Dobrindt fördert Schweigen

Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der „Radikalen Töchter“ bereits bewilligt, erste Workshops liefen. Dann stoppte das Bundesinnenministerium — ohne Begründung. Kurz zuvor hatte die Gründerin eine Petition gegen Bundeskanzler Merz gestartet. Ein Brief an den Ausschuss für Inneres und Heimat.

Dobrindt foerdert Schweigen
Quelle: Nano Banana

24.03.2026, an den Ausschuss für Inneres und Heimat

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Inneres und Heimat
z. Hd. des Vorsitzenden Josef Oster, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24.03.2026

Betrifft: Förderstopp des BMI für das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“ – Bitte um parlamentarische Kontrolle

Sehr geehrter Herr Oster,

am 5. Januar 2026 erließ Staatssekretär Sebastian Wüste im Bundesinnenministerium eine Weisung an die Bundeszentrale für politische Bildung: Das Modellprojekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“ soll keine Förderung erhalten. Begründung: keine.

Die BpB hatte das Projekt seit Frühjahr 2025 vorläufig bewilligt, den Projektstart genehmigt und den Antrag inhaltlich positiv bewertet. Der Bewilligungszeitraum lief bereits. Laut Recherchen von SWR Report Mainz und FragDenStaat meldete die BpB daraufhin intern „erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Umsetzung dieses Erlasses“. Die zuständige Abteilungsleiterin im Ministerium — Cemile Giousouf, CDU — sah ebenfalls keinen rechtlich tragfähigen Grund für die Ablehnung. Eine Referatsleiterin verweigerte zunächst ihre Unterschrift. Das Ministerium aber blieb bei seiner Entscheidung.

Die offizielle Begründung des BMI lautet seither: Man behalte sich vor, „eigene Schwerpunkte in der aktuellen Förderperiode zu setzen.“ Mehr wurde nicht mitgeteilt — weder der BpB noch der Öffentlichkeit.

Der zeitliche Zusammenhang ist dokumentiert: Im Oktober 2025 skandalisierte das Portal Nius die Förderung, nachdem die Gründerin der Organisation eine Petition gegen Kanzler Merz gestartet hatte. Die AfD griff den Fall im Bundestag auf. Kurz darauf forderte das BMI die Unterlagen erneut an.

Ich bitte den Ausschuss, folgende Fragen gegenüber dem BMI zu klären:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Hausleitung eine bereits inhaltlich positiv bewertete und vorläufig bewilligte Förderung nachträglich per Erlass gestoppt?
  2. Warum wurde die Entscheidung weder gegenüber der BpB noch gegenüber der Antragstellerin inhaltlich begründet — obwohl das Verwaltungsrecht eine Begründungspflicht kennt?
  3. In welchem Verhältnis steht die Entscheidung zu den internen Rechtsbedenken der BpB und der eigenen Abteilungsleiterin?

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ soll dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Ein Ministerium, das Förderzusagen ohne Begründung zurückzieht, sobald eine geförderte Organisation politische Kritik äußert, erfüllt diesen Zweck nicht. Es beschädigt ihn.

Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

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