Dobrindt fördert Schweigen

Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der „Radikalen Töchter“ bereits bewilligt, erste Workshops liefen. Dann stoppte das Bundesinnenministerium — ohne Begründung. Kurz zuvor hatte die Gründerin eine Petition gegen Bundeskanzler Merz gestartet. Ein Brief an den Ausschuss für Inneres und Heimat.

Dobrindt fördert Schweigen
Quelle: Henning Schacht

24.03.2026, an den Ausschuss für Inneres und Heimat

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Inneres und Heimat
z. Hd. des Vorsitzenden Josef Oster, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24.03.2026

Betrifft: Förderstopp des BMI für das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“ – Bitte um parlamentarische Kontrolle

Sehr geehrter Herr Oster,

am 5. Januar 2026 erließ Staatssekretär Sebastian Wüste im Bundesinnenministerium eine Weisung an die Bundeszentrale für politische Bildung: Das Modellprojekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“ soll keine Förderung erhalten. Begründung: keine.

Die BpB hatte das Projekt seit Frühjahr 2025 vorläufig bewilligt, den Projektstart genehmigt und den Antrag inhaltlich positiv bewertet. Der Bewilligungszeitraum lief bereits. Laut Recherchen von SWR Report Mainz und FragDenStaat meldete die BpB daraufhin intern „erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Umsetzung dieses Erlasses“. Die zuständige Abteilungsleiterin im Ministerium — Cemile Giousouf, CDU — sah ebenfalls keinen rechtlich tragfähigen Grund für die Ablehnung. Eine Referatsleiterin verweigerte zunächst ihre Unterschrift. Das Ministerium aber blieb bei seiner Entscheidung.

Die offizielle Begründung des BMI lautet seither: Man behalte sich vor, „eigene Schwerpunkte in der aktuellen Förderperiode zu setzen.“ Mehr wurde nicht mitgeteilt — weder der BpB noch der Öffentlichkeit.

Der zeitliche Zusammenhang ist dokumentiert: Im Oktober 2025 skandalisierte das Portal Nius die Förderung, nachdem die Gründerin der Organisation eine Petition gegen Kanzler Merz gestartet hatte. Die AfD griff den Fall im Bundestag auf. Kurz darauf forderte das BMI die Unterlagen erneut an.

Ich bitte den Ausschuss, folgende Fragen gegenüber dem BMI zu klären:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Hausleitung eine bereits inhaltlich positiv bewertete und vorläufig bewilligte Förderung nachträglich per Erlass gestoppt?
  2. Warum wurde die Entscheidung weder gegenüber der BpB noch gegenüber der Antragstellerin inhaltlich begründet — obwohl das Verwaltungsrecht eine Begründungspflicht kennt?
  3. In welchem Verhältnis steht die Entscheidung zu den internen Rechtsbedenken der BpB und der eigenen Abteilungsleiterin?

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ soll dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Ein Ministerium, das Förderzusagen ohne Begründung zurückzieht, sobald eine geförderte Organisation politische Kritik äußert, erfüllt diesen Zweck nicht. Es beschädigt ihn.

Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

15.04.2026, Antwort von Herrn Oster

Günther Klebinger
Würzburg

15.04.2026

Förderstopp des BMI für das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“

Sehr geehrter Herr Klebinger,

für Ihr Schreiben vom 24. März 2026 an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages, in dem Sie den Förderstopp des Bundesministeriums des Innern für das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“ hinterfragen, danke ich Ihnen.

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen können nur aus den Fraktionen heraus beantwortet werden. Ich habe Ihr Schreiben daher den Obleuten und Arbeitsgruppen der Fraktionen im Innenausschuss weitergeleitet, die dann zu entscheiden haben, ob sie Ihr Anliegen aufgreifen werden.

Zudem könnte es sinnvoll sein, sich mit Ihrem Vorbringen unmittelbar an das Bundesministerium des Innern zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

20.04.2026, Brief an Alexander Dobrindt

Bundesministerium des Innern
z. Hd. des Bundesministers Alexander Dobrindt, MdB
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

20.04.2026

Betrifft: Förderstopp für das Projekt „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale
Töchter“ – Drei offene Fragen

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

am 24. März 2026 habe ich den Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages, Josef Oster MdB, gebeten, gegenüber Ihrem Ministerium drei Fragen zum
Förderstopp des Projekts „Mut-Muskel-Training“ zu klären. Herr Oster hat mir am 15. April
geantwortet. Er empfiehlt, mich „unmittelbar an das Bundesministerium des Innern zu wenden“.
Diesem Rat folge ich.

Die Fragen sind dieselben:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Hausleitung eine bereits inhaltlich positiv
    bewertete und vorläufig bewilligte Förderung nachträglich per Erlass gestoppt?
  2. Warum wurde die Entscheidung weder gegenüber der BpB noch gegenüber der
    Antragstellerin inhaltlich begründet — obwohl das Verwaltungsrecht eine
    Begründungspflicht kennt?
  3. In welchem Verhältnis steht die Entscheidung zu den internen Rechtsbedenken der BpB
    und der zuständigen Abteilungsleiterin in Ihrem eigenen Haus?

Ich bitte um eine schriftliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

13.05.2026, Antwort des BMI

Günther Klebinger
Würzburg

Förderung der Radikalen Töchter gUG – Ihre Zuschrift vom 20.04.2026

PB3.12017/1 #1 – Klebinger, Günther
Bonn, 13.05.202

Sehr geehrter Herr Klebinger,

ich komme zurück auf Ihre Zuschrift an Herrn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vom 20. April 2026. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Minister nicht alle an ihn gerichteten Briefe persönlich beantworten kann. Das Referat Bürgerkommunikation im Bundesministerium des Innern (BMI) übernimmt i. d. R. diese Aufgabe und ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Förderung der Radikalen Töchter gUG kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der Förderantrag für das Modellprojekt der Organisation Radikale Töchter gUG wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als zuständige Bewilligungsbehörde geprüft. Gemäß Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ vom 16. Mai 2024 obliegt die abschließende Entscheidung über eine Förderung dem BMI. In der Gesamtschau der eingegangenen Förderanträge wurde der Förderantrag der Radikalen Töchter abgelehnt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Ich freue mich, wenn diese Informationen bei der Einordnung hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Ihre Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern

Original (PDF-Download)

17.05.2026, an das Referat Bürgerkommunikation

Bundesministerium des Innern
 Referat Bürgerkommunikation
 Postfach 17 02 90
 53108 Bonn

17.05.2026

Betrifft: Ihre Antwort vom 13. Mai 2026, PB3.1201

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 13. Mai 2026.

Sie teilen mit, dass die Förderrichtlinie dem BMI die abschließende Entscheidung überträgt und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Das ist korrekt. Es war nicht Gegenstand meiner Fragen.

Meine drei Fragen waren:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde eine bereits vorläufig bewilligte und inhaltlich positiv bewertete Förderung nachträglich per Erlass gestoppt?
  2. Warum wurde diese Entscheidung weder gegenüber der BpB noch gegenüber der Antragstellerin begründet?
  3. In welchem Verhältnis steht die Entscheidung zu den internen Rechtsbedenken der BpB und der zuständigen Abteilungsleiterin im BMI?

Keine dieser Fragen wurde beantwortet. Ich bitte um eine inhaltliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Klebinger

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