund vor, er ignoriere „seit Wochen das Feedback aus Ländern und Branchen“. Reiches Ministerium verweist auf Windatlas-Daten des Umweltbundesamts.

Den Abregelvorbehalt verteidigt in der Bundestagsdebatte niemand. Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker geht auf Distanz: Der Vorschlag könne „zu ungewollten Nebenwirkungen führen, nicht nur zur Verschwendung von Strom, sondern vielleicht sogar auch zum Verzicht, zum kompletten Verzicht auf neue Anlagen, weil eben Planbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Bankability darunter leiden“. Anfang Oktober wendet sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit einem Brief an Kanzler Merz. Die beiden Gesetze hätten „das Potential, der Bundesrepublik Deutschland und meinem Bundesland zu schaden“. Und: „Die Einführung eines Redispatchvorbehaltes ist falsch.“ Für Investoren sei das ein „verheerendes Signal“, er habe den Eindruck, „dass Deutschland energiepolitisch die falschen Weichen stellt“.

Bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 7. Oktober fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie die „ersatzlose Streichung“ des Vorbehalts, er kehre das Verursacherprinzip um und nehme den Netzbetreibern den Druck, ihre Netze auszubauen. Die Stiftung Umweltenergierecht sieht erhebliche Risiken, ob das Instrument mit EU-Recht vereinbar ist. Die vier Übertragungsnetzbetreiber und der Stadtwerkeverband VKU, dessen Hauptgeschäftsführerin Reiche bis 2019 war, verteidigen den Entwurf. Mitte Oktober geht der Bundestag in die Sitzungspause, ohne über Netzpaket und EEG abgestimmt zu haben.

Ausgerechnet das Kostenargument könnte sich umkehren. Nach einer Berechnung des Thinktanks Agora Energiewende, über die der Spiegel berichtet, brächte die EEG-Novelle bis 2030 rund drei Milliarden Euro Mehrkosten für den Bundeshaushalt, danach drei Milliarden Euro im Jahr. Einer der Gründe: der Abregelvorbehalt. Reiches Ministerium hält dagegen, die Förderkosten blieben „im Vergleich zur aktuellen Rechtslage stabil“, Modellrechnungen seien „grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet“.

Die unbequeme Studie

Mitte April lädt Reiches Ministerium eine Studie auf seine Website, die es selbst in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Mehr als eine Woche lang bemerkt das niemand.

Die Befunde

Beauftragt hat die Studie im August 2024 noch das Ministerium unter Robert Habeck, für 174.926,50 Euro. Erstellt haben sie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung und IW Consult, eine Tochter des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft. Der Titel: „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“. Fertig ist sie am 27. Februar, hochgeladen wird sie am 13. April, auf einer Unterseite, die man nach Recherche von t-online nur findet, wenn man gezielt danach sucht. Eine Pressemitteilung gibt es nicht. Nach mehr als einer Woche verschickt das IÖW selbst eine.

Wind- und Solaranlagen haben 2023 nach den Berechnungen der Institute rund zehn Milliarden Euro direkte Wertschöpfung und etwa 51.000 Vollzeitstellen gebracht. Von der Wertschöpfung bleiben höchstens 55 Prozent in den Regionen, fast die Hälfte fließt ab, weil große Anlagen oft Investoren von außerhalb gehören. Werden die Ausbauziele erreicht, wären es 2033 rund 21 Milliarden Euro und gut 100.000 Stellen, 12,4 Milliarden Euro blieben vor Ort. In Vorreiterregionen geht bis zu einem Zehntel des Wirtschaftswachstums der vergangenen zehn Jahre auf die Erneuerbaren zurück. Die größten Potenziale sehen die Autoren in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Baden-Württemberg. Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner nennt die Studie „Goldstaub“, jeder Bürgermeister solle sie lesen.

Die Empfehlungen sind konkret: Bürgerenergie erleichtern, Investitionen in Erneuerbare bei der Haushaltskonsolidierung der Kommunen anrechnen, Beteiligungs- und Wertschöpfungskonzepte in Förderprogrammen wie der Nationalen Klimaschutzinitiative und der gemeinsamen Regionalförderung von Bund und Ländern zur Pflicht machen.

Was das Ministerium sagt

Eine Anfrage von t-online beantwortet das Ministerium nicht. Auf meine Bürgeranfrage vom selben Tag antwortet es am 6. Mai. Die Studie sei „im üblichen Verfahren“ veröffentlicht und nicht zurückgehalten worden. Ihre Ergebnisse flössen in kommende Gesetzesnovellen ein, die Empfehlungen ließen sich aber nicht eins zu eins übernehmen und lieferten „keine neuen“ regionalpolitischen Ansätze. Eine zweite Antwort am 12. Mai wiederholt das. Warum die Studie nicht vorgestellt wurde, beantwortet sie nicht.

Das IÖW stellt Ende April einiges klar. Die Ergebnisse seien schon vor dem Abschlussbericht „breit öffentlich einem Fachpublikum vorgestellt“ worden, im Mai 2025 bei den Berliner Energietagen und im November 2025 auf einer regionalpolitischen Konferenz des Ministeriums in Chemnitz. Bezahlt worden sei das Institut nach Abnahme eines Entwurfs, unabhängig von der Veröffentlichung. t-online hatte berichtet, das Geld fließe erst nach der Veröffentlichung.

t-online weist schon im April auf einen Widerspruch hin: Gerade in den Regionen mit großem Potenzial, an der Küste und in Bayern, könnten Reiches Netzpaket und EEG-Novelle den Ausbau von Wind und Solar bremsen.

Ein Referat weniger

Seit dem 2. Oktober hat Reiches Ministerium ein Referat weniger. Angekündigt wurde dieser Schritt nicht.

Still und leise

Das Referat IV D 5 „Wind-, Solar- und Transformationsindustrien“ gehört zur Industrieabteilung des Hauses und wird laut Organisationsplan vom Juli von Friedrich Gröteke geleitet.8 Es soll Hersteller von Solarmodulen und Windanlagen in Deutschland ansiedeln, Förderprogramme betreuen und Lieferketten für kritische Komponenten absichern. Die Produktion von Solarmodulen und vor allem Solarzellen ist in Deutschland praktisch zum Erliegen gekommen, das Referat soll sie wiederbeleben.

Zum 2. Oktober wird es im Zuge einer Umstrukturierung aufgelöst. Öffentlich wird das vier Tage später, als Table.Briefings nachfragt und das Ministerium „Informationen aus Ministeriumskreisen“ bestätigt. Die Aufgaben übernehmen die Referate „Energieintensive Industrien, Strompreiskompensation“ und „Investitions- und Konsumgüterindustrien, Stahl- und Metallerzeugung, Investitionsprüfungen“. Das Ministerium begründet den Schritt mit „aktuellen industriepolitischen Prioritäten“ und mit Einsparverpflichtungen. Für den „Invest in Germany Summit“ zwei Wochen später sind im Haushalt desselben Ministeriums fünf Millionen Euro eingeplant, einschließlich des Aufbaus eines neuen Standortmarketings. Reiche sagt der Nachrichtenagentur Bloomberg, man stimme den Ausbau der Erneuerbaren mit dem Netzausbau ab, das Ziel von 80 Prozent Ökostrom bis 2030 bleibe bestehen.

Die Reaktionen

„Katherina Reiche lässt wirklich keine Gelegenheit aus, die erneuerbaren Energien zu schwächen“, sagt Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen und bis 2025 als Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium selbst für die Erneuerbaren zuständig.

Am Tag darauf melden sich die drei großen Branchenverbände gemeinsam zu Wort, der Bundesverband Erneuerbare Energie, der Bundesverband Windenergie und der Bundesverband Solarwirtschaft. Die Auflösung komme „zur absoluten Unzeit“. Die Debatte um EEG-Novelle und Netzpaket bringe „seit Monaten starke Verunsicherung“ und blockiere Investitionen. „Das BMWE verschließt bewusst die Augen vor dem wirtschaftlichen Potenzial der Erneuerbaren Energien“, heißt es in der Erklärung, und: „Diese wiederholten Störmanöver müssen aufhören.“ Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Windenergieverbands, hatte schon im Juli im Interview mit Focus online gesagt: „Ich habe es noch nie erlebt, dass man mit einem Wirtschaftsministerium und einer Ministerin so wenig in Dialog treten kann.“ Die Ministerin selbst habe sie „persönlich ein einziges Mal getroffen“, etwa fünf Wochen nach deren Amtsantritt. Einen Austausch gebe es mit der Ebene der Abteilungsleitungen und mit Staatssekretär Wetzel.

Die Zahlen daneben

In der Branche arbeiten 2025 rund 436.000 Menschen, so viele wie nie zuvor, davon etwa 172.000 in der Windenergie und knapp 90.000 in der Solarenergie. Berechnet hat das die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung, bis 2023 im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, seither im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Im September legt sie ein Szenario nach: Werden die gesetzlichen Ausbauziele erreicht, wären es 2035 rund 706.000 Beschäftigte. Mit den neuen Gesetzen aus Reiches Haus, darunter EEG-Novelle, Netzpaket und Heizungsgesetz, rechnet sie mit gut 519.000, also rund 186.600 weniger.

Die eigene Studie des Ministeriums, die nur Wind und Solar und nur die direkte Wertschöpfung betrachtet, kommt für 2033 auf gut 100.000 Vollzeitstellen und 21 Milliarden Euro – doppelt so viel wie 2023. Mit Unternehmen aus der Erneuerbaren-Branche hat die Ministeriumsführung von Januar bis September laut Spiegel keinen einzigen Gesprächstermin.

Gürtel und Hosenträger

Wer ist dafür zuständig, dass im Winter genug Gas da ist? Reiches Ministerium beantwortet diese Frage das ganze Jahr über gleich: Die Wintervorsorge sei „grundsätzlich“ Sache der Gashändler.

Frühjahr: „stabil“

Im Februar sind die deutschen Gasspeicher zu rund einem Fünftel gefüllt. Im Energieausschuss des Bundestags wird Reiche gefragt, wie sie die Speicher schnell genug wieder füllen wolle. Ihre Antwort laut internen Protokollen, die der Spiegel ausgewertet hat: Die Preise seien niedrig, und es gebe mehr LNG-Terminals als früher, man könne auch im Winter jederzeit Flüssiggas nachordern. Alle fünf schwimmenden Terminals des Bundes hatte das Ministerium schon 2022 gemietet, in der Amtszeit ihres Vorgängers Robert Habeck.

Der Verband der Speicherbetreiber INES empfiehlt Anfang März eine strategische Gasreserve von 78 Terawattstunden, das Ministerium plant 24. Im Mai mahnt Uniper-Chef Michael Lewis, schneller einzuspeichern. Eine Megawattstunde Gas kostet zu diesem Zeitpunkt rund 45 Euro. Der Bericht an den Koalitionsausschuss vom 13. Mai nennt die Versorgungslage „stabil“, die strategische Reserve soll frühestens 2027 kommen. Eine Woche später sind die Speicher zu 28 Prozent gefüllt. Im Juni lehnt die Gasabteilung des Ministeriums den Vorschlag von Finanzminister Klingbeil ab, Gas gemeinsam einzukaufen, das Finanzministerium beauftragt daraufhin allein das Ifo-Institut mit einer Untersuchung. Mitte Juli tagt eine Taskforce, die Speicher sind zu weniger als 45 Prozent voll, ein Jahr zuvor waren es 55. Das Ministerium sieht laut Spiegel „keinen Grund für Alarmismus“, es gehe „allenfalls“ um ein Preisproblem.

Sommer: „historisch niedrig“

Anfang August meldet INES einen „historisch niedrigen“ Füllstand von rund 47 Prozent. Klingbeil sagt am 20. August: „Das ist die Zuständigkeit der Wirtschaftsministerin.“ Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, nennt den Stand „nicht zufriedenstellend“. Das Ministerium antwortet dem ZDF: „Die Wintervorsorge liegt grundsätzlich bei den Gasunternehmen und Händlern.“ Und: „Staatliche Gaskäufe können zusätzliche Nachfrage schaffen, Preise erhöhen und private Einspeicherung verdrängen.“

Auf eine Kleine Anfrage der Grünen nennt die Bundesregierung für den 26. August einen Füllstand von 51,2 Prozent, 45 Terawattstunden weniger als im Vorjahr. Bei mehreren Speichern sei das gesetzliche Ziel technisch nicht mehr erreichbar.9 Die Wintervorsorge sei „grundsätzlich eine Aufgabe der Gashändler“. Anfang September liegt der Füllstand nach INES-Angaben bei 53 Prozent, dem niedrigsten Wert zu diesem Datum seit Beginn der Aufzeichnungen vor 15 Jahren.

Herbst: die Kehrtwende

In der Haushaltsdebatte im Bundestag sagt Reiche am 8. September:

„Wir haben Vorkehrungen getroffen für jedes Szenario.“

Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 21/91, 08.09.2026

Der Staat dürfe „nicht selbst zum Preistreiber werden“. Mitte September berichtet der Spiegel, die bundeseigenen Unternehmen Sefe und Uniper seien „informell dazu bewegt“ worden, so viel Gas wie möglich einzuspeichern. Sefe nennt das eine „eigenständige kommerzielle Geschäftsentscheidung“. Gas kostet inzwischen mehr als 80 Euro je Megawattstunde. Frankreich, Polen, die Niederlande, Italien und Österreich haben früh staatlich vorgesorgt.

Am späten Abend des 29. September weist Reiche in Absprache mit Kanzler Merz die Sefe an, bis zum 15. Dezember acht Terawattstunden Gas zu beschaffen und einzuspeichern, rund drei Prozent der deutschen Speicherkapazität. „Dieser Bedarf ist nun eingetreten“, erklärt das Ministerium. Mögliche Verluste sollen bei der Sefe bleiben, also beim Bund als Eigentümer.

Eine Woche später sagt Reiche der Süddeutschen Zeitung: „Stand heute liegt mehr Gas in den Speichern, als selbst im kältesten Jahr verbraucht wurde. Angesichts zunehmender Bedrohungen ist es aber sinnvoll, bildlich gesprochen, neben Gürtel auch Hosenträger vorzuhalten.“ Der Speicherverband INES hatte im September gerechnet: Bei 77 Prozent Füllstand reiche das Gas in einem normalen Winter, in einem extrem kalten könnte an einzelnen Januartagen mehr als ein Viertel des Bedarfs fehlen. Anfang Oktober – als Reiche das Hosenträgerbild bemüht – sind die Speicher zu 59 Prozent gefüllt.

Am 13. Oktober legt Reiche das Gesetz für die strategische Reserve vor: 24 Terawattstunden ab 2027, bezahlt über eine neue Umlage für alle Gaskunden, für Haushalte rund vier bis sieben Euro im Jahr. Für diesen Winter kommt die Reserve nicht mehr.

Mitte Oktober sind die Speicher zu 60,4 Prozent gefüllt. Die Bundesnetzagentur nimmt die Entwicklung „sehr ernst“, hält die Versorgung aber für stabil. Das Erreichen der Füllstandsziele zum November sei „nicht zwingend“, ein „vergleichsweise niedriger Speicherfüllstand am Ende des Winters ist wahrscheinlich“. Und, fast wortgleich mit dem Ministerium: „Die Wintervorsorge und Befüllung der Speicher sind grundsätzlich eine Aufgabe der Gashändler.“

Keine Sorgen

Zurück in die Bundespressekonferenz am 22. April. Bevor es um Westenergie und die Gaslobby geht, stellt Tilo Jung eine andere Frage: „Können Sie ausschließen, nach Ihrer Zeit als Bundesministerin wieder in der fossilen Energiebranche zu arbeiten, in Aufsichtsräten zu sitzen oder Ähnliches?“

Reiche antwortet zunächst: „Ich bin Wirtschaftsministerin für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Unternehmen. Also muss mein Handeln darauf abzielen, Entlastungen und eine möglichst gute Politik für alle Wirtschaftszweige zu machen und nicht für einen.“ Jung hakt nach, sie sage nicht, dass sie es ausschließe. Reiche: „Das ist falsch. Ich weise das zurück.“ Ein Nein ist das nicht.

Vier Jahre

Eine Woche zuvor sitzt Michael Bröcker, Chefredakteur von Table.Media, bei Markus Lanz. Er erzählt, was Reiche dem Kanzler bei ihrer Berufung gesagt habe: „Sie hat ihm an Tag eins, als er sie zur Wirtschaftsministerin gemacht hat, gesagt, dass sie nur vier Jahre zur Verfügung steht, danach wieder in die Wirtschaft wechseln will.“ Bröcker findet das „wohltuend“, Lanz spricht von „Unabhängigkeit“ und einem „ganz neuen Stil“. Bröcker gibt damit ein Gespräch zwischen Reiche und Merz wieder. Öffentlich bestätigt oder dementiert haben es weder Reiche noch ihr Ministerium.

Ins Amt kommt Reiche am 6. Mai 2025 direkt aus dem Vorstand der Westenergie. Am Morgen ihrer Vereidigung ist sie nach Recherchen von abgeordnetenwatch noch als Interessenvertreterin des Konzerns im Lobbyregister eingetragen, am Mittag ist der Eintrag gelöscht.

Was das Gesetz vorsieht

Für den Weg zurück gibt es Regeln. Das Bundesministergesetz verpflichtet Mitglieder der Bundesregierung, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die sie binnen 18 Monaten nach dem Ausscheiden aufnehmen wollen, „der Bundesregierung schriftlich anzuzeigen“. Die Pflicht entsteht, „sobald ein Mitglied oder ehemaliges Mitglied der Bundesregierung mit Vorbereitungen für die Aufnahme einer Beschäftigung beginnt oder ihm eine Beschäftigung in Aussicht gestellt wird“.

Die Bundesregierung „kann“ die Beschäftigung untersagen, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Davon sei insbesondere auszugehen, wenn sie „in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war“. Eine Untersagung soll „in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten“, in schweren Fällen sind bis zu 18 Monate möglich. Ein dreiköpfiges Gremium gibt dazu eine nicht öffentliche Empfehlung ab.

Den Gesetzentwurf für diese Regeln beschließt das Kabinett im September 2015, knapp drei Wochen, nachdem Reiche ihr Bundestagsmandat niedergelegt hat, um Hauptgeschäftsführerin des VKU zu werden.

Für die Zeit nach dem Ausscheiden, also auch für eine mögliche Sperrzeit, sieht das Gesetz Übergangsgeld vor. Wer mindestens zwei Jahre Mitglied der Bundesregierung war, erhält es zwei Jahre lang: in den ersten drei Monaten das volle Amtsgehalt, danach die Hälfte. Einkünfte aus einer privaten Tätigkeit werden vom zweiten Monat an angerechnet.

Reiches vielleicht bemerkenswertester Satz in der Bundespressekonferenz vom 22. April:

„Um zukünftige Berufe und um zukünftige Tätigkeiten mache ich mir heute keine Sorgen.“

Bundespressekonferenz, 22.04.2026

Dieses Dossier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen.

1 Methan ist laut der Verordnung selbst für rund ein Drittel der Klimaerwärmung verantwortlich. Nach Werten des Weltklimarats IPCC wirkt es über 20 Jahre 82,5-mal, über 100 Jahre 29,8-mal so stark wie CO₂. Verordnung (EU) 2024/1787, Erwägungsgründe 1 und 2

2 FGS Global gehört seit August 2024 mehrheitlich dem US-Finanzinvestor KKR, der 74 Prozent der Anteile hält. KKR zählt zu den großen privaten Finanziers fossiler Energieunternehmen.

3 Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff einsetzen. Für bereits eingebaute Heizungen gilt die Bio-Treppe nicht.

4 Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er prüft Gesetzentwürfe vor allem auf Bürokratie- und Folgekosten und darauf, ob diese nachvollziehbar dargestellt sind.

5 Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 entschieden, dass der Staat Emissionsminderungen nicht einseitig in die Zukunft verschieben darf, weil das die Freiheit künftiger Generationen unverhältnismäßig einschränken kann („intertemporale Freiheitssicherung“). BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18

6 Wenn das Stromnetz an einer Stelle überlastet ist, regeln die Netzbetreiber Anlagen vor dem Engpass herunter und fahren andere dahinter hoch. Die Kosten dafür – Entschädigungen für abgeregelte Anlagen ebenso wie der Betrieb von Ersatzkraftwerken – heißen Redispatch-Kosten und werden über die Netzentgelte bezahlt.

7 Konventionell wird Erdgas aus durchlässigem Gestein gefördert, in dem es sich gesammelt hat. Beim unkonventionellen Fracking wird es aus dichtem Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein gelöst, indem ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck ins Gestein gepresst wird. Seit 2017 ist das in Deutschland verboten. Erlaubt wären nur bis zu vier wissenschaftliche Erprobungsbohrungen, denen das jeweilige Land zustimmen muss.

8 Ein Ministerium gliedert sich in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate. Das Referat ist die kleinste Arbeitseinheit, hier liegt die Fachkompetenz. Es bereitet Gesetze vor, betreut Förderprogramme und ist Ansprechpartner für die Branche.

9 Die Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 schreibt vor, dass jeder Speicher zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt ist, sechs bestimmte Speicher, darunter der größte in Rehden, zu 45 Prozent. Die oft genannten rund 70 Prozent sind ein Durchschnitt über alle Speicher. Die Verordnung gilt bis zum 31. März 2027.

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