Völkerrecht gilt — oder es gilt nicht

Völkerrechtler sind sich einig: Der Angriff der USA und Israels auf den Iran vom 28. Februar 2026 ist völkerrechtswidrig. Kein Sicherheitsratsmandat. Kein Selbstverteidigungsrecht. Kein Rechtfertigungsgrund. Die Bundesregierung hat trotzdem geschwiegen — oder ist ausgewichen. Das ist keine Kleinigkeit. Völkerrecht, das nur gilt, wenn es bequem ist, gilt nicht. Drei Briefe.

Völkerrecht gilt — oder es gilt nicht
Quelle: DW

14.03.2026, Brief an Friedrich Merz, Bundeskanzler

Herrn Bundeskanzler
Friedrich Merz
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

14.03.2026

Betreff: Ihre Haltung zum völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

am 28. Februar 2026 haben die Vereinigten Staaten und Israel den Iran angegriffen. Ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats. Ohne dass der Iran die USA oder Israel zuvor angegriffen hätte. Ohne jeden Rechtfertigungsgrund, der nach der UN-Charta Bestand hätte.

Die Einschätzung der Völkerrechtler ist eindeutig. Marko Milanović, Professor für Völkerrecht, schreibt auf dem Verfassungsblog, die Angriffe verletzten das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta „in einer Weise, wie sie kaum eindeutiger sein könnte.“ Kai Ambos, Professor an der Universität Göttingen, spricht von einem „weitgehenden Konsens, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist“ — nicht nur in Deutschland. Christoph Safferling, ebenfalls Völkerrechtsprofessor, warnt, dass wiederholte Verletzungen durch große Staaten die internationale Ordnung „erheblich schwächen“ und die Grundprinzipien der UN-Charta unterminieren.

Sie, Herr Bundeskanzler, haben sich dieser Einschätzung nicht angeschlossen. Sie bezeichneten es als „Dilemma“, dass mit völkerrechtlichen Maßnahmen gegen das iranische Regime „offensichtlich nichts zu bewirken“ sei. Und Sie erklärten: „Deshalb ist jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren.“

Ich nehme diese Aussage ernst. Und ich halte sie für falsch.

Das Völkerrecht ist kein Belehrungsinstrument. Es ist die Grundlage, auf der internationale Ordnung überhaupt möglich ist. Wenn ein Staat einen anderen ohne Rechtfertigung militärisch angreift, ist das ein Angriffskrieg — unabhängig davon, wie das angegriffene Regime beschaffen ist. Dieser Grundsatz gilt für Russland in der Ukraine. Er gilt auch für die USA und Israel im Iran.

Ich frage Sie daher konkret:

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der zitierten Völkerrechtler, dass der Angriff auf den Iran gegen das Gewaltverbot der UN-Charta verstößt?

Falls nein: Auf welcher Rechtsgrundlage bewertet die Bundesregierung den Angriff anders?

Falls ja: Warum hat die Bundesregierung diese Einschätzung bislang nicht öffentlich vertreten?

Art. 26 des Grundgesetzes verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges und erklärt solche Handlungen für verfassungswidrig. Deutschland ist zudem völkerrechtlich verpflichtet, einem Angriffskrieg keine Beihilfe zu leisten. Ob Deutschland dieser Verpflichtung vollständig nachkommt — etwa hinsichtlich der Überflugrechte für US-Militärflugzeuge — ist eine Frage, die ich hiermit ebenfalls stelle.

Dieser Brief wird auf meiner Website guentherklebinger.de veröffentlicht. Ich bitte um eine schriftliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

cc: Auswärtiges Amt, Bundesminister Johann Wadephul / Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

14.03.2026, Brief an Johann Wadephul, Bundesaußenminister

Herrn Bundesaußenminister
Johann Wadephul
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

14.03.2026

Betreff: Die völkerrechtliche Haltung Deutschlands zum Angriff auf den Iran

Sehr geehrter Herr Bundesaußenminister,

ich schreibe Ihnen, weil ich eine Antwort möchte, die ich bislang nicht erhalten habe — von Ihnen, vom Bundeskanzler, von der Bundesregierung insgesamt.

Am 28. Februar 2026 haben die USA und Israel den Iran angegriffen. Die Einschätzung der Völkerrechtswissenschaft ist so eindeutig wie selten: Der Angriff verstößt gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Es gibt keinen Rechtfertigungsgrund. Kein Mandat des Sicherheitsrats. Kein Selbstverteidigungsrecht, das trägt — denn der Iran hatte weder die USA noch Israel angegriffen.

Die EU-Außenminister haben in ihrer gemeinsamen Erklärung zu „maximaler Zurückhaltung“ und zur „uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts“ aufgerufen. Frankreich hat eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats beantragt. Beide Staaten, die diesen Krieg führen, werden in der EU-Erklärung nicht namentlich genannt.

Deutschland hat — soweit öffentlich bekannt — keine eigenständige völkerrechtliche Bewertung vorgenommen.

Das erschüttert mich.

Das Grundgesetz verbietet in Art. 26 den Angriffskrieg ausdrücklich. Deutschland hat seine Außenpolitik seit Jahrzehnten auf Multilateralismus und das Primat des Rechts gegründet. Beides verpflichtet. Und beides scheint gerade keine Rolle zu spielen.

Bundeskanzler Merz hat erklärt, „völkerrechtliche Einordnungen“ könnten in dieser Situation „relativ wenig bewirken.“ Das mag politisch gemeint sein. Aber es beschreibt etwas, das ich für gefährlich halte: die schleichende Entwertung des Rechts durch die, die es vertreten sollten.

Ich frage Sie als Außenminister:

Teilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Einschätzung, dass der Angriff auf den Iran das Gewaltverbot der UN-Charta verletzt?

Falls ja: Warum wurde diese Position nicht öffentlich vertreten?

Falls nein: Welche Rechtsgrundlage sieht die Bundesregierung für die Angriffe?

Und: Prüft die Bundesregierung, ob Deutschland durch die Gewährung von Überflugrechten für US-Militärflugzeuge gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstößt?

Dieser Brief wird auf meiner Website guentherklebinger.de veröffentlicht. Ich bitte um eine schriftliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

cc: Bundeskanzleramt, Bundeskanzler Friedrich Merz / Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

14.03.2026, Brief an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

14.03.2026

Betreff: Völkerrechtswidriger Angriff auf den Iran — fehlende Stellungnahme der Bundesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

parallel zu meinen Schreiben an Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul wende ich mich heute an Sie, da die von mir aufgeworfenen Fragen den Ausschuss unmittelbar betreffen.

Am 28. Februar 2026 haben die USA und Israel den Iran angegriffen. Die Einschätzung der Völkerrechtswissenschaft ist eindeutig. Marko Milanović (Verfassungsblog), Kai Ambos (Universität Göttingen) und Christoph Safferling sprechen übereinstimmend von einem klaren Verstoß gegen Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Ein Mandat des Sicherheitsrats liegt nicht vor. Ein tragfähiges Selbstverteidigungsrecht ebenfalls nicht — der Iran hatte weder die USA noch Israel angegriffen.

Human Rights Watch hat den Angriff auf eine Grundschule in der Provinz Hormozgan, bei dem Berichten zufolge zahlreiche Kinder getötet wurden, als rechtswidrig eingestuft und eine Untersuchung als Kriegsverbrechen gefordert.

Die Bundesregierung hat sich einer völkerrechtlichen Bewertung bislang entzogen. Bundeskanzler Merz erklärte, „völkerrechtliche Einordnungen“ könnten in dieser Situation „relativ wenig bewirken.“ Das ist eine politische Aussage. Sie ist aber auch eine, die den Ausschuss etwas angeht.

Ich bitte den Ausschuss daher, folgende Fragen gegenüber der Bundesregierung zu stellen:

Erstens: Wie bewertet die Bundesregierung den Angriff auf den Iran völkerrechtlich?

Zweitens: Prüft die Bundesregierung, ob Deutschland durch die Gewährung von Überflugrechten für US-Militärflugzeuge gegen seine Verpflichtungen aus Art. 26 GG und dem Völkerrecht verstößt?

Drittens: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem dokumentierten Angriff auf zivile Einrichtungen, insbesondere auf die Grundschule in Minab?

Dieser Brief wird auf meiner Website guentherklebinger.de veröffentlicht. Die Briefe an Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul ebenfalls.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Klebinger

cc: Bundeskanzleramt, Bundeskanzler Friedrich Merz / Auswärtiges Amt, Bundesminister Johann Wadephul

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